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436 Negation.
theorie, 1909, S. 134 (Die N. will mit Hilfe der allgemeinen Naturgesetze
die der Erfahrung gegebene Wirklichkeit, die in ihrer Totalität zugleich etwas
Individuelles ist, erklären; auch stellt sie neben Allgemeinem Einmaliges fest);
L. GÜNTHER WINDELBAND, Gesch. der antiken Naturwissenschaft u. Philo-
1912; BRYK, Entwicklungsgesch. d. reinen u. angewandten N. im
19. Jahrh. I, 1909; F. DANNEMANN, Grundriß e. Geschichte der N.2, 1902 f.;
Die in ihrer Entwickl. u. in ihrem 1910 f.
— Vgl. Physik, Positivismus, Beschreibung, Hypothese, Fiktion, Verstand (BERG-
SON), Körper, Materie, Substanz, Energie, Mechanismus, Naturalismus, Natur-
philosophie, Wissenschaft.
s.
Negation (negatio, Verneinung, ist die Verwerfung, Zurück-
weisung, Beurteilung einer Behauptung, eines Urteils als nicht zu recht be-
stehend, als ungültig oder unvollziehbar oder die Ausschließung eines Subjekts
von einer bestimmten Prädikatssphäre, von bestimmten Merkmalen aus einem
Begriff. Die N. dient teils zur Abwehr eines Irrtums, einer Annahme,
Ausdruck einer enttäuschten Erwartung, teils zur Unterscheidung und Be-
grenzung der Begriffe (vgl. WUNDT, Logik I, 187 ff.; „negativ prädizierendes"
Urteil und „verneinendes Trennungsurteil"). Die N. sagt aus, daß einem Sub-
jekt ein gewisses Prädikat nicht zukommt, nicht beizulegen ist, und dem ent-
spricht in der Wirklichkeit das Fehlen gewisser Merkmale bzw. das Vor-
handensein anderer Merkmale, nicht aber etwa ein absolutes Nichts (s. d.).
Logische Negation ist nicht mit realem Widerstreit zu verwechseln (s. Wider-
spruch).
Wie ARISTOTELES unterscheidet die Scholastik von der „negatio", dem
Mangel einer Sache, die „privatio" (s. d.), „Beraubung" einer im normalen
Zustande möglichen, vorhandenen Eigenschaft (z. B. Blindheit als Privation
des Sehens).
Nach SPINOZA ist jede Bestimmung eine Negation („omnis determinatio
est negatio"). Nach J. BÖHME gibt es in Gott einen „Gegenwurf zum Ja",
ein „Nein". KANT unterscheidet scharf zwischen logischer Negation und realem
Widerstreit; von der ersteren sind die negativen Größen der Mathematik zu
unterscheiden (Versuch, den Begriff der negativen Größen in die Weltweisheit
einzuführen, 1763; Kleine Schriften I2, S. 84 ff.). HEGEL setzt die „Negativi-
als treibendes Prinzip in die dialektische (s. d.) Entwicklung des Denkens
und des Seins. Das Denken gerät in das „Negative seiner selbst, in den
Widerspruch"; durch „Negation der Negation" wird der Widerspruch in einem
höheren Begriffe „aufgehoben" (s. Widerspruch). — Nach B.
die N. ein realer Trennungsakt im Sein, das Prinzip der Individualisierung
(Prinzipien der Metaphysik I, 1904, 41 II, 1912).
Daß die N. die Existenz positiver Urteile voraussetzt, welches zurückge-
wiesen wird, betonen MENEDEMOS, TRENDELENBURG (Logische Untersuch.
II, 147 f.), LOTZE, SIGWART (N. = ein Urteil über ein Urteil, das nicht voll-
zogen werden darf, Logik I2, 123, 150, 191), JERUSALEM („Zurückweisung
eines Urteils", Die Urteilsfunktion, 1895, S. 183), RIEHL, HÖNIGSWALD, BERG-
SON 1910, S. 311 f.), HÖFFDING U. a. Nach COHEN ist
sie ein „Urteil vor dem Urteil"; ihr Sinn ist „Sicherung der Identität gegen die
Gefahr des Non-A" (Logik, 1892, S. 88 ff.). — Als primäre, besondere Funk-
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften