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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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STEPHIE FEHR 160 als auch in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberinnen die der ›Religion and Belief Regulations‹ zu beachten. Es scheint unter den vorliegenden Tatsachen des Falls unwahrscheinlich, dass die Schule im Prozess eine erforderliche Rechtfertigung für das Verbot des Kopftuchs, die sich auf den Einzelfall bezieht, vorweisen könnte. Fälle zum Ausdruck von Religiosität in der Öffentlichkeit Da der Fall ›Ludin‹ unter dem britischen Recht ein beträchtlich vom deut- schen Verlauf abweichendes Ende gefunden hätte, stellt sich die Frage, unter welchen Umständen eine Einschränkung der Religions(ausübungs)freiheit überhaupt möglich ist. Bei den nachfolgend dargestellten Fällen muss bedacht werden, dass es bei den Rechtsstreitigkeiten keinesfalls einen Fokus auf Kopftüchern gibt, da diese weitestgehend zugelassen und akzeptiert sind. Aus den mittlerweile von befassten Fachorganisationen ausgearbeiteten Empfeh- lungen16 zur Frage der Modifikation von Schuluniformen und des Erscheinens vor Gericht geht hervor, dass auf den britischen Inseln ein liberaler und toleranter Konsens besteht: Im Grundsatz ist von umfassender multikultureller Freiheit in Sachen religiöser Kleidung und Verhüllung auszugehen; Ein- schränkungen im Einzelfall unterliegen strengen sachlichen Rechtfertigungs- erfordernissen und müssen mit Sensibilität auferlegt und durchgeführt wer- den. Das betrifft nicht das Kopftuch als solches, sondern stärker verhüllende Gewänder sowie vor allem den Gesichtsschleier. Einschränkungen sind also nur auf Grund von sach- und verfahrens- bezogenen außerreligiösen Motiven zulässig, weil es dem Staat gerade nicht zusteht, die jeweilige Religion zu beurteilen und zu sanktionieren. Zusätzlich zeigt sich, welche Vielfalt kulturell und religiös zum britischen Selbstver- ständnis gehört, die in Deutschland als relativ ungewöhnlich erscheint. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu bemerken, dass vom Schutz der ›Re- ligion and Belief Regulations‹ nur Religionen und Weltanschauungen/Phi- losophien im klassischen Sinne erfasst sind. Daher scheiterte zum Beispiel die Klage eines US-amerikanischen Arbeitnehmers, der sich die Flagge der Ver- einigten Staaten auf seine Schutzkleidung genäht hatte und dies mit seiner Lo- yalität zum Herkunftsland begründete, was ihm der Loyalität zu einer Reli- 16 Siehe hierzu die Vorgaben des ›Department for Children, Schools and Families‹ (DCSF) »DCSF-guidance to schools on school uniform and related policies«, abrufbar: http://www.dfes.gov.uk/consultations/downloadableDocs/uniform%20 guidance%20-%20final2.doc, 25.09.2008. Zum Umgang mit religiösen Bedek- kungen in der Justiz/Anwaltschaft siehe die »policy-guidance« des ›Equal Treat- ment Advisory Committee‹ (ETAC), welches vom ›Judicial Studies Board‹ (JSB) gebildet wird: http://www.jsboard.co.uk/downloads/ettb_veil.pdf, 25.09.2008.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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