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besteht in einem Zusammenhange, kraft dessen ein Inhalt zum andern in
bestimmter (eben der zeitlichen) steht, ein Inhalt dem andern seine
gibt. Die Z. ist die Form, Ordnungsgesetzlichkeit aller Daten der Er-
kenntnis, mögen diese der inneren (unmittelbaren) oder der äußeren Erfahrung
angehören. Die Zeitordnung wird zunächst an den unmittelbaren Erlebnissen
gesetzt, diese werden, auf Grund gewisser Bestimmtheiten, die sich mit ihnen
(zunächst besonders Gehörs- und Tasteindrücken) verbinden („Temporalzeichen"),
unmittelbar — aber mit Hilfe des Gedächtnisses und der Erwartung — und un-
willkürlich (reaktiv) zu einer Reihe des Nacheinanders geordnet, in welcher die
Glieder, auch nach ihrer Beziehung zum relativ dauernden Ich, als „gegenwärtig",
„vergangen", „zukünftig" (jetzt, früher, später) charakterisiert erscheinen; hierbei
treten oft Vergleiche mit physischen Abläufen unterstützend und kontrollierend
ein. Das qualitativ Eigenartige der Zeit ist aber aus den am Zeitbewußtsein
beteiligten Faktoren nicht ableitbar, ebensowenig wie die Räumlichkeit. Zu
diesen Faktoren gehören Erwartungsgefühle, Spannungsempfindungen im Ge-
folge der Erwartung, der Aufmerksamkeit, des Strebens zu neuen oder in der
Vorstellung antizipierten Eindrücken. Die subjektive ist
relativ, wechselnd; versenken wir uns in einen Bewußtseinsinhalt, der uns
interessiert, so merken wir kaum etwas von Zeit. Ist unser Bewußtsein leer
von Inhalten, ohne daß uns irgend etwas fesselt, wird uns die Zeit lang (wir
empfinden „Langeweile"), ebenso wenn wir etwas erwarten, was „auf sich warten
läßt". In der Erinnerung erscheint uns die erlebte Zeit kurz, wenn sie wenige
und dabei uninteressante Inhalte darbot, lang hingegen, wenn vieles, möglichst
auch Interessantes, erlebt wurde. Im allgemeinen werden bei der unmittelbaren
Zeitschätzung kleine Zeiten über-, große Zeiten unterschätzt; erfüllte Zeit-
strecken erscheinen größer als relativ leere und das Rhythmisieren der Ein-
drücke spielt hier eine Rolle. Betreffs der Dauer psychischer Vorgänge s.
unmittelbaren, anschaulichen Zeitbewußtsein ist die begriffliche
Zeit zu unterscheiden. Diese ist ein Produkt denkender (logischer) Verarbeitung
der primären Zeitlichkeit, und ist so gedacht, daß sie der Gesetzlichkeit des
Denkens genügt. Sie ist eine denkend gesetzte Ordnung, bei welcher vom
Qualitativen und den Variationen des subjektiv-individuellen Zeitbewußtseins
abgesehen wird, ein fester, konstanter, für alles Denken und Erkennen iden-
tischer Rahmen, in den jedes Geschehen eingefügt wird. Diese „absolute" Z.
ist ein ideales Gebilde und doch, weil ein unentbehrliches Mittel zur Her-
stellung objektiv allgemeingültigen Erfahrungszusammenhanges, von „empirischer
Realität", d. h. für alle mögliche Erfahrung und deren Objekte gültig; sie ist
eine „apriorische" Voraussetzung, hat „transzendentale" Bedeutung. Diese
„mathematische" Zeit mit den Merkmalen nicht bloß der „Eindimensionalität"
oder „Einsinnigkeit", sondern auch der Stetigkeit und schließt
die Relativität der physikalischen Zeitmessung nicht aus (mit bestimmten relativ
konstanten Veränderungen als Maßstab; vgl. Relativitätsprinzip; vgl. NA-
TORP, Log. Grundlag. der exakt. Wissensch., 1910, 326 ff.). auch
als „physikalische" Zeit angesetzt werden mag, jedenfalls wir in ein
allgemeingültiges Zeitsystem die begrifflich (kategorial) verarbeiteten
Inhalte möglicher Erfahrung, die Dinge und Vorgänge ein, ordnen sie be-
stimmten Zeitwerten zu, weil wir sonst keine einheitliche von Objekten
können. Alle möglicher Erfahrung, alle „Erscheinungen"
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Handwörterbuch der Philosophie
- Titel
- Handwörterbuch der Philosophie
- Autor
- Rudolf Eisler
- Verlag
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Ort
- Berlin
- Datum
- 1913
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- Abmessungen
- 12.7 x 21.4 cm
- Seiten
- 807
- Schlagwörter
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Kategorie
- Geisteswissenschaften