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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 188 -
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ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE 188 von Symbolen, die eine Lehrkraft trägt, ergeben sich nicht losgelöst von der Person, ihrer Einstellung und ihrem Verhalten, sondern erst in Verbindung damit. Hier liegt der Einwand nahe, dies sei ja an sich wohl richtig, aber es gehe an dem Kopftuch als politischem Symbol und seiner Wirkung vorbei. In der Tat fehlt dem islamischen Kopftuch als Symbol die Eindeutigkeit, die das Kruxifix – nicht unbedingt das Kreuz – als religiöses Symbol hat. Es kann, unter bestimmten Umständen, als politisches Symbol wahrgenommen wer- den, und das geschieht gegenwärtig auch und wird von den Medien stark ge- puscht. Es wird dabei als Zeichen für Unterdrückung der Frau, ein grundge- setzwidriges Frauenbild u. ä. gedeutet. Aber das Kopftuch kann nicht auf ein nur politisches Symbol reduziert werden. Es ist ebenso, und zwar in seinem Ursprung und der überwiegenden Wahrnehmung, Ausdruck eines Bekenntnis- ses zum Islam oder islamischen Gebräuchen. Was folgt daraus? Wenn das Tragen eines Kopftuchs aus religiöser Moti- vation erfolgt und sich so als Wahrnehmung der Bekenntnisfreiheit darstellt, muss sich dann diese Grundrechtsausübung anderen Deutungen des Kopf- tuchs, die von Dritten ausgehen, einfach unterwerfen? Muss sie sich diese, auch wenn die eigene Haltung zur verfassungsmäßigen Ordnung und zu toleranter Offenheit unbestritten ist, gegen den eigenen Willen zurechnen las- sen? Das wäre völlig unverhältnismäßig, eine Fremdbestimmung des Grund- rechtsträgers; es würde dem Grundrecht von vorn herein seine Relevanz nehmen. Die Antwort auf Probleme, die sich aus der politischen Wahrnehmung des Kopftuchs ergeben, ist nicht ein generelles Verbot des Kopftuchs, um es sich einfach zu machen und jedes mögliche Risiko von vornherein auszuschließen. Die angemessene Antwort sind Regelungen, die der Abwehr der Gefahren dienen, die sich daraus für das gedeihliche Zusammenleben in der Schule, den sog. Schulfrieden, ergeben können. Da kann es durchaus gewisser Flexibilität, auch des Zurücksteckens eigener Belange, womöglich sogar eines (vorüber- gehenden) Verzichts auf das Kopftuch bedürfen. Das sind Fragen der Abwä- gung an Ort und Stelle, wo die Konflikte allermeist entstehen, in dazu ge- eigneten Verfahren. Dafür kann beispielsweise die Regelung, die im bay- rischen Schulgesetz (Art. 7 Abs. 3) im Hinblick auf einen Widerspruch gegen die Anbringung von Kreuzen in Klassenräumen getroffen wurde, ein Vorbild abgeben (siehe auch ›Kruzifixbeschluss‹ in: »Informationen über wichtige Entscheidungen des BVerfG mit religiösem Bezug« im Anhang dieses Ban- des). Auch gewisse normative Vorgaben für die Konfliktentscheidung sind angebracht. Ein generelles Verbot gerade und allein des Kopftuchs hingegen bedeutet die Ungleichbehandlung und Diskriminierung eines bestimmten reli- giösen Bekenntnisses. Es macht den Vorabverzicht auf ein religiöses Be-
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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