Seite - 565 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Bild der Seite - 565 -
Text der Seite - 565 -
Glossar 565
Struttber (struttper): auchStrittber, sowieder→Streichber ebenfalls einKescher, alsoeinaneinen
Rahmen bzw. einer Stange befestigtes Handnetz, mit dem in Löcher am Ufer hineingestoßen
wurdeunddadurchdiedort ruhig liegendenFischegefangenwurden281.
Stubenholz(stubmholz):HolzbalkenvongeringerDicke,beispielsweisezumStubenbaugeeignet282.
stùdel: Säule,Pfosten; als hauptstuerl dasKopfgestell desPferdegeschirrs283.
Stückwerk: Arbeit, die nach dem einzelnen verfertigten und abgelieferten Stück entlohnt wird
(Stücklohn)284.
Stuhlfest (stuelvesst): verschiedene Bedeutungen in Bezug auf einen Vertragsabschluss und eine da-
mit verbundeneZahlung,hier (Nr.340)wohl eineEinlage indieZechbüchse285.
suchmal, drey: vielleicht die drei Tage außerhalb der Fastenzeit, an denen der Markt mit Fischen
beliefertwurde286.
Sündel s. unterMesserwerk
sweyl s. Schwelle
Ts.D
U
Überreiter: wurden von der Stadt Wien bestellt und hatten als reitende Amtsträger beispielsweise
die Aufgabe, die→Weinhüter zu kontrollieren und zu schützen sowie auf die Einhaltung des
Straßenzwangs zuachten287.
Überstückel (uberstikch): alteWeinstecken,dienachEndederWeinerntezeit imSpätherbstvonden
RebenentferntwurdenunddenWinterüber imWeingarten liegenblieben288.
Ürte (urten, ùrken): die Bedeutung kann zwischen der einfachen Mahlzeit, einer genossenschaft-
lichen Vereinigung, dem Ort von Handwerksversammlungen (Trinkstube, Wirtshaus) oder der
Rechnung für das Verzehrte schwanken289. Im Fall des HWOB bezeichnet urte wohl meistens
die Gesellenzusammenkunft, bei der getrunken und gegessen wurde, mitunter (Nr.252 Art.9)
aucheinengemeinschaftlichgezahltenGeldbeitrag.
Ürtenmeister: einAmtsträger inderZeche,der fürdasSpeise-undTrinkwesendieserOrganisation
verantwortlichwar290.
Ungelt: eine durch Herzog Rudolf IV. im Jahre 1359 in Österreich unter und ob der Enns ein-
geführte zehnprozentige Steuer auf den Verkaufspreis von Schankwein; eingehoben wurde diese
Steuerdurcheinen landesfürstlichenFunktionär, denUngelter291.
Unschlitt (unslit): tierisches Fett, das weniger als Nahrungsmittel, sondern mehrheitlich zur Wei-
terverarbeitung,beispielsweise fürKerzen,bestimmt ist292.
Unschlittgleten (unslidgleten):WerkstättenundKeller, indenenFett ausgebranntwurde293.
Unterkämmerer s. unterKammeramt
281 M
,Netze291.
282 C
,Wörterbuch4723; DWB 20 (1942)179.
283 BWB2 2 (1877)733;U ,Gewerbe682;R
, Sardellendragoner4.
284 DWB 20 (1942)252;R , Lohn52f.
285 DWB 20 (1942)353f.
286 Z
,Handwerk,StadtundLandesfürst 157.
287 B
, Finanzen215.
288 B
, Finanzen216.
289 DWB 24 (1936)2562–2567.
290 DWB 10 (1877)2181.
291 C
, LexikonWien5504f.
292 DWB 24 (1936)1330–1337.
293 P
,HoherMarkt47.
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
(1364–1555)
- Titel
- Das Wiener Handwerksordnungsbuch
- Untertitel
- (1364–1555)
- Autor
- Markus Gneiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20418-3
- Abmessungen
- 17.3 x 24.5 cm
- Seiten
- 674
- Schlagwörter
- Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen