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tun, mit den Voraussetzungen der Gültigkeit der Erkenntniselemente die Er-
kenntnistheorie (s. d.). Vgl. KANT, Krit. der Urteilskraft, § 8; LASK, Die
Logik d. Philos. u. die Kategorienlehre, WINDELBAND, Der Wille zur
Wahrheit, VOLKELT, Erfahrung u. Denken, 1886, S. 74 LIPPS, Vom
Fühlen.. ., 1902, S. 16; F. C. S. SCHILLER, Formal Logic, Humanis-
mus, deutsch 1911; DRIESCH, Ordnungslehre, 1912, S. 7 ff., 163 ff.; v. BUB-
NOFF, Zeitlichkeit und Zeitlosigkeit, 1911. — VgL Objektiv, Urteil, Gegen-
standstheorie, Evidenz, Wahrheit, Drittes Reich. Denkgesetze, Relation, Trans-
zendental.
bonus) ist etwas, sofern es positiv gewertet, d. h. als zur
Befriedigung eines Bedürfnisses tauglich empfunden und beurteilt, als zweck-
dienlich, als einem Willen, einer Forderung entsprechend gebilligt, anerkannt
wird. Die „Güte" eines Objekts kommt ihm also nur in Beziehung zu einem
Willen, einem Zwecke, einem wertenden Bewußtsein zu, nicht ohne alle Be-
ziehung anf ein Wertungszentrum. Doch ist nicht alles Gute nur „subjektiv",
sondern es gibt auch ein objektiv („intersubjektives") Gutes, d. h. ein Gutes für
alle Wertenden, weil in der Natur derselben wurzelnd; ferner ein objektiv
Gutes in dem Sinne, daß in den Merkmalen des gewerteten Objekts selbst das
objektive „Fundament" liegt, welches zur allgemeingültigen Wertung desselben
veranlaßt oder zwingt, auch ein objektives Gutes in dem Sinne, daß dessen
allgemeine Anerkennung gefordert werden kann (das Sittlichgute). „An
gut, ist das von subjektiver Besonderheit und Willkür unabhängig Wertvolle,
insbesondere sofern es nicht bloß als Mittel oder Bedingung eines andern
Guten, sondern um seiner selbst willen, schlechthin gewertet, bejaht, ge-
fordert, gewollt, gesollt wird. Je nach dem Bedürfnis und Zweck, auf den das
Gute sich bezieht, gibt es verschiedene Arten des „Guten". Keineswegs fällt das
Gute immer mit dem (unmittelbar) Angenehmen, Lustvollen zusammen, es gibt
viel Gutes, also Wertvolles, Zweckvolles, Förderliches, Anzustrebendes, zu
Billigendes, Seinsollendes, das im Einzelnen Unlust erweckt; irgendeinem
praktischen) Willensziel, bzw. einer
forderung muß alles, was Anspruch auf „Güte" macht, entsprechen.
Gut sind nicht bloß Dinge und Handlungen, auch Personen (Charaktere)
werden als „gut" gewertet, wenn sie den Willen und die Fähigkeit zum
Guten haben. — Ein Gut ist, was die Eignung besitzt, als gut gewertet
zu werden, weil es Bedürfnisse zu befriedigen vermag (Natur-, Kultur-, wirt-
schaftliche, sittliche u. a. Güter). Das höchste Gut ist
das zuhöchst Bewertete, das Endziel alles Strebens, das absolut um seiner
selbst willen Erstrebte, Gewertete, Geforderte. — Betreffs des
s. Si ttlichkeit.
Der Begriff des Guten spielt schon in der antiken Philosophie eine wichtige
Rolle. EUKLID VON MEGARA macht das Gute zum Weltprinzip (Diog. Laert. II,
106) und PLATON erblickt in ihm den Grund des Seins ovolag,
509 B.); das Gute geht dem Sein voraus, begründet dessen Existenz (ethischer
Idealismus). Die Idee des Guten bzw. das „Gute an sich" ist das höchste
Erkenntnisobjekt, das Prinzip des Seins, des Wahren und Schönen (Republ.
VI, 505 ff.). Nach ARISTOTELES ist gut, wonach alles strebt (Eth. I
1, 1094 a 3). Es gibt ein Gutes für sich bei den Scholastikern
„bonum simpliciter, per se") und ein relatives, mittelbares Gutes (dya&ov
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften