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Handwörterbuch der Philosophie
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Regreß Reihe. Regreß (regressus): Rückschritt, Zurückgehen vom Besondern zum Ali- gemeinen, vom Bedingten zur Bedingung, von der Wirkung zur Ursache. Regressus in infinitum: Rückgang des Schließens zu immer weiteren Behauptungen ohne Abschluß. ist die Methode des Regresses (vgl. analytisch, prosyllogistisch). R. ist insbesondere die „transzendentale" d.), auf die Erkenntnisbedingungen zurückgehende Methode der Erkenntnis- theorie. Vgl. L. NELSON, Die kritische Methode, 1904, S. 9. — Vgl. Unend- lich, Regulativ. ist ein Grundsatz, der die Regel zu einem bestimmten Ver- fahren, insbesondere zu nie abzuschließender, einheitlich-methodischer Erweite- rung der Erfahrung über jedes gegebene Stadium der Erkenntnis hinaus enthält. So nach KANT, nach welchem die „Kategorien" (s. d.) konstitutive (s. d.), die „Ideen" (s. d.) aber nur regulative Bedeutung haben. Es obliegt dem Denken das „Problem", die Aufgabe, den Regreß in der Reihe der Bedingungen zu einem Bedingten anzustellen und fortzusetzen, wobei es „niemals erlaubt ist, bei einem schlechthin Unbedingten stehen zu bleiben". Das regulative Prinzip ist „ein Grundsatz der größtmöglichen Fortsetzung und Erweiterung der Er- nach welchem keine empirische Grenze für absolute Grenze gelten muß, also ein Prinzipium der Vernunft, welches als Regel postuliert, was von uns im Regressus geschehen soll, und nicht antizipiert, was im Objekte vor allem Regressus an sich gegeben ist". Wir müssen „jede Er- scheinung, als bedingt, einer oder ihrer Bedingung, unterordnen, zu dieser also ferner fortschreiten" (Krit. d. rein. Vern., 413). — Vgl. Unend- lich, Homogenität, Spezifikation, Stetigkeit, Antinomie. Regulation: Regelung, Lenkung und Ordnung, Verknüpfung von Funktionen in zweckmäßiger, erhaltungsmäßiger Weise, Wiederherstellung gestörten Gleichgewichts durch entsprechende Reaktion. Die Organismen (s. d.) haben die Fähigkeit der (WUNDT U. a.). Vgl. Der Vitalismus, 1905, S. 176 f., 212 ff.; GOLDSCHEID, Höherentwicklung und Menschenökonomie I, 1911 (R. und „Korregulation"). Vgl. Zweck. Herrschafts-, Geltungsgebiet (vgl. Drittes Reich), Klasse zu- sammengehöriger Wesen. Vom (physischen, politischen) „Reiche der Natur" wird öfter das (sittlich-religiöse) „Reich der Gnade"' gratiae", unter- schieden (AUGUSTINUS, LEIBNIZ U. a.; vgl. EUCKEN, DORNER U. KANT versteht unter „Reich" die „systematische Verbindung verschiedener vernünf- tiger Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze". Die Idee des „Reiches der Zwecke" ist ethisch bedeutsam. Vernünftige Wesen stehen unter dem Gesetz, daß jedes derselben sich selbst und alle anderen niemals bloß als Mittel, dern zugleich als Zweck an sich behandeln solle. Hieraus entsteht ein der Zwecke" als Ideal. Das vernünftige Wesen muß sich als in einem durch Freiheit des Willens möglichen Reiche der Zwecke trachten". Moralität besteht in der Beziehung auf ein solches Reich der Zwecke; jedes Wesen muß so handeln, als ob es durch seine Maximen ein gesetzgebendes Glied in diesem Reiche wäre (Grundleg. zur Metaphys. der 2. Abschnitt). Vgl. J. WARD, The of Ends, 1912; COHEN, Ethik, 1904. Reine (series, progressio): Aufeinanderfolge von Elementen, besonders
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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