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ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE
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von Symbolen, die eine Lehrkraft trägt, ergeben sich nicht losgelöst von der
Person, ihrer Einstellung und ihrem Verhalten, sondern erst in Verbindung
damit.
Hier liegt der Einwand nahe, dies sei ja an sich wohl richtig, aber es gehe
an dem Kopftuch als politischem Symbol und seiner Wirkung vorbei. In der
Tat fehlt dem islamischen Kopftuch als Symbol die Eindeutigkeit, die das
Kruxifix – nicht unbedingt das Kreuz – als religiöses Symbol hat. Es kann,
unter bestimmten Umständen, als politisches Symbol wahrgenommen wer-
den, und das geschieht gegenwärtig auch und wird von den Medien stark ge-
puscht. Es wird dabei als Zeichen für Unterdrückung der Frau, ein grundge-
setzwidriges Frauenbild u. ä. gedeutet. Aber das Kopftuch kann nicht auf ein
nur politisches Symbol reduziert werden. Es ist ebenso, und zwar in seinem
Ursprung und der überwiegenden Wahrnehmung, Ausdruck eines Bekenntnis-
ses zum Islam oder islamischen Gebräuchen.
Was folgt daraus? Wenn das Tragen eines Kopftuchs aus religiöser Moti-
vation erfolgt und sich so als Wahrnehmung der Bekenntnisfreiheit darstellt,
muss sich dann diese Grundrechtsausübung anderen Deutungen des Kopf-
tuchs, die von Dritten ausgehen, einfach unterwerfen? Muss sie sich diese,
auch wenn die eigene Haltung zur verfassungsmäßigen Ordnung und zu
toleranter Offenheit unbestritten ist, gegen den eigenen Willen zurechnen las-
sen? Das wäre völlig unverhältnismäßig, eine Fremdbestimmung des Grund-
rechtsträgers; es würde dem Grundrecht von vorn herein seine Relevanz
nehmen.
Die Antwort auf Probleme, die sich aus der politischen Wahrnehmung des
Kopftuchs ergeben, ist nicht ein generelles Verbot des Kopftuchs, um es sich
einfach zu machen und jedes mögliche Risiko von vornherein auszuschließen.
Die angemessene Antwort sind Regelungen, die der Abwehr der Gefahren
dienen, die sich daraus für das gedeihliche Zusammenleben in der Schule, den
sog. Schulfrieden, ergeben können. Da kann es durchaus gewisser Flexibilität,
auch des Zurücksteckens eigener Belange, womöglich sogar eines (vorüber-
gehenden) Verzichts auf das Kopftuch bedürfen. Das sind Fragen der Abwä-
gung an Ort und Stelle, wo die Konflikte allermeist entstehen, in dazu ge-
eigneten Verfahren. Dafür kann beispielsweise die Regelung, die im bay-
rischen Schulgesetz (Art. 7 Abs. 3) im Hinblick auf einen Widerspruch gegen
die Anbringung von Kreuzen in Klassenräumen getroffen wurde, ein Vorbild
abgeben (siehe auch ›Kruzifixbeschluss‹ in: »Informationen über wichtige
Entscheidungen des BVerfG mit religiösem Bezug« im Anhang dieses Ban-
des). Auch gewisse normative Vorgaben für die Konfliktentscheidung sind
angebracht. Ein generelles Verbot gerade und allein des Kopftuchs hingegen
bedeutet die Ungleichbehandlung und Diskriminierung eines bestimmten reli-
giösen Bekenntnisses. Es macht den Vorabverzicht auf ein religiöses Be-
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik