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BEKENNTNISFREIHEIT UND DIE NEUTRALITÄTSPFLICHT DES STAATES
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besteht deshalb unabhängig von der objektiven Wahrheit der religiösen Über-
zeugung und unabhängig auch vom subjektiven Bemühen um diese Wahrheit.
Es wird der Schritt vom Recht der Wahrheit zum Recht der Person getan.
Das war in der Tat eine Revolution, wie Karol Wojtyla, damals Erzbi-
schof von Krakau, nach seiner Rückkehr vom Konzil in Lublin erklärt hat,
eine Revolution, an der er sich selbst maßgeblich beteiligt hat. Volle Bekennt-
nisfreiheit und gleiches Recht für alle Bekenntnisse innerhalb der staatlichen
Rechtsordnung ergeben sich daraus als Konsequenz, und die Konzilserklä-
rung zieht diese Konsequenz auch. Was ergibt sich daraus für unsere Frage?
3. Die kirchliche Lehre heute
Die kirchliche Lehre hat damit prinzipiell ein neues Verhältnis zum religiös-
weltanschaulich neutralen Staat und zur Religions- und Bekenntnisfreiheit als
Grundrecht und Menschenrecht gewonnen. Beide sind nicht mehr ein Zuge-
ständnis an die Praxis, die Hinnahme einer faktischen Gegebenheit, die man
nicht ändern kann, sie sind selbst Teil und Inhalt der kirchlichen Lehre und
des christlichen Glaubens. Das wird an nichts so deutlich wie an den ein-
schlägigen Äußerungen Papst Johannes Pauls II. Er trat nicht nur stets und
ohne Abstrich für volle Religionsfreiheit als Menschenrecht ein, sondern
rückte auch von der Staatslehre Leos XIII entschieden ab. Auf seiner Pasto-
ralreise nach Kuba 1998 erklärte er:
»In diesem Zusammenhang sollte man auch daran erinnern, dass ein moderner Staat
aus dem Atheismus oder der Religion (!) kein politisches Konzept machen darf. Der
Staat muss, fern von allem Fanatismus und extremem Säkularismus, ein ruhiges so-
ziales Klima und eine adäquate Gesetzgebung fördern, so dass es jeder Person und
jeder Religionsgemeinschaft möglich ist, frei in ihrem Glauben zu leben und ihn auch
im öffentlichen Leben auszudrücken« (Papst Johannes Paul II 1998: 11; Hervor-
hebung des Verfassers).
Das ist ein eindeutiges Bekenntnis zu voller Bekenntnisfreiheit und offener,
übergreifender Neutralität des Staates. Und dies nicht als Ausdruck der
Vernachlässigung christlicher Wurzeln und des christlichen Erbes – wer wird
Johannes Paul II das vorhalten wollen? – sondern als Teil der kirchlichen
Lehre selbst. Offenheit für die Bekenntnisbekundung anderer Religionen,
auch im Bereich der Schule, stellt also keineswegs eine Einschränkung und
Bedrohung des christlichen Glaubens dar, sondern ist ein Teil von dessen
Inhalt. Vielleicht müssen und sollten wir das noch etwas lernen.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik