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480 Person.
1909, S. 76; MÜLLER U. PILZECKER, Experiment. Beiträge zur Lehre vom
Gedächtnis, 1900, S. 58 ff.; WRESCHNER, Die Reproduktion und Assoziation
von Vorstellungen I, 1907, EBERT U. MEUMANN, Archiv f. Psychol. IV, 1905;
EBBINGHAUS, Psychologie 1905, S. 601 f.; WUNDT, Grdz. d. Psychol. III6,
1903, 600 f. (die beiden letzteren bestreiten die P.). Vgl. Freisteigend.
Person (persona, urspr. Charaktermaske des Schauspielers,
geistig-vernünftiges Wesen; einheitliches, mit sich identisch-bleiben-
des, selbstbewußtes, willensfähiges, zweckbewußtes, psychologisch-ethisch freies
Wesen; Subjekt von Rechten und Pflichten. Die (der per-
sonale Charakter) ist eine höhere Form der Individualität. Angeboren, gegeben
ist nur die Anlage zur P., diese selbst entwickelt sich erst in der Gemeinschaft
und unter dem des Gesamt- und objektiven Geistes, in Wechsel-
wirkung mit anderen Individuen durch Fremd- und Selbsterziehung, durch
Unterordnung der Triebe unter einen zentrierten, einheitlichen Grund-
willen und dessen Maximen. Im höchsten Sinne ist die Persönlichkeit —
nach GOETHE das „höchste Glück der Erdenkinder" — ein Ideal, das
sich aktiv selbst verwirklicht („Werde, was du bist"). „Absolute" Persön-
lichkeit (vgl. SIMMEL, Philos. Kultur, 1911) oder Überpersönlichkeit,
die über den Gegensatz von Subjekt und Objekt erhaben ist und die den
in überzeitlich-ewiger Form in sich schließt, kann Gott (s. d.) zu-
geschrieben werden. Eine ideelle (nicht psychologisch-reale) oder mindestens
juristische „Persönlichkeit" läßt sich dem Staat zuerkennen. Den Gegensatz zur
Person bildet die „Sache", das unpersönliche, unselbständige, unfreie Objekt,
nie wie die Person Selbstzweck ist.
Eine Definition der P. als vernünftiges Individuum gibt zuerst
est naturae rationalis substantia", De duabus naturis, c. 3).
Ebenso THOMAS VON AQUINO (Sum. 2). —Nach LOCKE ist die P. ein
überlegendes, selbstbewußtes, sich als identisch erfassendes Wesen
(Essay concern. hum. understand. II, K. § 9). Das Identitätsbewußtsein be-
tont auch CHR. WOLFF (Psychol. rationalis, § 741). Nach KANT ist P. „das-
jenige Subjekt, dessen Handlungen einer fähig sind". Die
„moralische" Persönlichkeit ist „die Freiheit eines vernünftigen Wesens unter
moralischen Gesetzen", die psychologische P. ist das „Vermögen, sich
selbst in den verschiedenen Zuständen der Identität seines Daseins bewußt zu
werden". „Sache" ist ein Ding, das keiner Zurechnung fähig ist, ein „jedes
•Objekt der freien Willkür, welches selbst der Freiheit ermangelt" (Metaphys.
der Sitten I, Rechtslehre, Einleit.). Die moralische Person ist Zweck an sich
selbst (s. Mensch). Persönlichkeit ist zuhöchst „Freiheit und Unabhängigkeit von
dem Mechanismus der ganzen Natur" (Krit. d. prakt. Vern., Univ.-BibL, S. 105).
Erkenntnistheoretisch ist Persönlichkeit „Einheit des Person ist das
denkende Subjekt als solches (Krit. d. rein. Vernunft, S. 310; vgl. Paralogis-
men). Daß P. ein Ideal, eine sittliche Aufgabe ist, betonen viele Idealisten,
COHEN, NATORP, EWALD, LIPPS, EUCKEN, G. MISCH (Weltanschauung, 1911),
JERUSALEM U. a. — Nach WUNDT ist die Persönlichkeit die „Einheit von Fühlen,
Denken und Wollen, in der wieder der Wille als der Träger aller übrigen Ele-
mente erscheint" 1890, S. 448; vgl. Grdz. d. phys. Psychol. III5,
1903, 314, 317; System d. Philos. II3, 1907). Nach BECHTEREW ist eine
Persönlichkeit ein „psychisches Individuum mit allen seinen ursprünglichen
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Buch Handwörterbuch der Philosophie"
Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften