Seite - 147 - in Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums - Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Band 1
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147 Hassmann Quellen zur Gemäldegalerie
blematisch, jene Landerers aber insofern schwieriger, als er eine andere Abmessung
der Rahmen vornahm als das Hofbauamt. Es zeigte sich aber schließlich, dass Lande-
rer sogar mehr hätte verrechnen können, da die gelieferten Leisten breiter waren als
jene, die dem vereinbarten Preisakkord (Dok. 16) zugrunde lagen. Beilagen: ein Blatt
mit der Zeichnung zweier Rahmen und der Veranschaulichung der unterschiedlichen
Messmethoden (Abb. 2); weiters eine tabellarische Aufstellung zu Landerers Abrech-
nung. Leider lässt sich auch anhand dieser nicht ersehen, welche Anzahl Bilderrahmen
er damit abrechnete. Die drei Konten umfassten Nummer 1 bis 471; vielleicht bezo-
gen sie sich auf 471 Rahmen.
„Euer Excellenz haben mir diese beygebogenen Conti des Vergolders Landerer, dann
Bildhauer Eckers über ihre in der k. k. Bilder Gallerie im Belvedere verfertigte Arbeiten mit
dem Auftrag zustellen lassen, daß ich selbe wegen Richtigkeit revidiren und die Rammen
nachmessen solle. Um diesen hohen Befehle zu befolgen, habe ich in Gegenwart des
Vergolders Landerer diese in den 3 Contis beschriebene neu vergoldete Bilder Rammen,
sowohl in Umfang, als deren Profil nachgemessen und gefunden, daß zwar die angesez-
te Zahl der Schuhen, und Zolle des Vergolders nach Meßungsart nach dem beyliegenden
Rißel A richtig wären. Jedoch finde ich Euer Excellenz pflichtschuldigst zu erinnern, daß
sich nur der Tischler wegen den Gehrungen, und der Bildhauer wegen des äusseren
herumlaufenden und verschnittenen Stabs dieser Messungs Art A gebrauchen könnten,
der Vergolder aber nur nach beyliegender Meßungs Art B zu messen haben solte, da
selber nur die aufrechte Stücke der Rammen in ganzer Länge, die Zwergstücke hingegen
nicht von der äusseren Gehrungs Spitze nach dem Rißel A, sondern selbe nur mit Aus-
nahm der aufrechten Holz-Breite, folgsam nur das Zwischenlicht, so wie es das Rißel B
weiset, zu messen haben solte, hierüber beschweret sich aber der Vergolder, da er saget,
wenn man ihn so genau zur Maaß verhalten wolle, ihme auch die Uebermaß der Breite
der Rammen zu guten kommen müsse, da sein Contract nur auf 2 bis 3 zöllige, aber
nicht auf 2 bis 5 zöllige Rammen in der Holz Breite, worunter sich doch viele befinden,
geschloßen worden seye.
Ich habe Euer Excellenz jene Consignation C hiemit gehorsamst angeschloßen, in welcher
Hochdieselben verläßlich sehen können, wie viel einerseits nach Abmaß A gegen Abmaß B
dem Vergolder abzuziehen, als auch wieviel ihme nach Anforderung an Uebermaß der
Breite, so ausser sein Contract, zu ersetzen kämme. Da aber seine anfordernde Uebermaß
der Breite, jenes was abzuziehen kämme, beträchtlich übersteiget, so wäre ich der unter-
thänigsten Meinung, daß die in den Contis des Vergolders angesetzte Abmaß, wenn sein
Contract nur auf 2 bis 3 Zoll breite Rammen lauten solte, nach seinem Ansatz aus dieser
Rücksicht gebilliget werden dürfte, der Bildhauer aber wegen richtigen Befund seiner Ab-
maß, samt dem Vergolder zur Zahlung angewiesen werden können. Jedoch beruhet es von
Euer Excellenz.“
Einliegend: Beilage C mit zwei Berechnungen:
„Berechnung ueber die ausfallende Differenz in der Abmaß des Vergolders und des k. k.
