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252 Gesetz.
dingungen und ihren reinen Erfolgen" (Naturwissenschaft u. Weltanschauung,,
1906, S. 102 f.).
Nach LIEBMANN ist die allgemeine Gesetzlichkeit des Naturgeschehens
„Logik der Tatsachen", die „Vernunft im Universum" (Zur Analys. der Wirk-
lichkeit2, 1880, S. vgl. COURNOT, Essai, SIGWART, Kleine
Schriften, 1889, II2, 64). — Daß aus den allgemeinen Naturgesetzen noch
nicht die besonderen Vorgänge folgen und daß kein Gesetz sich in einer
Wirkung rein darstellt, betont WINDELBAND (Zum Begriff des Gesetzes, Be-
richt über den III. Kongreß für Philos., 1909;
vgl. Geschichte). Ein G. ist die „reale Abhängigkeit des Besonderen und
Einzelnen von einer allgemeinen Bestimmung". Daß die Gesetze zeitlos
betonen LOTZE, TEICHMÜLLER, SIMMEL (vgl. Hauptprobleme der Philos.,
SIEGEL U. a. — Nach WUNDT sind die Gesetze allgemeine Regeln, eine
Gruppe von Gleichförmigkeiten des Seins oder Geschehens zusammenfassen
(Grdz. d. phys. Psychol. IIP, 1903, S. 790; vgl. Logik II2, 1895, 132 ff.; 3. A.
1908; Philos. Studien III, XIII). Ähnlich F. EULENBURG (Naturgesetze und
soziale Gesetze, Archiv f. Sozialwissensch. XXXI, 1911, auch historisch), nach
welchem die reinen oder abstrakten Naturgesetze durch isolierende Abstraktion
entstehen, stets für ideale Fälle gelten.
Während die Vertreter des Realismus (s. d.) die Gesetze als Formen,
wendigkeiten des Verhaltens der Dinge selbst betrachten (vgl. W. FREYTAG,
Die Erkenntnis der Außenwelt, 1906, S. 46 ff.; V. KRAFT, Weltbegriff und
Erkenntnisbegriff, 1911, S. 103, 189 f.), erblickt der empirische Idealismus (s. d.>
und idealistische Positivismus (s. d.) in ihnen nur verallgemeinernde, verein-
fachende Zusammenfassungen von Abhängigkeiten zwischen Erfahrungsinhalten
(vgl. CORNELIUS, Einleit. in d. Philos., 1903, S. 267). So E. MACH, nach welchem
die Natur nur einmal da ist, so daß Naturgesetze nur für uns, unsere
geistigen Bedürfnisse existieren (vgl. BERGSON, Evolution 1907,
S. 249 f.; PETZOLDT, Das 1912). Sie sind „Einschränkungen,
die wir unter Leitung der Erfahrung der Erfahrung vorschreiben" und gelten
nur hypothetisch unter gewissen Bedingungen (Erkenntnis u. Irrtum, 1906, S.
ff.; Die Mechanik, S. 515 f.). Ähnlich lehren PEARSON, STALLO, NIETZ-
SCHE, F. A. LANGE, VAIHINGER, nach welchem die Gesetze rein nur für kon-
struierte, fingierte Idealfälle gelten. Das „Gesetz" ist nur ein
druck für die Gesamtheit der Relationen unter einer Gruppe von Erschei-
nungen"; es ist eine „summatorische Fiktion", kein Erklärungsmittel, nur eine
„brauchbare Fiktion" (Die Philos. des Als ob, 1911, S. 419 ff.). — Gemäßigter
betonen LOTZE, L. BUSSE, M. L. STERN U. a. nur, daß die Naturgesetze keine
über den Dingen schwebende Mächte, sondern der Ausdruck für ein konstantes
Verhalten der Dinge selbst sind. — Geradezu als Ausdruck für „Gewohnheiten"
der Dinge betrachten die Gesetze JAMES (Psychol. 1909, S. 131), F. C. S.
SCHILLER (Humanismus, 1911; Formal Logic, 1912), PEIRCE, N. STERN (Das
Denken u. sein Gegenstand, 1908, S. 175 ff.) u. a.
Die bloß approximative, annähernde Geltung der Gesetze betonen COUR-
NOT, JAMES, DUHEM, OSTWALD, J. SCHULTZ, GOLDSCHEID, H. GOMPERZ
(„Durchschnittsregeln des stofflichen Massenverhaltens", Das Problem des freien
Willens, 1907, S. 128 ff.), nach welchem in der Natur auch Zu-
fälligkeit, (s. d.), nicht absolute, universale Notwendigkeit herrscht
(De la contingence des de la nature4, 1902; De l'idee de naturelle,
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften