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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 155 -
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IV.4. Amts-, Bürger- und Treueide 155 Doch auch so manche Eide wurden einer Formularänderung unterzogen, manchmal sogar binnen weniger Jahrzehnte. Im HWOB finden sich mehrere Doppeleintragungen, beispielsweise im Falle des Stadtschreibereides. Der ältere Eid, der wohl um die Mitte des 15. Jahrhunderts – jedenfalls vor 1467 – niedergeschrieben worden ist1086, definiert nach der für Amtseide gängigen Formel, den Gehorsam und den Dienst gegenüber der Stadt betreffend (das ir gemainer stat frumen wellet betrachten und schaden wennden nach allem ewrm vermugen), die Agenden des Stadtschreibers damit, das im Rat Besprochene geheim zu halten, alle Entscheidungen, die im Rat gefällt werden, niederzuschreiben, das städtische Grundbuch zu führen und keinerlei Einträge in Stadtbücher ohne Wissen des Bürgermeisters und des Rats durchzuführen. Der jüngere Eid, der wahrscheinlich in den späten 1480er Jahren eingetragen worden ist1087, ergänzt diese Eidesformel noch durch den Punkt, dass der Stadtschreiber bei Prozessen nicht für die Niederschrift sowohl der Klage als auch der Antwort verantwortlich sein solle, sondern diese Aufgabe nur für eine Partei übernehmen dürfe. Ein im Gegensatz zum älteren Text reduziertes Formular enthält der am 12. Februar 1450 erlassene Beschauereid1088. Im vor diesem Datum gültigen Eid1089 wird als eine Auf- gabe des Beschauers noch die ständige Anwesenheit beim Einbinden der beschauten Ware durch den Ballenbinder1090 genannt. Dieser Punkt fällt im jüngeren Eid von 1450 weg. Beim älteren Beschauereid, der jedoch noch im 16. Jahrhundert überarbeitet worden ist, also wohl nicht an Gültigkeit verlor, ist von einer Hand aus der Mitte des 15. Jahrhun- derts auch vermerkt, dass dieser Eid zu umfassend sei und reduziert worden ist1091. Das restliche Formular beider Eide ist nahezu identisch. Auch für die Absamer, welche die städtischen Marktgebühren einhoben, sind im HWOB zwei Eide überliefert. Hier findet sich allerdings der ältere Eid im Papierbuchblock thematisch passend bei den durch die Absamer einzuhebenden Gebühren1092, während der jüngere auf den Pergamentblättern eingetragen wurde1093. Die Formulare und die Diktate der beiden Texte unterscheiden sich in diesem Fall jedoch nur wenig voneinander1094. Ein weiterer Amtseid, an dem wohl über einen längeren Zeitraum Änderungen voll- Spitalmeistereid von Händen des 16. Jhs. ergänzt wurde, vgl. dazu Nr. 35 Anm. b; 37 Anm. b. Welche Ins- truktionen hier gemeint sind, kann nicht eindeutig geklärt werden. Die älteste erhaltene Instruktion für den Spitalmeister des Wiener Bürgerspitals stammt aus dem Jahre 1649, jedoch dürfte es schon eine ältere, aber nicht mehr erhaltene gegeben haben, vgl. dazu Scheutz, Argusaugen 299f. Vielleicht können unter den bei den Eiden genannten Instruktionen die betreffenden Artikel in der Stadtordnung von 1526 verstanden werden, siehe FRA III/9 Nr. 76 Art. 32, 34. Edition der Spitalmeisterinstruktion von 1649 rezent: Scheutz–Weiss, Spital 2 Nr. 146. 1086 Siehe Nr. 30. 1087 Siehe Nr. 34. 1088 Siehe Nr. 264. Zum Tätigkeitsfeld des Beschauers siehe auch unten S. 162. 1089 Siehe Nr. 5. 1090 Siehe Nr. 6. Korrespondierend zum Beschauereid wird auch hier gesagt, dass der Beschauer beim Einbinden der Güter anwesend sein müsse. Zu den Ballenbindern siehe auch unten S. 162. 1091 Siehe Nr. 5 Anm. a. 1092 Siehe Nr. 290. 1093 Siehe Nr. 31. 1094 Beide Eide gehen darauf ein, dass die Absamer von demjenigen, der die Abgabe zahlen musste, das Geld persönlich erhalten, alle Einnahmen in das Mauthaus tragen und sich nicht bestechen lassen sollten. Der einzige Unterschied liegt in der Verkürzung der Formulierung: auch das platzgelt allenthalben an allen plètzen und offen(en) steten, do man verkaufft und kaufft, trewlich innemen (Edition Nr. 31), zu: auch das platzgelt an allen pletzen treulich innemen (Edition Nr. 290). Zur Tätigkeit der Absamer siehe auch unten S. 162.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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