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Heraldischer Atlas - Eine Sammlung von heraldischen Musterblättern für Künstler, Gewerbetreibende, sowie für Freunde der Wappenkunde
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Seite - 13 - in Heraldischer Atlas - Eine Sammlung von heraldischen Musterblättern für Künstler, Gewerbetreibende, sowie für Freunde der Wappenkunde

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1896, dem 25. Jahrestage der Gründung des neuen Deutschen Reiches geadelten preussischen Offiziere im purpurroten Schildhaupte den preussischen Scepter mit einem Schwerte schräg aufwärts gekreuzt, und von zwei grünen Eichenzweigen durchflochten. (Fig. 63, siehe auch Taf. LXV Fig. 5) u. s. w. Ehrenbeizeichen wurden auch von einzelnen Republiken verliehen, so erhielten ein Zweig der Ubaldini und auch einer der Medici das italienische Zeichen der »popolarita«, eine silberne Scheibe mit rotem Kreuze. Die Republik Lucca setzte einigen beim Volke beliebten Geschlechtern das goldene »L1BERTAS« aus dem Wappen der Repu- blik in den Schild, u. s. w. Die Parteizeichen wurden nicht verliehen, sondern von den Parteigängern, Familien und Städten, selbst in ihre Wappen aufgenommen, ein Gebrauch, der be- sonders in Italien im Schwünge war. So führten die kaiserlich Gesinnten, die Ghibellinen, den ein- oder auch zweiköpfigen, gekrönten oder ungekrönten schwarzen Adler im goldenen Schildeshaupte [Capo dell' Imperio], während die päpstliche Partei, die Guelfen, die An- hänger der Anjou, ein blaues Schildhaupt mit einem vierlätzigen, roten Turnierkragen über drei goldenen Lilien oder auch die Lilien allein in ihr Wappen auf- nahmen [Capo d'Angiö]. Siehe Taf. XVII Fig. 23 und 24. Der Träger des Oberwappens, der heraldische Helm, ist jünger wie der Schild und seine Gestalt ist ebensolchen Wandlungen unterworfen wie die des Schildes. Die Entwicklung der Helmformen bringt Tafel XI. zur Anschauung und den dort gegebenen Er- läuterungen seien hier noch einige Notizen angefügt. Die Augenschlitze (Helmfenster) der Topf- und Kiibel- helme laufen entweder in einer Spalte, oder sind ge- trennt angebracht; hie und da wird auch die durch- laufende Spalte mittelst einer aufgenieteten Spange in zwei Teile zerlegt. (Siehe Taf. XXII Fig. 13, 14, 19.) Am Unterteile des Helmes erscheint weiters eine kleine kreuzförmige Oeffnung, die zum Durchzuge einer Kette diente, mit welcher der Helm mit der Brust- platte in Verbindung gesetzt wurde, um das Herabfallen und den Verlust des Helmes so viel als möglich zu hindern. Ausser diesem Kreuzloche besitzen manche Helme noch eine Anzahl kleinerer Löcher, die Mehr- zahl auf der rechten Seitenwand des Helmes, um dem Träger Luft zuzuführen. Die Stech- und Spangenhelme, die nur im Turniere getragen wurden, zeigen am Scheitel und an der hinteren Helmwand ebenfalls eine Anzahl von Oeff- nungen, die hauptsächlich zur Befestigung des Kleinodes, der Helmdecke u. s. w. dienten. Um den Hals der Spangenhelme schliesst sich öfter eine Kette mit an- hängendem »Halskleinod« oder »Monile«, dem Zeichen einer Turniergesellschaft, eines Ritterbundes etc. Das Monile ist daher nicht jedem Spangenhelme absolut beizugeben, wie aus der Natur der Sache von selbst hervorgeht. Die Helme werden stahlfarbig oder auch silbern tingiert, gewöhnlich rotgefüttert und bei Spangen- helmen die Spangen meist vergoldet. Die offenen Königshelme, z. B. im preussischen Staatswappen u. s. w., mitunter auch die Helme in den Wappen alter, grosser Dynastengeschlechter werden ganz in Gold dargestellt. Die französische und englische Heraldik benützt den Wappenhelm auch zur Kennzeichnung des Ranges (siehe Taf. LXI), ein Auswuchs der heraldischen Korrumption, von