Hofbauamtes bey Abmessung der vergoldeten Bilder Rammen in der k. k. Bilder Gallerie im
Belvedere“
[A: Abmaß des Vergolders, B: Abmaß des Hofbauamtes; siehe Abb. 2]
Conto Nr. 1, Nr. 1−212; nach A: 1966 Schuh 1 Zoll; nach B: 1840 Schuh 8 Zoll;
Differenz 125 Schuh 5 Zoll
Conto Nr. 2, Nr. 213−402; nach A: 2402 Schuh 5 Zoll; nach B: 2276 Schuh 2 Zoll;
Differenz 126 Schuh 3 Zoll
Conto Nr. 3, Nr. 403−471; nach A: 724 Schuh 1 Zoll; nach B: 675 Schuh 11 Zoll,
Differenz 48 Schuh 2 Zoll
„Berechnung ueber die Abmaß im Profil jenseitiger Bilder Rammen so vermög vorgeblichen
Contract wegen Uebermaß an der Breite dem Vergolderer Lander entgegen zu guten
kommen könnte.“
Die Rahmenleisten waren nicht durchgängig höchstens 3 Zoll breit, wie im Preis-
kontrakt festgelegt, sondern auch 3 ½, 4, 4 ½ und 5 Zoll breit.
628 Schuh 2 Zoll Rahmenleiste mit 3,5 Zoll Profilbreite ergibt Mehrpreis von 183 f.
12 ¾ xr
885 Schuh 11 Zoll Rahmenleiste mit 4 Zoll Profilbreite ergibt Mehrpreis von 516 f.
47 xr
323 Schuh 6 Zoll Rahmenleiste mit 4,5 Zoll Profilbreite ergibt Mehrpreis von 283 f.
3 ¾ xr
209 Schuh 8 Zoll Rahmenleiste mit 5 Zoll Profilbreite ergibt Mehrpreis von 244 f.
36 ½ xr
Aufgrund dieser breiteren Profile würde sich gegenüber dem Kontrakt ein Mehrpreis
von insgesamt 1.224 f. 40 xr ergeben. Diesen Mehrpreis müsste das Hofbauamt ein-
gestandenermaßen zahlen. Landerer beklagte sich aber nicht wegen der breiteren
Profile, sondern wegen der seiner Meinung unrichtig vorgenommenen Längenab-
messung, die eine Differenz von 524 f. 42 ½ xr zu seinen Ungunsten ergab. ÖStA/HHStA, HBA, Karton 47, 1. Session, Nr. 27 ex 1781 (liegt ein im Konvolut der 4.
Session, Nr. 12 ex 1781), unfol., Ausfertigung. Bericht Wöhrers, ausgestellt 1781 Jän-
ner 19, Wien; präsentiert 1781 Jänner 24. Beilage Lit. A und B (1 Blatt): undatierte
Zeichnung zweier (identer) Rahmen (auf einem Blatt), bei denen (mit roter Tinte) die
unterschiedlichen Arten, wie die Maße genommen wurden, eingezeichnet sind (ohne
Erläuterungen). Beilage Lit. C mit zwei Berechnungen, Reinschrift, erstellt von Wöhrer,
datiert 1781 Jänner 23, Wien.
Druck: Bislang unpubliziert.
Hinweis: Der mit Landerer und Egger abgeschlossene Kontrakt, der bereits für die
neuen Rahmungen aus Anlass der Modernisierung der Stallburg-Galerie abgeschlos-
sen worden war, siehe Dok. 16. Zu den Rechnungen Landerers und Eggers siehe Dok.
98, 100, 106 und 119.
