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DAS KOPFTUCH IN DER SCHWEIZ
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ihr, weil sie entgegen den Weisungen des Arbeitgebers nicht bereit war das
Kopftuch abzulegen.
Ausblick
Die schweizerische Gerichtspraxis hat sich punktuell mit dem Anliegen von
Musliminnen, ein Kopftuch zu tragen, befasst. Ob eine Frau ein Kopftuch, ein
Sikh einen Turban oder eine Jüdin eine Perücke tragen will oder nicht, diese
Entscheidung wird durch die Behörden und Gerichte weit gehend als private
bzw. persönliche Angelegenheit angesehen, in welche sich der Staat grund-
sätzlich nicht einzumischen hat. Eine Einmischung erfolgt erst dann, wenn ein
Ausgleich verschiedener öffentlicher oder privater Interessen gefunden wer-
den muss, wie beispielsweise im Schulbereich oder am Arbeitsplatz. Dies
ändert allerdings nichts daran, dass Musliminnen mit Kopftuch im Alltag und
insbesondere auf dem Arbeitsmarkt auf schwierige Bedingungen stoßen. Das
Machtungleichgewicht im Arbeitsverhältnis dürfte in vielen Fällen dazu
führen, dass Frauen ihre Anliegen zurückstellen und sich den Anordnungen
der Arbeitgeberschaft beugen; zu riskant ist die Gefahr eines Stellenverlusts –
die finanzielle Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung verschafft
noch kein neues Arbeitsverhältnis – und zu gering sind oft die Kenntnisse
über die arbeitsrechtlichen Ansprüche.
In Zukunft dürfte vermutlich das Kopftuch bei Schülerinnen an der öffent-
lichen Schule immer wieder zu Diskussionen führen. Wie oben dargelegt,
wurde in den vergangenen Jahren über die Errichtung entsprechender Verbote
auf kantonaler Ebene gesprochen. Offen argumentiert wird dabei meist mit
der Gleichstellung von Frau und Mann. Es ist legitim und wichtig, dass sich
die Behörden immer wieder damit auseinandersetzen, wie der gleichbe-
rechtigte Genuss der Bildungsrechte für alle zugewanderten Mädchen und
Knaben verbessert werden kann; die Schule hat insofern auch den Auftrag,
zum Abbau von geschlechtsstereotypischen, religiös motivierten Vorstellun-
gen und Praktiken, die Mädchen und Frauen herabsetzen, beizutragen. Falsch
ist es jedoch, das gleichstellungspolitische Argument für andere Motive zu
instrumentalisieren und mit einem Kopftuchverbot bei Schülerinnen das
Sichtbarwerden des Islams als Minderheitsreligion in der Schweiz verhindern
bzw. zurückdrängen zu wollen. Diese Abwehrhaltung ist ein Symptom dafür,
dass es einem Teil der Schweizerinnen und Schweizer schwer fällt zu ak-
zeptieren, dass ihr Land im Verlauf der letzten Jahrzehnte ein Einwanderungs-
land auch für muslimische Arbeitsmigranten bzw. Arbeitsmigrantinnen gewor-
den ist und inzwischen eine höchst heterogene religiöse Landschaft aufweist. Der
Verfassungsstaat ist hier gefordert, entsprechend differenzierte Leitlinien im Um-
gang mit religiöser Vielfalt zu entwickeln und einen Ausgleich zwischen den
Verfassungswerten zu finden, der die Integration von zugewanderten ›neuen‹
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik