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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 178 -
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178 VI.1. Editionsrichtlinien spiel: zum ersten, zum anderen, item etc.; hier wird in der Regel auf die Interpunktions- häufung verzichtet, auch wenn es einen relativen Anschluss (beispielsweise mit das) geben sollte. Ebenso wurde die Getrennt- und Zusammenschreibung nach modernen Gesichts- punkten und nach Sinnhaftigkeit vorgenommen. Eigen- und Ortsnamen werden ebenso wie die Bezeichnungen für Gott, Festtage und Monatsnamen großgeschrieben, Wochentage und Berufe dagegen klein. Die Zechhäuser werden wie Eigennamen behandelt, allgemeinere Bezeichnungen für Amtshäuser wie das Rat- oder das Mauthaus werden jedoch kleingeschrieben. Die Wiedergabe von Ziffern und Zahlwerten orientiert sich am Befund der Quelle (römische Zahlzeichen oder arabi- sche Ziffern). Die Buchstaben u/v und i/j werden nach dem Lautwert unterschieden. Bei der Frage nach der meist nicht eindeutigen Unterscheidung von cz und tz wurde die Lösung ge- wählt, diese Buchstabenkombination in den meisten Fällen mit tz aufzulösen; nur in ganz eindeutigen Fällen (wie beispielsweise am Wortanfang) wird cz verwendet. Kürzungen werden in der Regel stillschweigend aufgelöst, unsichere Auflösungen wer- den mit runder Klammer (...) gekennzeichnet. Textlücken werden durch [...] kenntlich gemacht. Oftmals durch Kürzungsstriche angedeutete, lautlich jedoch redundante Kon- sonantenverdoppelungen am Ende eines Wortes – in den meisten Fällen bei -n – werden nicht berücksichtigt (zum Beispiel werden statt werdenn). Diakritische Zeichen werden in der Regel mit Akzent gekennzeichnet, da selten eine eindeutige Auflösung möglich ist und die Entscheidung, ob ein Zeichen als übergeschrie- bener Buchstabe aufzufassen ist, willkürlich wäre. Wenn der übergeschriebene Vokal ein- deutig erkennbar ist, wird dieser auch als solcher wiedergegeben. Die im Kopf angegebenen Drucke verweisen auf die Edition des gesamten Textes. Bei Werken, die als Teildrucke ausgewiesen sind, galt das Kriterium, dass zumindest ein Arti- kel der betreffenden Ordnung nahezu vollständig abgedruckt sein musste. Feil, Beiträge (1859), weist den kompletten Inhalt des HWOB aus und verzeichnet alle Überschriften der Ordnungen; trotzdem wird Feil im Kopf als Teildruck nur dann berücksichtigt, wenn die Artikel der Ordnungen zumindest teilweise wiedergegeben sind. Die ausgewählten Literaturhinweise beziehen sich auf Texte, in denen die edierten Ordnungen explizit ge- nannt werden. Allgemeine Literatur zur Handwerksgeschichte, in der oftmals die gleichen Bestimmungen anhand von anderen Beispielen diskutiert werden, wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Zu den in den Ordnungen vorkommenden Ratsherren und anderen Personen werden durchgehend biographische Daten angegeben, bei den genannten Handwerksmeistern und -gesellen erfolgen weitere Angaben im Falle einer erfolgreichen Suche nach weiteren Belegstellen. Die Amtszeiten der erwähnten Bürgermeister und Stadtschreiber werden ebenso wie die entsprechenden Literaturhinweise in gesonderten chronologischen Listen (siehe S. 581–585) angegeben. Die erwähnten Orte, Straßen und Gebäude werden in der Regel bei der Erstnennung identifiziert und näher erläutert. Im Sachglossar finden sich Erläuterungen zu heute nicht mehr verständlichen Sachbegriffen bzw. zu diversen Hand- werksberufen, sollten diese heute nicht mehr allgemein bekannt sein (siehe S. 545–568). Die vorkommenden Maße, Gewichte und Geldheinheiten werden jedoch in einem selbst- ständigen Glossar aufgelöst (siehe S. 543f.).
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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