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bis an den Tod Ottokars IV. zc. «09
(t) ?!-n:Iick clt. 1. 12. uki enumenintlit
§. 21. Die zwvte goldene Bulle des Raiser Dessen
Heinrichs (u) für Vöß enthalt mehrere Umstände, " / / " ^
als i : daß Aribo der Geistliche, hernach Lrzbi-
schof zu Mainz der eigentliche Stifttr gAvtset! sty.
2: Daß Adula dle Mutter Aribons mit Bei-
stimmung ihres glieberstlchtigen Vater Aribons
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zu erbauen angefangen habe/ in ihren ei-
gentlichen Gründen, z : Daß jener Graf Aribs
von Lesben, welcher schon ihm Jahre 924 vom
König Ludwig (1 . Kap. 2. Bandes §. 6l.) eini-
ge Grundstücke erhalten, der Ahnherr des Aribo
müsse gewesen seyn, wie ich in meinen Amiälen
Vtevermarks (^) angemerket habe. 4: Daß Nu-ErsteUbtiff.
negund die Schwestw des Stifters und lkrzbi:
schofs Avibons die ersse 3lbtiss«n gewesen , und daß
dem Kloster die Wahl der Äbtissinnen und Voqt-
Herren jederzeit frey bleiben solle. 5 : Wenn die-
ses Kloster oder dessen Gülden einst auch eine fürst'
liche Person einziehen sollte, hatte Aribo oder des.
sen erben die Vollmacht solche so lang inne zu ha-
ben , bis sie in vorige Freiheit kamen. ' 6: Hein-
rich nahm das Stift in seinen Schuh, der Pabst
bestattigte solches.
<l»s. Gesch. 3. V. O O)
Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
Band 3
- Titel
- Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
- Band
- 3
- Autor
- Aquilin Julius Caesar
- Verlag
- J. G. Weingand und Franz Ferstl
- Ort
- Graz
- Datum
- 1786
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 34.9 x 62.9 cm
- Seiten
- 544
- Kategorien
- Geschichte Chroniken