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Handwörterbuch der Philosophie
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Konvergenz — Kopulative Urteile. 347 den Definitionen (s. d.) und Hypothesen (s. d.) der Mathematik und Physik betont POINCARE, noch mehr LE ROY U. a. Vgl. F. C. S. Formal Logic, 1912. VgL Theorie. Konvergenz heißt in der Physiologie die Richtung der beiden Augenachsen, bei welcher sich die Blicklinien in dem fixierten Punkte des Gegenstandes schneiden; das Bild des gesehenen Punktes wird dann einfach gesehen, weil es auf „identische" korrespondierende Stellen der beiden Netz- häute fällt (vgl. KREIBIG, Die fünf Sinne des Menschen2, 1907). Vgl. Orga- nismus (FRIEDMANN). Konversion ARISTOTELES, Analyt. prior. II 8, 59 b 1; conversio, im logischen Sinne zuerst bei vgl. PRANTL, Gesch. der Logik I, 584 f.) ist eine Art der „Umkehrung" des Urteils, bei welcher der Prädikatsbegriff zum Subjekt wird, ohne daß die „Qualität" (s. d.) des Urteüs sich ändert. „Rein" ist die K. („conversio pura, simplex"), wenn die „Quan- tität" (s. d.) des Urteils unverändert bleibt, sonst ist sie „unrein" („c. per accidens"). Auch hypothetische Urteile sind konvertierbar, wobei die Hypothesis (Bedingung) zur Thesis (Bedingtem) wird. 1. Allgemein bejahende und verneinende Urteile sind rein umkehrbar, wenn sie Identitätsurteile sind (Alle S sind P — Alle P sind S; Kein S ist P Kein P ist S). 2. Sub- sumtionsurteüe (s. d.) lassen sich nur der unreinen K. unterziehen (Alle S sind P — Nur einige P sind S). 3. Besonders bejahende Urteile sind rein umkehr- bar (Einige S sind P Einige P sind S). 4. Besonders verneinende Urteile sind in der Regel nicht konvertierbar. Vgl. UEBERWEG, Logik, 1882, § 89; SIGWART, Logik, 1904, I2, ff.; B. ERDMANN, Logik I, 1892, 432 ff.; LINDNER-LECLAIR, Lehrbuch d. allgemeinen 1903, S. 89 f. Konzeptualismus (conceptus, Begriff) heißt jene Richtung der Uni- versalienlehre (s. d.), nach welcher das Allgemeine (s. d.), also die Gattung, Art weder außerhalb des Geistes („Realismus"), noch als bloßes Wort („Nomi- nalismus"), sondern als Bewußtseinsinhalt, als begriffliches Gebilde, als ge- dankliche Zusammenfassung des Gemeinsamen einer Klasse von Objekten existiert oder Geltung hat (ABAELARD, GILBERTUS PORRETANUS, PETRUS AUREOLUS, WILHELM VON OCCAM U. LOCKE, LEIBNIZ, REID, BROWN U. a. Vgl. Allgemein, Allgemeinvorstellung, Terminismus. Koordiniert (beigeordnet) sind umfangsgleiche Begriffe, die einem ge- meinsamen Gattungsbegriff untergeordnet sind (z. B. Eisen — Gold, in Be- ziehung zu Metall). VgL WUNDT, Logik 1906, S. 115 f. Kopula (copula, Band; im logisch-grammatikalischen Sinne wohl zuerst bei ABAELARD ; PRANTL, Gesch. d. Logik II, 196 f.) ist derjenige Bestandteil eines Satzes (s. d.), welcher ein Verhältnis zweier Begriffe zueinander ausdrückt (vgl. die Logiken von KANT, LOTZE, MILL, WUNDT, SIGWART, B. ERDMANN a.; KREIBIG, Die intellektuellen Funktionen, 1909, S. 135: „gedankliche Form, in der die Bejahung oder Verneinung ausdrückt"; F. C. S. SCHILLER, Formal Logic, E. LASK, Die Lehre vom Urteil, 1912). Das „ist" („ist nicht") als Kopula bedeutet nicht die reale Existenz. Vgl. Urteü. Kopulative Urteile sind e mit einer Mehrheit von Subjekten
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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