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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 165 -
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IV.5. Weitere Ordnungen 165 allerdings durch den errechneten Fleischpreis beswèrt deùchten, so können sie sich an den Bürgermeister und an den Rat wenden, die dann auf Kosten der Stadt eine offizielle Tei- chung durchführen (Art. 5)1170. IV.5.2. Weinbau und Weinausschank Ein immer wiederkehrendes Thema in den Ordnungen des HWOB ist der Wein. Doch nicht nur der übermäßige Genuss desselben durch die Handwerksgesellen1171, son- dern auch der Weinbau selbst und der Ausschank des Getränks spielen in den im HWOB enthaltenen Texten oftmals eine Rolle. Der Weinbau hatte einen wichtigen Platz in der Wiener Wirtschaft, zahlreiche Bürger waren Weingartenbesitzer1172. Die Weingärten lagen außerhalb der Stadtmauer, zum ei- nen in der Vorstadtzone, zum anderen aber auch komplett außerhalb des Burgfriedens1173. Die Bewirtschaftung der Weingärten legten viele Bürger in die Hand von eigens dafür angestellten Fachkräften, sogenannten Weinzierln. Der Weinzierl hatte gegenüber den Weingartenbearbeitern (oftmals „Hauerknechte“ genannt)1174 eine übergeordnete Po- sition inne und konnte diese die Weingartenarbeiten verrichtenden Taglöhner an soge- nannten Mietstätten (mietstat), die sich vor den Stadttoren oder in den Vororten befan- den, anstellen. Er musste jedoch auch selbst im Weingarten anwesend sein und fungierte als eine Art Vorarbeiter1175. Neben zahlreichen landesfürstlichen Verfügungen zum Wiener Weinbau, auf die hier nicht näher eingegangen wird1176, existiert auch eine im HWOB überlieferte diesbezügli- che Ordnung, die – geht man nach der Parallelüberlieferung im Eisenbuch – auf den Rat zurückgeht1177. In dieser werden detailliert Fragen wie die Anwerbung, die Entlohnung und die Arbeitszeit der Arbeitskräfte geklärt, aber auch Bestimmungen zum Schutz der Ernte und der Weingärten im Allgemeinen getroffen. Als Voraussetzung für die Bebauung des Weingartens wird in dieser Ordnung Hausbesitz angegeben, es darf jedoch niemand mehr als vier Joch bebauen1178. Die Weinzierl bekommen einerseits einen Vorlohn in der Höhe von einem halben Pfund Pfennige pro Joch1179 und dürfen andererseits nur so viel verdienen, wie die anderen Weingartenarbeiter auch; offenbar ist die übliche Zahlungs- angebotenen Fleisches stand an oberster Stelle der Agenden der Fleischbeschauer. Auch im Eid wird nochmals betont, dass der Verkauf des Fleisches nach dem Gewicht (nach der wag) stattfinden solle. Zum Eid siehe auch oben S. 156. 1170 Vgl. dazu auch Uhlirz, Gewerbe 698; Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 13. 1171 Siehe oben S. 116. 1172 Siehe dazu oben S. 17, und vgl. auch die Tabelle der Wiener Weinproduktion im 15. und beginnen- den 16. Jh. bei Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 23. Vgl. zu den produzierten und sowohl in Wien verkauften als auch zur Ausfuhr bestimmten Mengen Wein auch Perger, Rahmen 225. 1173 Brunner, Finanzen 214; Perger, Weinbau 210. 1174 Zu deren sozialen Position siehe Feldbauer, Lohnarbeit bes. 235–239; Landsteiner, Bürger 221– 223. 1175 Landsteiner, Bürger 218; Perger, Weinbau 212. Vgl. dazu auch Nr. 229 Art. 4. 1176 Für einen Überblick zu diesen siehe Stolz, Nahrungs- und Genußmittelpolitik 24f.; Landsteiner, Bürger 223–229; speziell zu den Maßnahmen Herzog Albrechts V. (bzw. als König: Albrecht II.) vgl. Seidl, Wein 170–173. 1177 Siehe Nr. 229. Im HWOB ist kein Aussteller der Ordnung genannt, während es im EB fol. 86v in der Überschrift heißt: Die hernach geschriben zedel hat der rat gemacht und lautt auch ùber das weingartpaw. 1178 Siehe Nr. 229 Art. 1. 1179 Siehe Nr. 229 Art. 2; vgl. Landsteiner, Bürger 218, 225.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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