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162 IV. Inhaltliche Aspekte
Uhr vormittags, dann von ein Uhr bis vier Uhr nachmittags vorgeschrieben (Art. 7). Die
Gegenwart der Herren ist deswegen wichtig, da es nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, die
mautpflichtigen Kaufleute in deren Haus oder Herberge die Abgabe entrichten zu lassen
und ihnen ein zaichen, wie es in der Ordnung heißt, zu geben (Art. 8).
Für die weiteren Untergebenen der Herren auf dem Mauthaus – die Absamer oder
Platzknechte – findet sich neben zwei Amtseiden1143 auch eine genaue Auflistung der
durch sie einzuhebenden Gebühren für die Verkaufsplätze auf den Wiener Märkten1144.
Eine detaillierte Aufzählung aller Gebühren würde an dieser Stelle zu weit führen. Als
generelle Beobachtung bleibt jedoch festzuhalten, dass für Waren, die von Gebieten au-
ßerhalb Wiens eingeführt wurden, bzw. von stadtfremden Gewerbetreibenden tendenziell
mehr Abgaben verlangt wurden als von städtischen Händlern1145. Vergleichsweise hohe
Gebühren sind beispielsweise mit zwölf Pfennigen für Köche, die zu Fronleichnam auf
den Marktplätzen in Wien kochen1146, und mit acht Pfennigen für die Fleischbänke am
Graben zu finden1147.
Neben den schon besprochenen Herren auf dem Mauthaus, den Mautnern bei den
Stadttoren und den Absamern waren im Mauthaus noch zwei Beschauer1148, welche
die der Pfundmaut unterliegenden Waren kontrollierten und verzeichneten, und Bal-
lenbinder1149, die diese verpackten, tätig. Ausführlich über die Tätigkeit der Beschauer,
aber auch der Wäger und Waagknechte, informiert eine im Jahr 1533, also kurz nach
der Zusammenlegung von Maut- und Waaghaus, erlassene Ordnung1150. Die Beschauer
dürfen ohne Wissen der Mauthandler, der höchsten Bediensteten im Maut- und Waag-
haus, keine Beschau durchführen; auch Wünsche von Kaufleuten in Bezug auf die Be-
schau durch eine bestimmte Person werden nicht berücksichtigt (Art. 3). Beide Beschauer
können gleichzeitig zu namhaften und wertvollen Gütern ausgesandt werden, ansonsten
dürfte es üblich gewesen sein, dass sich die beiden die Arbeit aufteilten (Art. 4). Außer-
dem dürfen sie die Höhe der Maut nicht selbst festlegen, sondern die beschaute Ware
lediglich verzeichnen, während die Schätzung der Maut in den Händen der Mauthandler
liegt (Art. 5). Das anschließende Abwägen der Kaufmannsware fällt in den Zuständig-
keitsbereich des Waagmeisters, der diese auch einbinden lässt, in einem Register verzeich-
net und die Mauthandler über das Ergebnis des Abwägens informiert, damit diese die
Höhe der Maut schätzen können (Art. 7). Als Unterbedienstete des Waagmeisters sind so-
genannte Waagknechte tätig, die das Abladen der Güter aus den Wägen und das erneute
Einladen übernehmen; sie dürfen jedoch keine Ware ab- oder aufladen, die nicht zuvor
durch die Beschauer bzw. die Mauthandler gekennzeichnet (verpettschafft) worden ist
(Art. 6). Weiters sind sie angehalten, sich während der Arbeitszeit dauerhaft beim Waag-
haus aufzuhalten, keinen Streit anzufangen und sich nicht zu betrinken. Bei übermäßi-
gem Weingenuss wird ihnen Ausnüchterung im Kotter (kòtterl ) vorgeschrieben (Art. 9
und 10). Bereits bei der Einfuhr von Waren nach Wien müssen die schon weiter oben im
Kapitel erwähnten Mautner bei den Stadttoren von den Kaufleuten in Erfahrung bringen,
1143 Siehe Nr. 31, 290; vgl. auch oben S. 153.
1144 Siehe Nr. 289.
1145 Vgl. dazu auch Uhlirz, Gewerbe 646, 700; Brunner, Finanzen 115f.
1146 Siehe Nr. 289: Item die koch, die an Gotzleichnambstag an den pletzen kotzen [!], XII den.
1147 Siehe Nr. 289: Item von yedem fleischstokh am Graben VIII den.
1148 Für die beiden Eide der Beschauer siehe Nr. 5, 264; vgl. auch ausführlich dazu oben S. 155.
1149 Für den Eid der Ballenbinder siehe Nr. 6.
1150 Siehe Nr. 353.
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
(1364–1555)
- Titel
- Das Wiener Handwerksordnungsbuch
- Untertitel
- (1364–1555)
- Autor
- Markus Gneiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20418-3
- Abmessungen
- 17.3 x 24.5 cm
- Seiten
- 674
- Schlagwörter
- Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen