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Case Study: Willy Kurtz und das „verjudete Schiedsgericht“ 203
Kontrolle durchmonopolisierte Verbände. Deshalb – aber auchwegen seiner
offensichtlichen Brutalität – war vor allem der professionelle Boxsport stark
umstrittenundzeitweiligverboten.Esgab indieserHinsicht inÖsterreichaber
keineklaregesetzlicheLinie, sonderndieGenehmigungen(damitauchallfälli-
geVerbote) fielen lange indenKompetenzbereichderPolizei, diedamitunter-
schiedlichumging–willkürlich,wiemancheKritikermeinten.Vonder„Polizei
auf demKriegspfad“ schrieb etwadasSport-Tagblatt.85
EinDiskurs, in demdie Frage von jüdischerDifferenz, imSinne von jüdi-
scher Verschwörung, die zentrale Rolle spielte, entwickelte sich um einen
BoxkampfvonWillyKurtz.Am2. Juli 1921gewannerdenMeistertitelderAma-
teurboxer imSchwergewicht, imFinalebesiegte erdenGrazerAlbinRoß.Des-
senVerein, der Sp.C.Herkules, erkanntedie EntscheidungdesKampfgerichts
nicht an. Kurtz legte freiwillig den Titel zurück und erklärte sich zu einem
neuerlichenKampfbereit, allerdingsnicht sofort,weil er einerseits verletzt sei
und andererseits saisonbedingt das Boxtraining zugunsten seiner zweiten
Sportart,desSchwimmens, reduzierthabe.DaraufhinverfasstenzweiFunktio-
näredesSp.C.Herkules, LudwigHartl undLudwigKossar, einenBrief anden
Boxsportverband, in demsie Kurtz einVerhalten „bar jeder Ritterlichkeit und
bar jeder Sportlichkeit“86 vorwarfen.Kurtz klagtewegenEhrenbeleidung,und
so landetedieAngelegenheitbeimBezirksgericht Josefstadt.DasSport-Tagblatt
schriebüberdenProzess:
„DerangeklagteRudolfHartlhattevorGerichtangegeben,daßerdeninkriminiertenBrief
verfaßt […] habe. Weil Kurtz Jude ist, erklärte Hartl, und das Schiedsgericht beim Ent-
scheidungskampfe stark verjudet war und deshalb den im Kampfe unterlegenen Kurtz
den Sieg zuerkannt hatte, wurde diese Entscheidung vom Grazer Sp.C.Herkules nicht
anerkannt; Kurtz legtedannauchdenMeistertitel zurück.“87
Hartl erklärte vor Gericht weiters, der von ihm in demBrief verwendete Aus-
druck „auskneifen“ sei ein „sportlicher Ausdruck“ und „enthalte keine Belei-
digung.“ Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte die
beiden Angeklagten zu einer Geldstrafe von je 5.000 Kronen.88 In mehreren
Tageszeitungen erschienen fast gleichlautende Berichte, was den Prozess be-
trifft.89 Das Sport-Tagblatt ergänzte sie allerdings durch eine Wertung von
HartlsAussage:
85 Sport-Tagblatt (6. 2. 1924) 2.
86 Sport-Tagblatt (18. 1. 1922) 5.
87 Sport-Tagblatt (18. 1. 1922) 5.
88 Sport-Tagblatt (18. 1. 1922) 5.
89 SieheetwaNeueFreiePresse (18. 1. 1922)9;Arbeiter-Zeitung (18. 1. 1922)9;PragerTagblatt
(19. 1. 1922) 6.
Sportfunktionäre und jüdische Differenz
Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
- Titel
- Sportfunktionäre und jüdische Differenz
- Untertitel
- Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
- Autoren
- Bernhard Hachleitner
- Matthias Marschik
- Georg Spitaler
- Verlag
- De Gruyter Open Ltd
- Ort
- Berlin
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-055331-4
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 376
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918