Seite - 133 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Bild der Seite - 133 -
Text der Seite - 133 -
KOPFTUCH UND ›FOULARD‹
133
für die Rechtsprechung anderthalb Jahrzehnte lang verbindlich ist: An sich
darf das Tragen religiöser Zeichen in der Schule keinen Schulverweis nach
sich ziehen und diese kann nur dann einschreiten, wenn die Schülerin andere
zu missionieren versucht, dem Unterricht fernbleibt (z.B. indem sie sich wie-
gert an gemischtem Sportunterricht teilzunehmen) oder öffentlich stört – kurz,
ihr Kopftuch besonders auffällig oder provokant trägt (Khosrokhavar/Gaspard
1995). Als François Bayrou, der Erziehungsminister der neuen rechten Regie-
rung, 1994 die Regelung zu verschärfen sucht, indem er das Tragen des
islamischen Kopftuchs untersagt, weil es unabhängig davon, wie es getragen
wird, an sich ein ostentatives religiöses Zeichen sei, widerspricht das oberste
Verwaltungsgericht und bestätigt sein früheres Urteil. Dennoch ist die schu-
lische Praxis vor Ort während der 1990er Jahre weniger tolerant, als es das
Urteil der höchsten richterlichen Instanz vorsieht.
An zahlreichen Schulen sehen sich junge Musliminnen, die das Kopftuch
tragen wollen, deswegen vom Ausschluss bedroht. Wenn sie dem Druck nicht
weichen, werden Tricks gebraucht, um die Regelung zu unterlaufen. Zuerst
werden die Mädchen von einigen Lehrkräften vom Unterricht ausgeschlossen
und dann von der Schule verwiesen, weil sie daran nicht teilgenommen
haben; sie werden wegen des Kopftuchs vorläufig am Betreten der Schule
gehindert und dann werden die Proteste ihrer Klassenkameraden und -ka-
meradinnen gegen diese Maßnahme als Störung der öffentlichen Ordnung
betrachtet, die die Maßnahme im Nachhinein rechtfertigt (Sintomer 2004).
Zuweilen gibt es seltsame Absprachen, die die Mädchen nötigen, nur ein
Band zu tragen oder den Nacken und die Ohrläppchen freizuhalten, was ihre
Religiosität angeblich annehmbarer macht (Lévy/Lévy 2004). Dabei kommt
es zu den Konflikten nie auf Grund der Klagen von Schülerinnen und
Schülern, die sich durch das Verhalten der verschleierten jungen Mädchen
belästigt fühlen, sondern immer auf Initiative des Lehrkörpers oder der
Schulverwaltung. Schließlich sind es dann die Attentate des 11. Septembers
2001, die diesen labilen Status quo endgültig ins Wanken bringen. Während
die Zahl der Konflikte um das Kopftuch stabil bleibt, wird der radikale Islam
mehr und mehr als eine konkrete Bedrohung wahrgenommen. Eine Woge der
Islamophobie durchzieht das Land (Geisser 2003). Im Herbst 2003 geht der
Ausschluss von Alma und Lila Lévy von einem Gymnasium in Aubervilliers
im Norden von Paris durch alle Medien und fordert eine neue nationale
Debatte zur Frage des Kopftuchs. Man muss dazu sagen, dass ihr Fall
atypisch ist, da ihr Vater Jude und Kommunist ist und sie ihren Glauben vor
allem über ihre maghrebinischen Großeltern übernommen haben (Lévy/Lévy
2004). Im Dezember 2003 spricht sich eine Kommission, deren Vorsitz der
Politiker Bernard Stasi führt, für das Verbot von religiösen Zeichen an öf-
fentlichen Schulen aus und eine große Mehrheit verabschiedet im März 2004
in diesem Sinne ein Gesetz. Die meisten jungen Mädchen geben diesem
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik