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Schlafwandeln — Schluß.
tional. Bei der Einleitung des S. ist Aufhebung oder Herabsetzung der Auf-
merksamkeit ein unmittelbarer psychischer Faktor (vgl. WUNDT, Grdz.
physiol. Psychol. III5, 1903 ff., 650 ff.; 6. A. 1910).
Den S. erörtern schon ARISTOTELES, die GALEN U. a.,
G. H. SCHUBERT (Geschichte der Seele, § 20), CHR. KRAUSE
S. 272), J. H. FICHTE (Anthropol., S. 418), SCHOPENHAUER,
BENEKE, PFLÜGER, PREYER U. a. Vgl. LOTZE, Medizin. Psychol., 1852, S. 467
H. SPITTA, Die Schlaf- u. Traumzustände der menschL 1883; RADE-
STOCK, Schlaf u. Traum, 1879; A. MAURY, Le sommeil et les
über die Tiefe des Schlafes, VERONESE,
einer Physiol. des Schlafes u. des Traumes, 1910; E. TRÖMNER, Das Problem
des Schlafes, 1912. — VgL Traum, Ermüdung, Hypnose.
s. Somnambulismus.
Schlecht s. Gut, Böse, Übel. VgL STÖCKL, Lehrb. der
II8, 1912.
Syllogismus, ratiocinatio) heißt sowohl das Schließen
(als Denkprozeß) als auch das Ergebnis desselben (der Schlußsatz) oder
Inhalt des Schließens. Der S. besteht in der Ableitung, Gewinnung
Urteüs aus einem anderen (unmittelbarer S., Folgerung) oder (in der
aus zwei oder mehreren Urteilen (mittelbarer S.). Der S. vom Allgemeinen
aufs Besondere heißt auch Syllogismus im engeren Sinne (im Gegensatz zum
„Induktionsschluß", s. d.). Das schließende Denken gelangt zu einem Urteil
und dessen Gültigkeit auf Grund anderer Urteile und deren
Gültigkeit, durch welche der Schlußsatz (die bedingt
unter deren Voraussetzung er gilt. Der S. beruht auf der Vergleichung des
Gemeinsamen von Urteilen und einer von ihr abhängigen Begriffsrelation, er
ist — als Resultat — ein vermitteltes Urteil, sonst aber eine
Art des Urteilszusammenhanges, eine Synthese von Urteilen. Das Schließen
dient nicht nur der Bewußtmachung des in den Prämissen nur implizite Ge-
dachten, sondern es führt auch zu neuen, in den Prämissen als solchen noch nicht
gedachten Wahrheiten. Es dient der Begründung und der Beweisführung (s.
der Ordnung, Verallgemeinerung und Anwendung der Erfahrung und Erkennt-
nis, der theoretisch-praktischen Verwertung derselben; es ergänzt die
der Erfahrung, läßt neue Erfahrungen antizipieren, eröffnet die Einsicht in
die Bedingungen, Ursachen, Gesetze des Gegebenen, führt über dieses hinaus.
Die „Elemente" des (mittelbaren) Schlusses sind: die Prämissen, d. h.
Urteile, die einen Begriff (den Mittelbegriff, terminus gemein
haben, und Von den Prämissen Obersatz
jene, die den Oberbegriff (der in der Konklusion Prädikat ist),
satz (p. minor) jene, welche den Unterbegriff (der in der Konklusion Subjekt
ist) enthält. Die Prämissen die „Materie" des Schlusses; die Form des-
selben hängt von der Stellung der Begriffe (termini) ab (vgl. Schlußfiguren).
— Traditionelle Regeln des (kategorischen) Schließens sind: Aus bloß ver-
neinenden Prämissen folgt nichts („ex mere negativis nihil sequitur); aus
partikulären (s. d.) Prämissen folgt nichts (gilt nicht die Induktion); aus
einem partikulären Obersatz in Verbindung mit einem verneinenden Untersatz
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften