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Leer — Leib.
J. BÜRDE, Die Philosophie des Lebens, 1910; LHOTZKY, Leben,
(Popper), Das Recht zu leben und die Pflicht zu sterben8, 1903;
E. HORNEFFER, Wege zum Leben, 1908. Vgl. Sittlichkeit, Wert,
Kultur, Geschichte, Mensch, Moralist, Soziologie.
Leer s. Raum, Begriff (KANT).
Legalität (Gesetzlichkeit, Gesetzmäßigkeit) der Handlungen ist, nach
KANT, von der Moralität (s. d.) zu unterscheiden. Erstere ist die „bloße Über-
einstimmung oder Nichtübereinstimmung einer Handlung mit dem Gesetze
ohne Rücksicht auf die Triebfeder derselben", während bei der Moralität die
Idee der Pflicht, des Sittengesetzes selbst das Motiv der Handlung büdet
(Metaphysik der Sitten, Einleit.; vgl. Grundleg. zur Metaphys. d. Sitten,
2. Abschn.). Legal ist eine „pflichtmäßige" Handlung, moralisch (sittlich)
nur eine Handlung „aus Pflicht, d. i. aus Achtung fürs Gesetz", „bloß um
des Gesetzes willen", nicht etwa bloß aus Neigung zu dem, was die Handlung
bewirken soll (Krit. d. praktischen Vernunft I. Tl., 1. 3. Hptst.).
Lehnsatz s. Lemma.
Lehrsatz s. Theorem.
Leib (ocopia, corpus) heißt der belebte, beseelte, organisierte Körper, den
das Ich (s. d.) infolge der besonderen Zugehörigkeit desselben zum erleben-
Subjekt von anderen Körpern unterscheidet und über den es eine be-
unmittelbare Herrschaft ausübt, ja, in dem es sich zunächst selbst
findet, um sich dann aber als psychologisches Subjekt von seinem Leibe zu
unterscheiden. Dann bildet der Leib ebenso einen Inhalt seines Bewußtseins
wie andere Objekte. Der Leib läßt sich überhaupt in verschiedener Weise be-
trachten: 1. als unter Körpern, rein vom Standpunkt der sinnlich ver-
mittelten Erfahrung und des diese verarbeitenden begrifflichen Denkens, welches
schließlich von allem Quaütativen abstrahiert und den Leib wie jeden anderen
Körper als Komplex (bzw. Gefüge, System) von materiellen Elementen, Kräften,
Energien, Bewegungen auffaßt. So gefaßt, steht der Leib mit den übrigen
Körpern in Wechselwirkung, nicht aber mit der Seele, dem Psychischen,
welches in diesem Kausalzusammenhang nirgends vorkommen kann. 2. Der
Leib eines Ich läßt sich \you diesem auch unmittelbar erfassen und ist dann
relativ konstanter Zusammenhang von Empfindungen, Wahrnehmungsin-
halten, Strebungen u. dgl., aus denen stets nur ein Teil hervortritt, während vieles
unterbewußt bleibt, nicht gesondert sich abliebt (s. Physisch). Dieser „Leib" oder
dieses „Innensein", „Fürsichsein" des Leibes gehört schon zum
im weitesten Sinne und steht mit dem Psychischen höherer Stufe, dem
(Denken, Wollen . . .) in beständiger Wechselwirkung; er büdet
die Grundlage des geistigen Lebens, ist ein Instrument desselben, zugleich ein
Ausdruck, eine Verkörperung, eine Registrierung, eine Stabilisierung der geistigen
Regsamkeit, ein beständiger Niederschlag derselben. Nur wenn man diese
Betrachtungs- und des Leibes festhält,
kann man ebensowohl den Forderungen des „psychophysischen Parallelismus"
(s. d.) als den lebendigen Wechselbeziehungen zwischen Leib und
Seele gerecht werden (vgl. EISLER, Leib u. Seele, 1906; Geist u. Körper, 1911).
Der schroffe Dualismus (s. d.) stellt den Leib der Seele als eine heterogene
Substanz entgegen und wertet oft den Leib sehr gering. So ist nach PLATON,
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften