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Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks, Band 3
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4Q I. Abhandi. Geschlechtsregister der Ottok. VI. in allen seinen Diplomen kein Wort wegen sei- ner Ehegemahlinn anführt, da doch andere Fürsten, besonders in Stift - Legatbriefen setzen pru law« 2mmle noNi-X, üi uxfisis nuNrir. 3 -. Weil die kränkliche Umstände unsers Gttokars ihn von den Heurathsgedauken abgeführt haben; denn er wurde schon im Jahre 1184 mit dem Aussatz befallen. 4: Wird die Ehegemahlinn Ottokars VI . sehr zweifelhaft angeführt: einige nennen sie Chune« gund , andere Agnes, und ihre Mutter , bald He- lena , bald Theodora (a). s: Macht das Alter der Chunegund odcr Agnes grosses Bedenken. Leo- pold verehlichte sich 1173. (v^) Friederich der Lrstgebohrne kam also 1174 in dle Welt (x). Agnes oder Chunegund konnte also vor 1175 nicht gebohren werden, hiemit war solche 118? erst 12 Jahr alt, Ottolar aber wurde schon 1184 aussätzig, und so kann man zweifeln, ob ihm Leo« pold seine Toch:cr wurde zur Ehe gegeben haben. 6. Obangesichrte Geschichtschreiber haben alle dem Hagen, Sundheim (^ und Haselbach nachgeschrie- ben. Die Chroiik eines Ungewissen Verfassers (§. 34.) vom 13tenJahrhundert erprobet nichts, wenn man seinen ganM Tert liest; denn Gttokar wird in solchem ein ^esse nur des Herzog Leopolds, nicht des Rönig« Rela genennt (2). 7. Das von Chunegund oder Helena dem Gttokar zugebrachte Heurathgut, ist gar unrichtig, denn Lnenkl (2) hat ebtil diese Herrschaften als ein Mitgift der
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Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks Band 3
Titel
Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
Band
3
Autor
Aquilin Julius Caesar
Verlag
J. G. Weingand und Franz Ferstl
Ort
Graz
Datum
1786
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
34.9 x 62.9 cm
Seiten
544
Kategorien
Geschichte Chroniken
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