Anmerkung: Diese im Zuge der Abrechnung angefertigte Rahmenzeichnung (Abb. 2)
ist das einzig erhaltene Bilddokument zur Aufstellung der Galerie im Belvedere durch
Mechel und zeigt, wie die damalige Rahmung aussah. Nicht dargestellt ist das zusätz-
liche Schildchen, das an der oberen Rahmenleiste montiert wurde und worauf der
Namen des Malers sowie die Nummer des Bildes aufgemalt waren (Mechel 1783, S.
XX). Die Tuschzeichnung stammt wohl nicht von Landerer, sondern von einem der
Zeichner des Hofbauamtes.
100 1781 Jänner 31, Wien
Freigabe der Rechnungen Landerers und Eggers für die Bilderrahmen.
Note des Generalhofbaudirektors Kaunitz-Rietberg an Hofkammerpräsident Leopold
Graf Kolowrat: „Nachdem weyland allerhöchst ihre Majestät die Kaiserin über einen in
betref der Bilder Gallerie hierorts erstatteten Vortrag allergnädigst zu resolviren geruhet
[haben], dass diese Zahlungen von der k. k. Hofkammer bestritten, die Konti aber von der
Hofbau Amts Direction vorläufig moderiret werden sollen.
So habe [ich] nicht ermanglen wollen, Euer Excellenz den von dem Bau-Amts Kontrolor
Wöhrer über die adjustirte Vergolder- und Bildhauer Konti erstatteten Bericht in dem An-
schluß mit der Erinnerung mitzutheilen, dass man hierorts zwar dem den Vergolder Lander
gemachten Anstand ganz gegründet ansehe, in dem Fall aber, als sich dessen Angaben
wegen nur auf 2 bis 3/o [2 bis 3 Zoll] breit accordirten Rahmen bestattige, mit der Mei-
nung des Berichtlegers sich um so mehr vereinbahre, als dem höchsten Aerario noch ein
ergiebiger Vortheil zu wachse.
Wo beinebst von Euer Excellenz sich die nunmehrige Anweisung des dem Vergolder Lander
und Bildhauer Egger nach Abzug deren vergütteten à Conto Zahlungen ein so anderen
noch gebührende Forderungen, warumen diese beede Theilnehmer täglich das tringenste
Ansuchen machen, erbetten wird.“
ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1610, 542 März 1781, fol. 56−57,
Ausfertigung.
Druck: Bislang unpubliziert.
Hinweis: Die erwähnte Resolution der Kaiserin siehe Dok. 91; zu den einzelnen Beträ-
gen siehe Dok. 106.
MECHELS ZWEITE NEUORDNUNG DER
K. K. GEMÄLDEGALERIE IM BELVEDERE (1781).
101 ohne Datum [1781 Februar, Wien]
Arbeiten in der Galerie im Jänner 1781 nach Anweisung Mechels.
„Kai. könig. Bellvedere Gebäude. Da ist nach Angebung des v. Mechel in der k. k. Bilder
Galerie bey Aufmachung und Transportirung der Gemälden aus dem Depositorio in die
Zimmer gearbeitet worden. […]“
ÖStA/HHStA, HBA, Karton 47, 3. Session 1781, Nr. 2 ex 1781, unfol., Ausfertigung.
Dem Kaiser vorgelegter monatlicher Hofbaubericht, präsentiert 1781 März 2.
Druck: Bislang unpubliziert.
Hinweis: Mechels Fortsetzung der Arbeit in der Gemäldegalerie erfolgte aufgrund der
Resolution des Kaisers vom 23. November 1780 (Dok. 96).
Anmerkung: Christian von Mechel wird erstmalig namentlich in den Monatsberichten
des Hofbauamtes genannt. Er ist sicherlich auch mit dem im Hofbaubericht für Juli
1778 genannten „Kupferstecher“ zu identifizieren (Dok. 56).
Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Band 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
- Untertitel
- Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837)
- Band
- 1
- Autor
- Gudrun Swoboda
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2013
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79534-6
- Abmessungen
- 24.0 x 28.0 cm
- Seiten
- 312
- Kategorie
- Kunst und Kultur