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Handwörterbuch der Philosophie
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Beobachtung — Beraubung. 93 mit eindeutig festgelegt, gedeutet wird. Vgl. 1889 f. (3. A. 1904); JERUSALEM, Die Urteilsfunktion, 1895, S. 112 ff. Beobachtung (observatio) ist die Lenkung der auf einen Gegenstand zum Zwecke der Erkenntnis seiner Merkmale, seiner Eigen- schaften, seines Verhaltens gegenüber anderen Gegenständen, das planmäßige, methodische Betrachten und Untersuchen von Phänomenen. Während die Objekte der äußeren Erfahrung durch die B. nicht verändert werden, modi- fiziert die willkürliche, absichtliche, psychologische „Selbstbeobachtung" mehr oder weniger den Ablauf psychischer Vorgänge oder hemmt ihn gar (besonders Gefühle, Affekte). Wie die äußere muß daher die innere B. („introspection") durch das Experiment (s. d.) unterstüzt werden, auch ist sie am besten als unwillkürliche „Selbstwahrnehmung" oder als „unmittelbare Erinnerung" zu handhaben, nicht als eigentliche (willkürliche) „Selbstbeobachtung". Während im Altertum und Mittelalter die B. oft noch nicht recht oder ge- trübt durch vorgefaßte Meinungen zur Geltung kommt (Ausnahmen zum Teil bei HIPPOKRATES, ARISTOTELES, GALENUS, den „empirischen" Ärzten, ALBERTUS MAGNUS, ROGER BACON U. wird in der Neuzeit die Bedeutung einer exakten, von „Beobachtungsfehlern" möglichst freien B. für die Wissenschaft immer umfassender erkannt. So von KEPLER, GALILEI, DESCARTES, L. DA VINCI U. a., methodologisch besonders von F. BACON, welcher betont, der Mensch wisse von der Natur nur so viel, als er von ihr habe („Homo naturae minister et facit et quantum de naturae ordine re, vel observaverit, amplius aut Organum, 1620, 1; De dignitate et augmentis 1623). Während viele Psychologen wie HERBART, BENEKE, FORTLAGE u. a. die psychologische Selbstbeobachtung uneingeschränkt verwerten, während besonders COMTE sie für geradezu unmöglich erklärt (Cours de philos. posit. III, I, 30 ff.), wird sie in modifizierter und vorsichtigerer Form von HÖFFDING, JAMES, LIPPS, VOLKELT, JODL JERUSALEM, BRENTANO U. für zulässig erklärt, zum Teil nur als Wahrnehmung aus „unmittelbarer Er- innerung" oder als unwillkürliche innere Wahnehmung; so u. a. von WUNDT, welcher den Einfluß der Beobachtung und besonders der Absicht, zu beob- achten, auf das Psychische betont. In der Individualpsychologie ist eine exakte B. nur in der Form der experimentellen B. möglich; nur in der Völkerpsycho- logie (s. d.) ist die reine Beobachtung zulässig (Grundr. d. Psych.5, 1900, S. 27 ff.; Logik, 1893—95, II 2, S. 169 ff.). Vgl. SENEBIER, Sur Part d'ob- 1802; deutsch 1776; J. ST. MILL, System d. 1862; WUNDT, Logik 1907; B. ERDMANN, Zur Theorie d. Beobachtung, Arch. f. syst. Philos. I, 14 ff. — Vgl. Experiment, Induktion, Methode, Wahrnehmung (innere). Beraubung privatio) bedeutet in der schen Philosophie das Fehlen oder den Wegfall, die Aufhebung einer Form, Eigenschaft, Zuständlichkeit, die sonst in der Natur eines Dinges hegt, ihm normal oder potentiell zukommt. Die „B." ist nichts Positives, Wirksames, sondern nur der Mangel eines Positiven (z. B. Blindheit als Beraubung des Sehens). Unterschieden vollkommene, unvollkommene, ferner absolute, partielle B. Das Böse (s. d.) wird zuweilen als B. des Guten bestimmt. Vgl. ARISTOTELES, Metaphys. V, 22; X, 4, 1055 b; THOMAS, Contr. gent. II, 41;
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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