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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 159 -
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IV.5. Weitere Ordnungen 159 der Stadt Wien1123. Ein solcher mit dem aufgedrückten Sekretsiegel der Stadt1124 ausge- fertigter Brief diente wohl dazu, von einem Wiener Bürger auf Reisen mitgenommen zu werden, um seinen rechtlichen Status nachzuweisen1125. Als weitere Formularvorlage ist noch eine Urkunde für den Verkauf des Futterrechts durch Bürgermeister und Rat der Stadt zu nennen1126. Die im HWOB eingetragenen Eide geben also in Summe ein vielfältiges Bild ab. Zum einen lassen die Amtseide einen Blick in die Tätigkeitsfelder der städtischen Ämter zu. An Änderungen bei diversen Eiden ist zu sehen, dass abseits der gängigen Standardformeln auch ganz konkret auf die Funktionsbeschreibung im Text geachtet wurde. Die Leistung des Eides vor Bürgermeister und Rat oder vor dem Landesfürsten war Voraussetzung da- für, das Amt ausüben zu können1127. Zum anderen geben die Bürger- und Treueide hinge- gen mehrheitlich Einblick in die politische Entwicklung Wiens im 15. Jahrhundert und illustrieren die wechselvolle Geschichte der Stadt in jener Zeit. Dass für alle Stadtherren seit Albrecht V./II. bis zu Maximilian I. im ausgehenden 15. Jahrhundert Treueide im HWOB überliefert sind, zeigt die zentrale Stellung, die der Eidesleistung durch die wich- tigsten Vertreter der Stadt und die Bürgergemeinde im Zuge der Machtübernahme durch einen neuen Landesfürsten zukam. IV.5. Weitere Ordnungen IV.5.1. Maut- und Marktordnungen: Hansgrafenamt, Platzgebühren, Metzenleihamt, Mehl-, Getreide-, Brot- und Fleischpreise Neben der Zuteilung von Verkaufsständen, von der bereits weiter oben die Rede war1128, behandeln die Ordnungen des HWOB immer wieder auch allgemeine markt- ordnende Maßnahmen, die vor allem mit der Einhebung von Abgaben in Verbindung stehen. Eine Ordnung aus dem Jahre 14081129 regelt die Rechte und Pflichten von fremden Gewerbetreibenden gegenüber dem Hansgrafen, einem landesfürstlichen Amt1130. Zu- 1123 Siehe Nr. 17. 1124 Zur Geschichte des Wiener Wappens und der Wiener Siegel im Allgemeinen vgl. von Pettenegg, Geschichte passim und bes. ebd. 17f., zum ursprünglich auf der Rückseite des Wachssiegels in der Siegelschale aufgedrückten, seit der zweiten Hälfte des 14. Jhs. nachweisbaren Sekretsiegel (mit Abb.). Siehe dazu auch unter anderem Csendes–Mayer, Wappen und Siegel 8. 1125 Besonders der erste Satz lässt dies vermuten: Allen mauttern, richtern, phlegern, ambtlewten und allen andern, den der brief getzaigt wirdet, tun wir zu wissen, das N. unser mitburger ist und auch mit der stat zu Wienn leidet als ander mitburger daselbs (Nr. 17). 1126 Siehe Nr. 12. Zu den Fütterern und dem Futterrecht siehe oben S. 27. 1127 Beim Hansgrafeneid dürfte ab der Mitte des 15. Jhs. die Eidesleistung auf den bzw. vor dem Lan- desfürsten genügt haben; der Amtsträger legte seinen Eid vor dem Rat erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in weiterer Folge gar nicht mehr ab, siehe dazu unten Anm. 1136. 1128 Siehe oben S. 142–145. 1129 Siehe Nr. 231. 1130 Das Amt kann im 15. Jh. als landesfürstlich bezeichnet werden, wenngleich der Rat der Stadt Wien noch einen gewissen Einfluss darauf hatte. Ob das Hansgrafenamt ursprünglich städtisch war, darüber gehen die Meinungen auseinander. Luschin von Ebengreuth, Münzwesen 830, gibt an, dass der Hansgraf wohl anfangs vom Rat ernannt wurde und ein städtischer Funktionär war, während Koehne, Hansgrafenamt 46–48, 66, dafür plädiert, dass er schon von Anfang an als rein landesfürstlicher Amtsträger tätig war. Laut Luschin
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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