dem die deutsche Heraldik zu ihrem Glück befreit blieb. Sie machte seiner Zeit nur insoferne in dieser Weise von dem Helme Gebrauch, als sie dem Spangen- helme eine höhere Stellung zuwies. Der Spangen- oder offene Turnierhelm wurde ursprünglich nur von dem turnierfähigen Adel zu seinen Wappenbildern benützt. Gegen das Ende des XV. Jahrhunderts jedoch kam er auch in die Wappen der Angehörigen des niederen Briefadels und verblieb daselbst trotz der heftigsten Proteste der Turniergeschlechter, die sich dadurch in ihren Vorrechten verkürzt fühlten. Der Stechhelm sank allmählich zum bürgerlichen Wappenhelm herab, er wurde minderwertig, trotzdem er in alter Zeit von den ersten Geschlechtern in ihren Wappen geführt worden war. (Siehe die Tafeln XXIII—XXX.) Der Topf- und Kübelhelm gehört zum Dreieck- schilde, der Topfhelm auf grossen, der Kübelhelm auf verhältnismässig kleinen Schild gestellt. Der Schild wurde in jener frühen Zeit zumeist geneigt dargestellt, den Helm auf dem durch die Neigung erhöhten Schild- eck tragend, und dabei jener Seite zugewendet, nach welcher der Schild geneigt war. Die geneigte Stellung des Schildes im Wappen war der Natur abgelauscht, wo auch der Schild, an der Schildfessel hängend, nur in geneigter Lage seine Stabilität erhielt. Zur Zeit des Topfhelmes finden sich aber auch sehr häufig Dar- stellungen, wo der Helm trotz der Neigung des Schildes nach vorwärts sieht. Siehe die Figuren 64 und 65. Wappen der Herren von Stein, (Schwaben): in Gold drei gestürzte, schwarze Wolfsangeln übereinander. Der Topfhelm , ,, V, , Fig. 64. Wappen der Herren mit schwarz-goldener Decke v. Stein, trägt als Kleinod eine aufrechte Figur des Schildes, die Spitzen mit Pfauenfederbüschen besteckt. Wappen der Freiherren von Münsterol (Montreux): innerhalb eines roten Dornenbogenbords in Gold ein schwarzer Löwe. Der Kiibelhelm mit schwarz-goldener Decke trägt als Kleinod einen mit den Vorderpranken auf dem Helm, mit den Hinterpranken auf der Decke stehenden schwarzen Löwen. Eine ähnliche Stellung des Löwen findet sich im Wappen der Grafen de la Fontaine et Harnoncourt. Der Helm wird stets so auf den Schild gestellt, dass sein Unterrand etwas über den Schildrand reicht, der Helm mit dem Schilde körperlich in Ver- bindung bleibt. Die rhein- ländische Heraldik trennt zwar die beiden, verbin- det sie aber mit der Schild- fessel oder mit Helm- schnüre, so dass die Zu- sammengehörigkeit von Schild und Helm dadurch zum Ausdrucke kommt. (Siehe Taf. LXIX Fig. 1, 2 u. 4.) Dem Stech- und Spangenhelm entspricht der halbrunde Schild und die Tartsche, bei denen eine geneigte Stellung nicht mehr so unbedingt vorge- schrieben ist. Die Speerruhe der Tartsche befindet sich stets auf jener Seite des Schildes, nach welcher dieser geneigt ist. Einem Schilde entspricht natürlich auch nur ein Helm und Abweichungen von dieser Regel sind in der guten Zeit der Heraldik sehr selten nachzuweisen. (Siehe Taf. VIII Text bei Fig. 4, Taf. XXV Fig. 4.) Die Spätzeit der Heraldik, namentlich das XVII. und XVIII. Jahrhundert, vermehrte die Helme auf den Fig. 65. Wappen der Freiherren von Münsterol.
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Heraldischer Atlas Eine Sammlung von heraldischen Musterblättern für Künstler, Gewerbetreibende, sowie für Freunde der Wappenkunde
Titel
Heraldischer Atlas
Untertitel
Eine Sammlung von heraldischen Musterblättern für Künstler, Gewerbetreibende, sowie für Freunde der Wappenkunde
Autor
H. G. Ströhl
Verlag
Julius Hoffmann
Ort
Stuttgart
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
22.6 x 33.6 cm
Seiten
284
Schlagwörter
Heraldik, Heroldskunst, Wappenkunst
Kategorie
Lexika
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