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Nach 1918
Sportfunktionäre und jüdische Differenz - Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
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314 10 Nach dem „Anschluss“ Der Rechnungsprüfer Gustav Bauer bestätigte nun im Sinne Haldenwangs, dassbeiseinerÜberprüfungderKassabüchernachdem„Anschluss“„verschie- deneUnregelmäßigkeiten festgestellt“worden seien, „wobei ichmich besonders an eine Rechnungbezüglich eines therapeutischenApparats erinnere. […] Der Apparat wurde von der Vereinskasse bezahlt undwurde auch in den Kassenbüchern als Ausgabe eingetragen. Der Apparat befand sich in der Ordination des Dr. Schwarz, soviel icherfahrenhabe,undwurdevon ihmauch für seinePrivatpatienten verwendet.“229 Die antisemitische Erpressung Schwarzs sollte so zur Tat eines verantwor- tungsbewusstenVereinsverwalters umgedeutetwerden.DazuHaldenwang: „Der Kassier Sass gab aufmeineAufforderung dasHeiratsdarlehen in einigenRaten zu- rückundgestandmir gegenüberdieUnrechtmäßigkeit seinerVorgangsweise, ebensodie UnkorrektheitderPokalgeschichteein.Dr.EmanuelSchwarzhatauchübermeineAuffor- derungdieAnschaffungskosten für einenDiathermieapparat andieVereinskasse zurück- gezahlt, da ich ihmnachweisenkonnte,dasserdiesenApparat zuseinemalleinigenVor- teile sich ebenfalls ausVereinsgeldernkaufen ließ.“230 BuchhalterWalter Nausch nahm in seiner Aussage den Präsidenten Schwarz in Schutz undbetonte, der Goldpokalwäre Schwarz als „SpendedesVereins, undichnehmean,aufGrundeinesAusschussbeschlusses“überreichtworden. ImHinblick auf den therapeutischenApparat gaber an: „Mir ist bekannt, dass aus den Vereinsmitteln der ‚Austria‘ ein Ultrakurzwellenapparat (bei unswar er alsDiathermieapparat bekannt) gekauft undbeiDr. Emanuel Schwarz in der Ordination aufgestellt wurde. Dies aus demGrunde, daDr. Schwarz dieMannschaft mit demApparat in seinerOrdinationbehandelt hat. Es ist vielleicht auchmöglich, dass er für anderePatientendiesenApparat verwendete,was ich jedochnichtweiss.“231 Tatsächlichwurde imDezember1954vomGerichtdemWiederaufnahmeantrag Haldenwangs stattgegeben und das Verfahren in den Schritt der Voruntersu- chung zurückgesetzt. Das Urteil von 1946 wurde aufgrund von Zweifeln zur subjektivenTatseitesowiezurGlaubwürdigkeitdesBelastungszeugenSchwarz aufgehoben. Das Strafverfahren wurde am 1. März 1955 eingestellt, Halden- wang erhielt jedoch keine Haftentschädigung, das Landesgericht hielt fest, 229 Zeugenvernehmung2.9. 1954. 230Wiederaufnahmeantrag 12.6.​ 1954. 231 Zeugenvernehmung2.9.​ 1954.
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Sportfunktionäre und jüdische Differenz Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
Titel
Sportfunktionäre und jüdische Differenz
Untertitel
Zwischen Anerkennung und Antisemitismus – Wien 1918 bis 1938
Autoren
Bernhard Hachleitner
Matthias Marschik
Georg Spitaler
Verlag
De Gruyter Open Ltd
Ort
Berlin
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-11-055331-4
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
376
Kategorien
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