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568 Richtig — Richtung.
Richtig (der Richtschnur entsprechend) ist, was so ist, wie es sein
was einer Regel, einer Norm, einem Gesetz entspricht, gemäß ist. Richtig im
Sinne der (formalen) Logik ist ein Begriff, Urteil oder Schluß, der so gebildet
ist, wie es die Denkgesetze (s.d.), die logischen Normen fordern; richtig ist das seiner
eigenen Gesetzmäßigkeit gehorchende, mit sich selbst übereinstimmende Denken,
mag der Inhalt desselben bloß formale oder materiale Wahrheit (s. d.)
haben. Ein Schluß (s. d.) kann falsche Voraussetzungen (Prämissen)
oder formal unrichtig sein und doch materiale Wahrheit haben, und er kann
(in seiner Konsequenz) material falsch und formal richtig sein. Das richtige
Denken im weiteren Sinne ist das dem immanenten Denkziele gemäße, theo-
retisch zweckmäßige Denken, so wie das richtige Handeln das dem
tischen Zwecke gemäße Verhalten ist, das zugleich am besten, zweckmäßigsten
zum Ziele führt. Im engeren Sinne ist es das der (rechtlichen,
sozialen) Norm entsprechende Handeln (vgl. Sittlichkeit). — Vgl. VOLKMANN,,
Lehrbuch der Psychol. II4, 1894 ff., 296; F. HILLEBRAND, Die neuen Theorien
der kategorischen Schlüsse, 1891, S. 6; HUSSERL, Logische Untersuch., 1909/01,.
I, 176 (Richtig ist ein Urteil, dessen Inhalt ein wahrer Satz ist);
Einleit. in d. 1909, S. 99 (eine richtige Vorstellung ist eine solche, die
zu richtigen Urteilen veranlaßt; vgl. Pragmatismus); F. BODEN, Die Instinkt-
bedingtheit von Wahrheit u. Erfahrung, 1912, S. 27; GOLDSCHEID, Entwick-
lungswerttheorie, 1908, S. 170 (das Richtige ist „das dem Intersubjektiven tat-
sächlich Entsprechende"); R. STAMMLER, Die Lehre vom richtigen Recht,
1902, S. 621 ff. (Die Lehre vom Richtigen „Grthosophie"). Vgl.
Wahrheit, Norm, Sollen, Gbjektiv, Evidenz.
Richtung ist die Bestimmtheit einer Reihenfolge, der zufolge von einem
Ausgangspunkte ordnungsmäßig zu anderen Punkten der Reihe fortgeschritten
werden kann. Von der Richtung im weitesten Sinne (z. B. einer historischen
Entwicklung, eines Gedankenganges) ist die mathematisch - physikalische
Richtung zu unterscheiden: R. der Zahlenreihe, räumliche, zeitliche R., R. der
Bewegung, der Kraft. „Gerichtet" ist eine Kraft, eine Tätigkeit, die auf ein
Ziel eingestellt ist oder sich nach bestimmter Richtung entladet. Da alle Be-
wegungen und Kräfte eine Richtung haben, da ferner eine Richtungsver-
änderung im Physischen ohne Einfluß physischer Kräfte und ohne Aufwand
von Energie nicht erfolgen kann, da ferner die Richtung des
in der Natur konstant ist („Erhaltung der Richtung": LEIBNIZ, Philos. Haupt-
schriften I, 179 f., II, 215 f.), so sind die von manchen angenommenen be-
sonderen „Richtkräfte" unnötig und unbrauchbar, wenn sie mehr besagen
wollen als die Beeinflussung der Richtung des Geschehens durch die Konfigu-
ration und das koordinierte Zusammenwirken der in der Form (Struktur) des
Organismus bedingten gerichteten Kräfte und Energien selbst (als „Außenseite"
psychischer Tendenzen; vgl. Leben, Organismus).
Gegen die Hypothese der Richtkräfte (s. d.), wie sie vertritt (s. Domi-
nanten; ähnlich H. HERZ, Annalen d. Naturphilos. V, 1906; Energie u. seelische
Richtkräfte, 1909), wendet sich besonders R. GOLDSCHEID, der eine Theorie
Richtung aufstellt, die (wie HÖFFDING) R. als jeder Kraft eigen betrachtet, die
als System von „Richtungselementen", das Bewußtsein als
bewußtsein", den Geist (und Willen) als „gerichtete Energie" auffaßt, die Ziel-
strebigkeit meist auf „Richtungsstrebigkeit" zurückführt. Qualität kann wegen
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften