Seite - 15 - in Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks, Band 3
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u. derselb. Staatsbegeb. v. 96a bis 1192. IZ
kil. Allein was lerme ich umsonst! num6u8 vull
6ecifii.
(v) "lam. I. lZQ- lZ3 öc 738, 823, 808 Hc.
§. i2. Die im Jahre 1123 von dem Mark-
grasin Leopold ausgefertigte llrkunde, wo er dem ^
Kloster Gärsten die alten Freyheiten bestättiget ( x ) , ^ „ ^ ^n°
und zugleich neue ertheilet, ist in der Geschichte sehen lm>
Stevermarks vorzüglich merkwürdig. Nachdem ^^"'
er nämlich die dem Rlosier Gersten zustehende,
und künftig zu erwerbenden Güter, von aller Ge-
richtsbarkeit der weltlichen Richter, so, wie seine
eigene, los und freygesprochen, und zugleich ver-
ordnet hatte, daß keiner seiner Nachfolger berech-
tigt seyn solle, das Vogteyrecht über dieselben je-
manden zu Lehen aufzutragen, so ertheilte er die-
sem Kloster auch alle Freiheit in seinen Landern,
alle Gattungen des Handels auszuüben , ohne eine
Maut, oder andere Abgabe zu bezahlen, in allen
seinen Wassern, nur einige ausgenommen, zu fi-
schen, und in seinen Waldern, mit Ausnahme
der Jagd das Recht des Holzschlages und der Vieh-
weide auszuüben :c. Wir sehen aus dieser Ur-
kunde , daß die Markgrafen von Steyer schon da-
mals das nur wenigen Reichssianden zustehend«
Recht, Zoll und Maut in ihrem Bezirk einzuneh-
men (4te Abhandl. des 2ten Band) besessen habm,
und keinem andern, als dem Oberhaupt d«s deut-
sche» Reichs unmittelbar unterworfen gewesen sind.
Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
Band 3
- Titel
- Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
- Band
- 3
- Autor
- Aquilin Julius Caesar
- Verlag
- J. G. Weingand und Franz Ferstl
- Ort
- Graz
- Datum
- 1786
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 34.9 x 62.9 cm
- Seiten
- 544
- Kategorien
- Geschichte Chroniken