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Vergleichende Psychologie Vermögen.
Vergleichende Psychologie s. Psychologie, Tierpsychologie.
Vergleichung (comparatio) ist die Synthese zweier für sich fixierter
Inhalte (Qualitäten, Formen, Quantitäten) durch einen Akt der Apperzeption
(s. d.), der sie in einem Bewußtsein aneinander hält und wodurch sie, für
die von einem Inhalt zum andern übergehende Aufmerksamkeit, als gleich,
ähnlich oder als verschieden, entgegengesetzt erfaßt werden. Das Ergebnis der
V. wird in einem Vergleichungsurteil formuliert. Es gibt eine mittelbare V.
(von Wahrnehmungsinhalten, Empfindungen miteinander) und eine mittelbare,
welche Erlebnisinhalte begrifflich bestimmten Objekten zuordnet oder solche
Objekte miteinander vergleicht (z. B. beim Messen). Ferner gibt es unwill-
kürliches und Vergleichen (vgl. HÖFFDING, Der menschliche
Gedanke, 1911, S. 68 ff.). Auf vergleichenden Beobachtungen beruht die „ver-
gleichende Methode" der Wissenschaft. Vgl. LAROMIGUIERE, de Philo-
sophie, 1820; HÖFFDING, Vierteljahrsschr. f. wissensch. Philos., 14. Bd.;
Grundr. d. Psychol.5, 1902, S. 304 KREIBIG, Die intellektuellen
Funktionen, 1909, S. 95; MACH, Populärwissensch. Vorles.4, 1910; LIPPS,
heiten u. Relationen, 1902; R. BRUNSWIG, Das Vergleichen u. die Relations-
1910; MEINONG, Über die Bedeutung des Weberschen Gesetzes,
1896; KOPPELMANN, zur Logik der Gegenwart, 1913. — Vgl. Ab-
straktion, Denken, Wiedererkennen, Induktion, Ähnlichkeit, Analogie, Gleich-
heit, Unterscheidung, Webersches Gesetz.
Vergnügen s. Lust, Hedonismus.
Vergottung s. Theosis.
s. Relation, Kategorien, Schwelle, Webersches Gesetz.
der, s. Enkekalymmenos.
Verifikation: Bewahrheitung, Bestätigung der Richtigkeit einer An-
nahme durch die Erfahrung, Bewährung einer Voraussetzung, eines Postulats
in der Erfahrung, bzw. in der Anwendung des Denkens auf diese, im
Progreß der der Wissenschaft. Vgl. Pragmatismus, Wahrheit,
Hypothese, Fiktion.
Verknüpfung s. Synthese, Verbindung, Urteil, Kausalität. Vgl. E. J.
HAMILTON, Erkennen u. Schließen, 1912.
(dvvapiig, potentia) ist, psychisch, die Fähigkeit, etwas noch
nicht Seiendes, aber Erstrebtes, zu verwirklichen, ein gesetztes Ziel zu erreichen
Wirkungsfähigkeit des (theoretisch-praktischen) Willens. In den Dingen bedeutet
V. (Potenz) eine (von der Physik, Chemie genauer zu spezifizierende) denkend
gesetzte innere Grundbedingung der Reaktion (s. Kraft, Energie). Vgl.
ARISTOTELES, Metaphys. IX, 1, V, 12 (aktives und passives V.); ALBERTUS
MAGNUS, Sum. theol. I, 76; THOMAS, Sum. theol. I, 77, 3 c (Reale Verschieden-
heit des Vermögens von der Substanz bei den geschaffenen Wesen); LEIBNIZ,
Opera ed. Erdmann, S. 121 (Unterscheidung der aktiven Kraft vom V.);
CHR. WOLFF, Ontologia, § 716; Gedanken von Gott . . . I, § 117
(ebenfalls; s. vermögen); HÖFLER, Grundlehren der Logik, 1890, S. 45
SIGWART, Logik 1889/93, 206, 4. A. 1911. — Vgl. Psychologie, Seelenver-
mögen, Potenz, Möglichkeit.
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften