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Sacherklärung — Satz.
(Realdefinition) s. Definition.
Sachtrieb nennt SCHILLER den Trieb, der von der sinnlichen Natur des
Menschen ausgeht, ihn „in die der Zeit" setzt und „zur Materie"
macht, ihn begrenzt, seine Persönlichkeit aufhebt. Der S. allein weckt und
entfaltet die Anlagen der Menschheit, macht aber deren Vollendung unmöglich,
die von dem „Formtrieb" (s. d.) ausgeht (Über die ästhet. Erziehung des
Menschen, 12. Brief).
Name eines Systems der indischen Philosophie (von KAPILA
a. gelehrt); ist realistisch, dualistisch, individualistisch. Vgl. R. GARBE,
Die 1894.
heißt in der indischen Philosophie die des individuellen
Daseins, der Sinne und des Begehrens, des Leidens, der Wiedergeburt. Vgl.
Nirvana.
Satz propositio, enunciatio) ist die äußere Form, der sprach-
liche Ausdruck für einen Gedanken (ein Urteil oder eine Urteilsverknüpfung
oder eine „Annahme") oder auch für eine Willensmeinung (Befehl) oder einen
Wunsch, zu dem auch die Frage (s. d.) gehört. In allen Sätzen kommt die
Art und Weise zum Ausdruck, wie das Subjekt einen Bewußtseinsinhalt auf-
faßt, gliedert, verknüpft, um durch ihn über irgend ein bestehendes oder herzu-
•stellendes Verhältnis etwas auszusagen oder um etwas begrifflich zu bestimmen
oder logisch einzuordnen. Der Satz enthält eine Zuordnung, Relation zwischen
Subjekt und Prädikat, die, wenn sie richtig ist, unabhängig vom Denken der
einzelnen Subjekte gilt, sachlich gefordert, anzuerkennen ist. Der Satz ist ur-
sprünglicher als das Wort, denn dieses hat nur als Glied eines Satzes seinen
vollen Sinn, und die ursprünglichen Wörter sind schon primitive Sätze (vgl.
WUNDT, Grundriß d. Psychol.5, 1902, S. 365 f.; JERUSALEM, Die
funktion, 1895, u. a.).
Den S. definieren PLATON (Sophist. 259 262 vgl. Urteil), ARISTO-
TELES (als bejahende oder verneinende Aussage, Analyt. prior. I 1, 24 a 16;
De interpret. 4 f.) u. a., HOBBES S. 20), CHR. WOLFF (Vern. Ge-
danken von den Kräften des menschL Verstandes, S. 70), KANT (S. = ein
„assertorisches Urteil"; es gibt Urteile, die nicht Sätze sind), HEGEL (Unter-
scheidung von Satz und Urteil) u. a. Nach H. PAUL ist der S. das Symbol
dafür, daß sich die Verbindung mehrerer Vorstellungen in der Seele des
Sprechenden vollzogen hat und das Mittel dazu, die nämliche Verbindung der
nämlichen Vorstellungen in der Seele des Hörenden zu erzeugen der
Sprachgeschichte, 4. A. 1909, § 85). Nach WUNDT ist der S. der sprachliche
Ausdruck für die „willkürliche Gliederung einer Gesamtvorstellung in ihre
in logische Beziehungen zueinander gesetzten Bestandteile" (VölkerpsychoL,
ff., I2, 240).
Vom subjektiven unterscheidet den objektiven Satz („propositio possibilis")
LEIBNIZ (Werke, Gerhardt VII, 190 f.). Die Lehre vom „Satz an sich" be-
gründet besonders BOLZANO. Der „Satz an sich" ist der vom Denken unab-
hängig geltende Inhalt eines Gedankens, eine „Aussage, daß etwas ist oder
nicht ist; gleichviel ob diese Aussage wahr oder falsch ist, ob sie von irgend
jemand in Worte gefaßt oder nicht gefaßt, ja auch im Geiste nur gedacht
oder nicht gedacht worden ist" (Wissenschaftslehre 1837, I, § 19, S. 76 f.; II,
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften