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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 565 -
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Glossar 565 Struttber (struttper): auchStrittber, sowieder→Streichber ebenfalls einKescher, alsoeinaneinen Rahmen bzw. einer Stange befestigtes Handnetz, mit dem in Löcher am Ufer hineingestoßen wurdeunddadurchdiedort ruhig liegendenFischegefangenwurden281. Stubenholz(stubmholz):HolzbalkenvongeringerDicke,beispielsweisezumStubenbaugeeignet282. stùdel: Säule,Pfosten; als hauptstuerl dasKopfgestell desPferdegeschirrs283. Stückwerk: Arbeit, die nach dem einzelnen verfertigten und abgelieferten Stück entlohnt wird (Stücklohn)284. Stuhlfest (stuelvesst): verschiedene Bedeutungen in Bezug auf einen Vertragsabschluss und eine da- mit verbundeneZahlung,hier (Nr.340)wohl eineEinlage indieZechbüchse285. suchmal, drey: vielleicht die drei Tage außerhalb der Fastenzeit, an denen der Markt mit Fischen beliefertwurde286. Sündel s. unterMesserwerk sweyl s. Schwelle Ts.D U Überreiter: wurden von der Stadt Wien bestellt und hatten als reitende Amtsträger beispielsweise die Aufgabe, die→Weinhüter zu kontrollieren und zu schützen sowie auf die Einhaltung des Straßenzwangs zuachten287. Überstückel (uberstikch): alteWeinstecken,dienachEndederWeinerntezeit imSpätherbstvonden RebenentferntwurdenunddenWinterüber imWeingarten liegenblieben288. Ürte (urten, ùrken): die Bedeutung kann zwischen der einfachen Mahlzeit, einer genossenschaft- lichen Vereinigung, dem Ort von Handwerksversammlungen (Trinkstube, Wirtshaus) oder der Rechnung für das Verzehrte schwanken289. Im Fall des HWOB bezeichnet urte wohl meistens die Gesellenzusammenkunft, bei der getrunken und gegessen wurde, mitunter (Nr.252 Art.9) aucheinengemeinschaftlichgezahltenGeldbeitrag. Ürtenmeister: einAmtsträger inderZeche,der fürdasSpeise-undTrinkwesendieserOrganisation verantwortlichwar290. Ungelt: eine durch Herzog Rudolf IV. im Jahre 1359 in Österreich unter und ob der Enns ein- geführte zehnprozentige Steuer auf den Verkaufspreis von Schankwein; eingehoben wurde diese Steuerdurcheinen landesfürstlichenFunktionär, denUngelter291. Unschlitt (unslit): tierisches Fett, das weniger als Nahrungsmittel, sondern mehrheitlich zur Wei- terverarbeitung,beispielsweise fürKerzen,bestimmt ist292. Unschlittgleten (unslidgleten):WerkstättenundKeller, indenenFett ausgebranntwurde293. Unterkämmerer s. unterKammeramt 281 M      ,Netze291. 282 C    ,Wörterbuch4723; DWB 20 (1942)179. 283 BWB2 2 (1877)733;U     ,Gewerbe682;R     , Sardellendragoner4. 284 DWB 20 (1942)252;R    , Lohn52f. 285 DWB 20 (1942)353f. 286 Z       ,Handwerk,StadtundLandesfürst 157. 287 B      , Finanzen215. 288 B      , Finanzen216. 289 DWB 24 (1936)2562–2567. 290 DWB 10 (1877)2181. 291 C     , LexikonWien5504f. 292 DWB 24 (1936)1330–1337. 293 P     ,HoherMarkt47.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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