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IV.5. Weitere Ordnungen 163
woher die Güter stammen und wohin diese schlussendlich geführt werden sollen (Art. 8).
Ganz besonderes Interesse gilt dabei Waren, die von Venedig über den Semmering nach
Wien gebracht werden (Art. 11)1151.
Neben diesen Bestimmungen zur Maut von Kaufleuten war es für die Organisation
des Handels und der städtischen Märkte auch wichtig, gewisse Produkte im richtigen
Maß anzubieten, davon Abgaben zu erhalten und ein gewisses Preisniveau zu garantie-
ren. So gab es beispielsweise für den von Bürgern oder fremden Kaufleuten zum Verkauf
angebotenen Honig eine eigene Tonne (stat tùnnen) zur Abmessung. Keine Tonne Honig
durfte ohne Wissen der Unterkäufel, der Honigmesser und der Beschauer verkauft wer-
den. Von jeder verkauften Tonne Honig sollten die Stadt vier Pfennige, die Messer und
Beschauer ebenfalls vier Pfennige und die Unterkäufel zwei Pfennige erhalten, wobei sich
der Käufer und der Verkäufer diese Abgabe aufteilten1152. Auch Kalk, Obst und Kohle
wurden mit genau festgelegten Einheiten gemessen1153.
Umfangreich gestalten sich ebenso die im HWOB enthaltenen Bestimmungen zum
Getreide- und Mehlverkauf sowie zur Metzenleihe. Der Metzenleiher verlieh von der
Stadt geprüfte Hohlmaße, die für den Verkauf von Getreide und Mehl bestimmt wa-
ren1154, an die Händler und nahm für diese Leihe eine gewisse, je nach Art des Getreides
und anderer Produkte berechnete Gebühr ein1155.
Der Neue Markt war das Zentrum des Mehl- und Getreideverkaufs in Wien1156. Alles,
was dort nicht an den Wochenmärkten – also dienstags oder samstags – verkauft wird,
muss laut einer undatierten Ordnung des Metzenleihamts zur städtischen Mehlgrube ge-
bracht und dort gelagert werden; die Lagerung von nicht verkauftem Getreide in anderen
Häusern ist untersagt1157. Mit dieser Maßnahme behielt die Stadt wohl den Überblick,
wie viel Getreide im Marktgebiet angeboten wurde. Obendrein kassierte sie auch Gebüh-
ren für das Einlegen in die Mehlgrube, und zwar pro Woche und Mut vier Pfennige1158.
Dass dieser Überblick im Interesse der Stadt war, zeigt auch eine andere Bestimmung
derselben Ordnung: Wenn das Getreide auf den Markt gebracht wird, dann soll es zu den
anderen Wägen mit Getreide gestellt werden, damit man ain wissen gehaben mug, wie vil
getraids an ainem yeden marckhttag auf den markht pracht wirdet1159. Als Untergebene des
Metzenleihers waren Mehlmesser tätig, die gegen Auftrag die verkaufte Menge an Mehl
oder Getreide abmaßen und kontrollierten1160.
All diese Maßnahmen stellen eine strenge Aufsicht über den Getreide- und Mehlver-
1151 Zur zentralen Stellung des Venedighandels siehe auch oben S. 18f.; vgl. speziell für das 16. Jh.
Csendes, Handelsgeschichte 219, 225.
1152 Siehe Nr. 281 Art. 1; Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 8.
1153 Siehe Nr. 164; Pribram, Materialien 116–119.
1154 Brunner, Finanzen 116; Czeike, Lexikon Wien 4 252.
1155 Zur Höhe dieser unterschiedlichen Gebühren siehe Nr. 350 Art. 15–23, 25, 26. Vgl. dazu auch
den Eid des Metzenleihers: Nr. 44. Der Eid besagt, dass der Metzenleiher die eingenommenen Gebühren den
Herren auf dem Mauthaus übergeben muss.
1156 Siehe Nr. 288 Narratio; 350 Art. 7; Czeike, Neuer Markt 26f.
1157 Siehe Nr. 350 Art. 7.
1158 Siehe Nr. 350 Art. 10. Auch für jedes verkaufte Mut Mehl müssen vier Pfennige bezahlt werden.
Dass die Stadt an einer kurzen Dauer der Lagerung in der Mehlgrube interessiert ist, zeigt die Bestimmung, dass
bereits ein Überziehen der Lagerung von einem oder zwei Tagen in der darauffolgenden Woche eine erneute
Zahlung von vier Pfennigen pro Mut bedeutet.
1159 Siehe Nr. 350 Art. 3.
1160 Zu den verschiedenen diesbezüglichen Gebühren bzw. den Lohn, den der Mehlmesser für seine
Arbeit erhalten soll, siehe Nr. 350 Art. 11–14; vgl. allgemein auch Pribram, Materialien 87–89.
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
(1364–1555)
- Titel
- Das Wiener Handwerksordnungsbuch
- Untertitel
- (1364–1555)
- Autor
- Markus Gneiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20418-3
- Abmessungen
- 17.3 x 24.5 cm
- Seiten
- 674
- Schlagwörter
- Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen