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274 10 Nach dem „Anschluss“
undmit derNeuregelungdesVereinswesens sowie Einrichtung eines entspre-
chendenVerwaltungsapparates betraut.36
IndieKompetenzdes Stillhaltekommissars übertrugBürckel zunächst die
„Abwicklung und Überführung aller Vereine, Organisationen und Verbände,
insbesonderederenevent. Eingliederung indieGliederungenundangeschlos-
senenVerbändederNSDAPund indieSpitzenverbändedesReiches“.37Damit
fiel an den Stillhaltekommissar die Aufgabe, als „wichtigste Schaltstelle der
[politischen] Gleichschaltung des organisatorischen Lebens auf den unteren
undmittlerenEbenen inderösterreichischenGesellschaft“38 zu fungieren.Ne-
ben der nationalsozialistischen Ausrichtung und der Beseitigung dermit der
NSDAP konkurrierenden politischen Organisationen39 war auch die vermö-
genstechnische Abwicklung sämtlicher nichtjüdischer wie jüdischer Vereine,
StiftungenundFonds–unddamitauchdiegezielteAneignunggroßerVermö-
genswerte–KernagendadesStillhaltekommissars.VereineundStiftungenhat-
ten gegenüber dem Stillhaltekommissar daher ihr Vermögen zu deklarieren
unddieVereinskontenbekannt zugeben (die inderRegel sofort gesperrtwur-
den),undsiedurfteneigenständigkeinerlei finanzielleundsonstigeAufgaben
der Vereinsadministrationmehr vornehmen. Auf Grundlage eines am 17. Mai
1938 zur Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und
Verbänden erlassenen Ermächtigungsgesetzes und der folgenden Durchfüh-
rungsverordnung40 veranlasste der Stillhaltekommissar im Zuge seiner Arbeit
beidenzuständigenBehördendannentwederdieAuflösungeinesVereinsund
seineLöschungausdemVereinskataster, seineEinweisung ineineandere (po-
litischpassende)Vereinigungoderseine„Freistellung“,dasheißtseinenrecht-
lich eigenständigen Fortbestand (mitunter nach Satzungsveränderungen). Er
bestimmte auchüber dieVermögenswerteder jeweiligenVereinebzw.Organi-
sationen,dieaus ihrenKassenzudemeine(weitgehendwillkürlich) festgelegte
„Aufbauumlage“ sowie eine Verwaltungsgebühr für ihre Bearbeitung an den
36 Vgl. zumStillhaltekommissarPawlowsky et al.,Vereine;Duizend-Jensen,Gemeinden,Kapi-
tel 6;GertrudeRothkappl,DieZerschlagungösterreichischerVereine,Organisationen,Verbän-
de, Stiftungen und Fonds. Die Tätigkeit des Stillhaltekommissars in den Jahren 1938–1939
(Diss.UniversitätWien 1996)undBotz, „Anschluss“, 82.
37 Rosenkranz, Verfolgung, 149.
38 Botz, Nationalsozialismus (2008), 250.
39 Botz, Nationalsozialismus (2008), 251.
40 Vgl.GesetzüberdieÜberleitungundEingliederungvonVereinen,VerbändenundOrgani-
sationen,GBLÖ136/1938,undVerordnungdesReichsstatthalters zurDurchführungdesGeset-
zes über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden,
GBLÖ137/1938vom17.Mai 1938.
Sportfunktionäre und jüdische Differenz
Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
- Titel
- Sportfunktionäre und jüdische Differenz
- Untertitel
- Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
- Autoren
- Bernhard Hachleitner
- Matthias Marschik
- Georg Spitaler
- Verlag
- De Gruyter Open Ltd
- Ort
- Berlin
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-055331-4
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 376
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918