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Logik. 377
sich nicht mit dem „Aktus des Vorstellens", sondern mit dem, was vorgestellt
wird, mit den „Formen der möglichen Verknüpfung des Gedachten", welche
das Gedachte selbst nach seiner Beschaffenheit zuläßt (Psychol. als Wissen-
schaft II, 1824/25, § 119; Lehrb. zur Einleit. in d. Philos., § 35; Hauptpunkte
der Logik, 1808, S. 103; vgl. DROBISCH, Neue Darstellung der
ALLIHN, Antibarbarus Logicus, 1850, u. a.).l
Die Unabhängigkeit der L. von der Psychologie (s. Psychologismus) bzw. des
logisch Gültigen vom subjektiven Denkvorgange betont ferner B. BOLZANO, der in
neuester Zeit erst zur Geltung gekommen ist (Wissenschaftslehre, s. Satz).
Der Hauptvertreter der und antipsychologischen L. ist E. HUSSERL.
L. ist eine formale, demonstrative, apriorische Wissenschaft als Grundlage wissen-
schaftlicher Erkenntnis. Sie hat es nicht mit Denkakten zu tun, sondern
„objektiven Geltungseinheiten", idealen Bedeutungen und Möglichkeiten, welche
zeitlos, unabhängig vom Denkerlebnis gelten Wahrheit). Die L. ist unab-
hängig von aller Psychologie, es geht ihr aber, zur eindeutigen
ihrer Begriffe und Ausdrücke, eine deskriptive „Phänomenologie" (s. d.) voran
(Logische Untersuchungen I, 1900 f.). Die Unabhängigkeit der L. von der
Psychologie betonen auch LOTZE 2. A. 1912), WINDELBAND, nach
welchem die L. „Urteüslehre" ist (Die Phüos. im Beginn des 20. Jahrhunderts
vgl. 1907, S. 344), RICKERT, KÜLPE, RIEHL (Die Kultur der
Gegenwart I, 6, ff.; Beitr. zur L.2, 1912), in anderer Weise
(Zur Grundleg. der Logik, 1909) u. a. Nach DRIESCH ist die L. ein System
von allgemeinverbindlichen Forderungen, welche das Gegebene ordnen sollen
(Vgl. Ordnungslehre, 1912). Nach B. ERDMANN ist die L. „die
Wissenschaft von den Arten und der Geltung der Urteilsoperationen, d. i. den
formalen Voraussetzungen, die allem wissenschaftlichen Denken
liegen". Sie erprobt die des Denkens, indem sie es an ihm
betätigt (Logik I2, 1907, 24 ff.). — Nach G. ITELSON ist die L. die Lehre von
den Gegenständen des Denkens (Revue de 1904).
Einen zwischen formalistischer und „ontologischer", psychologischer und
extrem antipsychologischer L. vermittelnden Standpunkt nehmen ein
(System der Logik, 1811; 3. A. 1837), UEBERWEG (System der Logik6, 1882),.
HÖFFDING u. a., welche in der L. eine normative Disziplin erblicken.
fußt nach SIGWART die L. auf der Psychologie, ist aber eine
logische „Kunstlehre des Denkens", welche die „Kriterien des wahren
feststellen will (Logik I2, 1889; 4. A. Nach WUNDT hat die L. „Rechen-
schaft zu geben von denjenigen Gesetzen des Denkens, welche bei der Er-
forschung der Wahrheit wirksam sind". Sie will feststellen, wie der Gedanken-
lauf sich vollziehen soll, damit er zu richtigen Erkenntnissen führe, sie
die allgemeingültigen Regeln für die Denkmethodik. Die formale L. ist ein
Teil der „Erkenntnislehre" im Sinne (Logik3, 1906—08, L).
Mit der psychologischen verbindet A. MEINONG die
(s. d.) Betrachtungsweise z. Gegenstandstheorie, 1904, S. 21 ff.). KREI-
BIG verbindet mit der letzteren den Wert-Gesichtspunkt und die
psychologische Betrachtungsweise des Denkens (Betonung des
Die reine Logik ist „die praktische Wissenschaft, welche in Lehrsätzen und
Gesetzen jene formalen Beschaffenheiten und Beziehungen der Begriffe,
und Schlüsse feststellt, welche zu einem Maximum an Erkenntnis der Denk-
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Buch Handwörterbuch der Philosophie"
Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften