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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 185 -
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BEKENNTNISFREIHEIT UND DIE NEUTRALITÄTSPFLICHT DES STAATES 185 Verhältnisse und Gegebenheiten in Frankreich und der Türkei können daher – nicht zuletzt auch, was die Kopftuchfrage angeht – nicht zum Vergleich her- angezogen werden. Sie stehen auf einer anderen, vom Grundgesetz nicht nur nicht geteilten, sondern abgelehnten Rechtsgrundlage. III. Bekenntnisfreiheit und staatliche Neutralitätspflicht im Schulbereich Die Fragen nach Bekenntnisfreiheit und staatlicher Neutralitätspflicht erfah- ren gegenwärtig eine besondere Zuspitzung im Schulbereich, veranlasst durch den sog. Kopftuchstreit. Dieser Streit spiegelt in besonderer Weise den plura- len Charakter, den unsere Gesellschaft inzwischen angenommen hat. Wie sind hier, angesichts pluraler Vielfalt in der Gesellschaft, Bekenntnisfreiheit und staatliche Neutralitätspflicht einander zuzuordnen? Die Lösung kann und muss, so meine ich, anhand der allgemeinen Überlegungen gefunden werden. 1. Die öffentliche Schule als Begegnung von Staat und Gesellschaft Schule halten und Unterricht erteilen ist keine originäre staatliche Hoheits- tätigkeit wie Justiz und Polizei. In der Schule handelt es sich um pädagogi- sches und erzieherisches Tun, geprägt durch Dialog und Kommunikation, das Wissen und Bildung vermittelt. Die Schule ist, so gesehen, ein Bereich gesell- schaftlichen und kulturellen Lebens. In der öffentlichen Schule hat der Staat diesen Lebensbereich in seine Obhut genommen, tritt als Veranstalter auf und gibt durch Lehrpläne und Schulaufsicht Ziele und Methoden des Unterrichts vor, schafft auch den institutionellen und rechtlichen Rahmen für das Schulgeschehen. Die öffentliche Schule hört dadurch freilich nicht auf, ein gesellschaftlich-kultureller Lebensbereich zu sein, sie erlebt keine Metamor- phose zum reinen Staat. Sie wird vielmehr ein Ort der Begegnung von Staat und Gesellschaft (Böckenförde 1975: 127). Bekenntnisfreiheit hat deshalb in ihr einen legitimen Platz, für die Gestaltung von Erziehung und Unterricht, für Schüler, für Eltern – bei ihnen in Verbindung mit dem Erziehungsrecht –, grundsätzlich auch für Lehrkräfte, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt be- stätigt hat.14 Zwar muss sie bei den Lehrkräften mit den Anforderungen und der Verantwortung des Amtes zum Ausgleich gebracht werden und daher un- ter Umständen ein Stück weit zurücktreten, aber sie darf deshalb nicht mar- ginalisiert und praktisch zum Verschwinden gebracht werden. Zu Amt und Auftrag des Lehrers gehört gerade für Unterricht und Erziehung das Handeln und Sich-Einbringen als Person, nicht lediglich als abstrakter Funktionsträger, 14 BVerfG v. 24.09.2003, BVerfGE 108, 282, 297 f.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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