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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 108 -
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JUDITH WYTTENBACH 108 unter dem Blickwinkel des Gleichstellungsauftrags geboten und zulässig. Verbote müssen sich hingegen speziell rechtfertigten lassen. Möchte eine erwachsene Frau aus freien Stücken in der Öffentlichkeit oder im Staatsdienst das Kopftuch tragen, so macht sie von ihrer individuellen Glaubens- und Ge- wissensfreiheit Gebrauch. Kopftuchverbote müssten also den Vorgaben für Grundrechtseinschränkungen genügen. Bereits das Eingriffsinteresse würde hier Probleme bereiten: Es müsste dargelegt werden können, dass ein von der Frau frei gewähltes Kopftuch tatsächlich den Gleichstellungsrechten zuwiderläuft. Es würden zudem sofort Fragen der Diskriminierung gegenüber anderen Religionen aufgeworfen, man denke z.B. an die Perücken von verheirateten, streng gläu- bigen jüdischen Frauen. In seinen zwei neuesten Entscheiden zu diskriminie- renden Nichteinbürgerungen hat das BG denn auch festgehalten, dass das Kopftuch alleine noch keine gleichstellungswidrige Grundhaltung zum Ausdruck bringe.24 Auch unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit müssten solche Maßnahmen scheitern: Zum Schutz von Gleichstellungsrechten, die die Frauen selber gar nicht als verletzt ansehen, würde der Staat in das Individualrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit eingreifen. Eine Güterabwägung in einer solchen Konstellation müsste – jedenfalls was das Kopftuch anbelangt – zu Gun- sten der Individualrechtsausübung der Frauen ausfallen. Ein allgemeines Verbot des islamischen Kopftuchs in der Öffentlichkeit oder im Staatsdienst würde nicht nur am fehlenden öffentlichen Eingriffsinteresse, sondern auch an der Verhält- nismäßigkeit scheitern. Weniger eindeutig ist die Situation, wenn weitere öf- fentliche Interessen geltend gemacht werden können und z.B. die religiöse Neu- tralität der öffentlichen Schule betroffen ist (siehe unten). Dies entbindet den Staat selbstverständlich nicht von seiner Aufgabe, Frauen und Mädchen vor anderen religiösen Praktiken zu schützen, die z.B. die physische Integrität verletzen, grausam oder erniedrigend sind. Die Güter- abwägung wird in solchen Fällen zu einem anderen Resultat führen. Der Staat hat im Übrigen dafür zu sorgen, dass sich Frauen zivil- und strafrechtlich gegen religiös oder anders motivierte Nötigung und Zwangsanwendung sei- tens ihrer Ehemänner und Familien zur Wehr setzen können (was Mädchen anbelangt, siehe unten). Das Kopftuch in der öffentlichen Schule Im Bereich der öffentlichen Schule unterscheidet die bisherige Gerichtspraxis zwischen den Anliegen von Lehrerinnen als Repräsentantinnen des Staates einerseits, und den Schülerinnen andererseits. 24 BG v. 27.02.2008, Az. 1D_11/2007 und 1D_12/2007; im Einzelnen zu diesen Entscheiden und den relevanten Zitaten siehe unten.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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