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Notwendigkeit. 443
Gesetzmäßigkeit des Psychischen oder der seelischen Individualität. Die
N. ist die Unausbleiblichkeit der physischen Wirkung beim Ein-
tritte ihrer Ursache, die strenge Gesetzmäßigkeit des Naturgeschehens. Die
N. ist das Gefordertsein eines Verhaltens durch das Sittengesetz,
den sittlichen Willen. Die mathematische N. ist das Gefordertsein von
Größen-Relationen und von Operationen und Konstruktionen mit solchen durch
die Lehrsätze und Axiome der Mathematik. Die (rein) N. ist eine
ideelle (oder ideale) N., im Unterschiede von der realen (physischen, psycho-
logischen), nämlich das absolute, allgemeingültig Gefordertsein der Setzung,
Anerkennung eines Denkinhalts (als Folge) im Zusammenhange mit einem
andern (dem Grunde). Durch denkende Verarbeitung des Erfahrungsstoffes ge-
langt die Wissenschaft zu den empirisch fundierten, realen Notwendigkeiten,
d. h. zu konstanten, in der Natur der Dinge selbst begründeten Relationen
(s. Gesetz). Diese Notwendigkeiten sind N., d. h.-sie gelten unter
bestimmten Bedingungen; „absolute" N. gibt es nur im reinen Denken. Von
kausalen ist die teleologische N. zu unterscheiden, welche in dem
Gefordertsein des Mittels durch den Zweck (s. d.) besteht. Es gibt praktische
und rein theoretische Zwecke und so läßt sich die erkenntnistheoretische
(„transzendentale") N. als Abart der teleologischen N. auffassen; die apriorischen
Erkenntnisfaktoren sind Bedingungen wie Mittel zur Erreichung des reinen
Erkenntnisziels, des einheitlichen Zusammenhanges in objektiver Erfahrung
{vgl. a priori, Denkgesetze). — Nicht die N. bildet den Gegensatz zu der (mit
ihr prinzipiell vereinbarten) Freiheit, sondern der Zwang (s. d.). Nicht alles
Notwendige, nur ein Teil desselben ist zwangsmäßig, durch äußere Faktoren
gegen die eigene Natur, das eigene Streben oder den eigentlichen, höheren, ver-
nünftigen Willen abgenötigt (vgl. Willensfreiheit). Das „Fundament" der realen
N. überhaupt ist das unter gleichen Bedingungen und Anreizen (Ursachen)
sich gleichbleibende, der eigenen Natur entspringende Verhalten der Dinge;
während im Anorganischen dieses Verhalten „mechanisiert", fest, einseitig
geworden, erstarrt ist, ist es in den Organismen mehr oder weniger variabel;
der Mensch endlich vereinigt unzählige Möglichkeiten zur Betätigung in sich,
von denen jede einzelne „notwendig" gewesen nachdem sie einmal realisiert
wurde. Denn erst, wenn alle Bedingungen des eines Vorgangs er-
füllt sind, ist er für uns als „notwendig" zu denken (vgl. Möglichkeit).
In der antiken Philosophie wird die N. zuerst vielfach als eine die Dinge
beherrschende Macht (s. Schicksal) betrachtet. Nach HERAKLIT ist sie
eins mit der Vernunft des Alls, dem „Logos" (s. d.). Daß in der alles
streng notwendig geschieht, betont DEMOKRIT (Diogen. Laert. IX, 45). Nach
dem Megariker DIODOROS geschieht nichts, was nicht notwendig war (vgl. CICERO,
De fato, 17). Daß in der und Notwendigkeit gemischt sind,
lehren PLATON 47 E, 48 A) und PLOTIN (Enneaden I, 8, 7), während
die und Epikureer die strenge Notwendigkeit des Geschehens lehren
Schicksal; vgl. aber Willensfreiheit). ARISTOTELES definiert das Not-
wendige als das, was sich nicht anders verhalten kann (xb
Metaphys. IV 5, 1015 a 34); er unterscheidet objektive und rein
logische N., ferner N. schlechthin und bedingte, hypothetische N. (kg
Met. XI 8, 1064 b 33 f.; vgl. De interpretatione, 9). — Die
bestimmen das Notwendige als das, was nicht kann („quod
non potest non esse", THOMAS, Sum. theol. I, 82, 1) und unterscheiden ver-
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften