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Handwörterbuch der Philosophie
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Schlafwandeln — Schluß. tional. Bei der Einleitung des S. ist Aufhebung oder Herabsetzung der Auf- merksamkeit ein unmittelbarer psychischer Faktor (vgl. WUNDT, Grdz. physiol. Psychol. III5, 1903 ff., 650 ff.; 6. A. 1910). Den S. erörtern schon ARISTOTELES, die GALEN U. a., G. H. SCHUBERT (Geschichte der Seele, § 20), CHR. KRAUSE S. 272), J. H. FICHTE (Anthropol., S. 418), SCHOPENHAUER, BENEKE, PFLÜGER, PREYER U. a. Vgl. LOTZE, Medizin. Psychol., 1852, S. 467 H. SPITTA, Die Schlaf- u. Traumzustände der menschL 1883; RADE- STOCK, Schlaf u. Traum, 1879; A. MAURY, Le sommeil et les über die Tiefe des Schlafes, VERONESE, einer Physiol. des Schlafes u. des Traumes, 1910; E. TRÖMNER, Das Problem des Schlafes, 1912. — VgL Traum, Ermüdung, Hypnose. s. Somnambulismus. Schlecht s. Gut, Böse, Übel. VgL STÖCKL, Lehrb. der II8, 1912. Syllogismus, ratiocinatio) heißt sowohl das Schließen (als Denkprozeß) als auch das Ergebnis desselben (der Schlußsatz) oder Inhalt des Schließens. Der S. besteht in der Ableitung, Gewinnung Urteüs aus einem anderen (unmittelbarer S., Folgerung) oder (in der aus zwei oder mehreren Urteilen (mittelbarer S.). Der S. vom Allgemeinen aufs Besondere heißt auch Syllogismus im engeren Sinne (im Gegensatz zum „Induktionsschluß", s. d.). Das schließende Denken gelangt zu einem Urteil und dessen Gültigkeit auf Grund anderer Urteile und deren Gültigkeit, durch welche der Schlußsatz (die bedingt unter deren Voraussetzung er gilt. Der S. beruht auf der Vergleichung des Gemeinsamen von Urteilen und einer von ihr abhängigen Begriffsrelation, er ist — als Resultat — ein vermitteltes Urteil, sonst aber eine Art des Urteilszusammenhanges, eine Synthese von Urteilen. Das Schließen dient nicht nur der Bewußtmachung des in den Prämissen nur implizite Ge- dachten, sondern es führt auch zu neuen, in den Prämissen als solchen noch nicht gedachten Wahrheiten. Es dient der Begründung und der Beweisführung (s. der Ordnung, Verallgemeinerung und Anwendung der Erfahrung und Erkennt- nis, der theoretisch-praktischen Verwertung derselben; es ergänzt die der Erfahrung, läßt neue Erfahrungen antizipieren, eröffnet die Einsicht in die Bedingungen, Ursachen, Gesetze des Gegebenen, führt über dieses hinaus. Die „Elemente" des (mittelbaren) Schlusses sind: die Prämissen, d. h. Urteile, die einen Begriff (den Mittelbegriff, terminus gemein haben, und Von den Prämissen Obersatz jene, die den Oberbegriff (der in der Konklusion Prädikat ist), satz (p. minor) jene, welche den Unterbegriff (der in der Konklusion Subjekt ist) enthält. Die Prämissen die „Materie" des Schlusses; die Form des- selben hängt von der Stellung der Begriffe (termini) ab (vgl. Schlußfiguren). — Traditionelle Regeln des (kategorischen) Schließens sind: Aus bloß ver- neinenden Prämissen folgt nichts („ex mere negativis nihil sequitur); aus partikulären (s. d.) Prämissen folgt nichts (gilt nicht die Induktion); aus einem partikulären Obersatz in Verbindung mit einem verneinenden Untersatz
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Handwörterbuch der Philosophie
Titel
Handwörterbuch der Philosophie
Autor
Rudolf Eisler
Verlag
ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
Ort
Berlin
Datum
1913
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
12.7 x 21.4 cm
Seiten
807
Schlagwörter
Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
Kategorie
Geisteswissenschaften
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