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Handwörterbuch der Philosophie
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Logik. 377 sich nicht mit dem „Aktus des Vorstellens", sondern mit dem, was vorgestellt wird, mit den „Formen der möglichen Verknüpfung des Gedachten", welche das Gedachte selbst nach seiner Beschaffenheit zuläßt (Psychol. als Wissen- schaft II, 1824/25, § 119; Lehrb. zur Einleit. in d. Philos., § 35; Hauptpunkte der Logik, 1808, S. 103; vgl. DROBISCH, Neue Darstellung der ALLIHN, Antibarbarus Logicus, 1850, u. a.).l Die Unabhängigkeit der L. von der Psychologie (s. Psychologismus) bzw. des logisch Gültigen vom subjektiven Denkvorgange betont ferner B. BOLZANO, der in neuester Zeit erst zur Geltung gekommen ist (Wissenschaftslehre, s. Satz). Der Hauptvertreter der und antipsychologischen L. ist E. HUSSERL. L. ist eine formale, demonstrative, apriorische Wissenschaft als Grundlage wissen- schaftlicher Erkenntnis. Sie hat es nicht mit Denkakten zu tun, sondern „objektiven Geltungseinheiten", idealen Bedeutungen und Möglichkeiten, welche zeitlos, unabhängig vom Denkerlebnis gelten Wahrheit). Die L. ist unab- hängig von aller Psychologie, es geht ihr aber, zur eindeutigen ihrer Begriffe und Ausdrücke, eine deskriptive „Phänomenologie" (s. d.) voran (Logische Untersuchungen I, 1900 f.). Die Unabhängigkeit der L. von der Psychologie betonen auch LOTZE 2. A. 1912), WINDELBAND, nach welchem die L. „Urteüslehre" ist (Die Phüos. im Beginn des 20. Jahrhunderts vgl. 1907, S. 344), RICKERT, KÜLPE, RIEHL (Die Kultur der Gegenwart I, 6, ff.; Beitr. zur L.2, 1912), in anderer Weise (Zur Grundleg. der Logik, 1909) u. a. Nach DRIESCH ist die L. ein System von allgemeinverbindlichen Forderungen, welche das Gegebene ordnen sollen (Vgl. Ordnungslehre, 1912). Nach B. ERDMANN ist die L. „die Wissenschaft von den Arten und der Geltung der Urteilsoperationen, d. i. den formalen Voraussetzungen, die allem wissenschaftlichen Denken liegen". Sie erprobt die des Denkens, indem sie es an ihm betätigt (Logik I2, 1907, 24 ff.). — Nach G. ITELSON ist die L. die Lehre von den Gegenständen des Denkens (Revue de 1904). Einen zwischen formalistischer und „ontologischer", psychologischer und extrem antipsychologischer L. vermittelnden Standpunkt nehmen ein (System der Logik, 1811; 3. A. 1837), UEBERWEG (System der Logik6, 1882),. HÖFFDING u. a., welche in der L. eine normative Disziplin erblicken. fußt nach SIGWART die L. auf der Psychologie, ist aber eine logische „Kunstlehre des Denkens", welche die „Kriterien des wahren feststellen will (Logik I2, 1889; 4. A. Nach WUNDT hat die L. „Rechen- schaft zu geben von denjenigen Gesetzen des Denkens, welche bei der Er- forschung der Wahrheit wirksam sind". Sie will feststellen, wie der Gedanken- lauf sich vollziehen soll, damit er zu richtigen Erkenntnissen führe, sie die allgemeingültigen Regeln für die Denkmethodik. Die formale L. ist ein Teil der „Erkenntnislehre" im Sinne (Logik3, 1906—08, L). Mit der psychologischen verbindet A. MEINONG die (s. d.) Betrachtungsweise z. Gegenstandstheorie, 1904, S. 21 ff.). KREI- BIG verbindet mit der letzteren den Wert-Gesichtspunkt und die psychologische Betrachtungsweise des Denkens (Betonung des Die reine Logik ist „die praktische Wissenschaft, welche in Lehrsätzen und Gesetzen jene formalen Beschaffenheiten und Beziehungen der Begriffe, und Schlüsse feststellt, welche zu einem Maximum an Erkenntnis der Denk-
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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