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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 191 -
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BEKENNTNISFREIHEIT UND DIE NEUTRALITÄTSPFLICHT DES STAATES 191 besteht deshalb unabhängig von der objektiven Wahrheit der religiösen Über- zeugung und unabhängig auch vom subjektiven Bemühen um diese Wahrheit. Es wird der Schritt vom Recht der Wahrheit zum Recht der Person getan. Das war in der Tat eine Revolution, wie Karol Wojtyla, damals Erzbi- schof von Krakau, nach seiner Rückkehr vom Konzil in Lublin erklärt hat, eine Revolution, an der er sich selbst maßgeblich beteiligt hat. Volle Bekennt- nisfreiheit und gleiches Recht für alle Bekenntnisse innerhalb der staatlichen Rechtsordnung ergeben sich daraus als Konsequenz, und die Konzilserklä- rung zieht diese Konsequenz auch. Was ergibt sich daraus für unsere Frage? 3. Die kirchliche Lehre heute Die kirchliche Lehre hat damit prinzipiell ein neues Verhältnis zum religiös- weltanschaulich neutralen Staat und zur Religions- und Bekenntnisfreiheit als Grundrecht und Menschenrecht gewonnen. Beide sind nicht mehr ein Zuge- ständnis an die Praxis, die Hinnahme einer faktischen Gegebenheit, die man nicht ändern kann, sie sind selbst Teil und Inhalt der kirchlichen Lehre und des christlichen Glaubens. Das wird an nichts so deutlich wie an den ein- schlägigen Äußerungen Papst Johannes Pauls II. Er trat nicht nur stets und ohne Abstrich für volle Religionsfreiheit als Menschenrecht ein, sondern rückte auch von der Staatslehre Leos XIII entschieden ab. Auf seiner Pasto- ralreise nach Kuba 1998 erklärte er: »In diesem Zusammenhang sollte man auch daran erinnern, dass ein moderner Staat aus dem Atheismus oder der Religion (!) kein politisches Konzept machen darf. Der Staat muss, fern von allem Fanatismus und extremem Säkularismus, ein ruhiges so- ziales Klima und eine adäquate Gesetzgebung fördern, so dass es jeder Person und jeder Religionsgemeinschaft möglich ist, frei in ihrem Glauben zu leben und ihn auch im öffentlichen Leben auszudrücken« (Papst Johannes Paul II 1998: 11; Hervor- hebung des Verfassers). Das ist ein eindeutiges Bekenntnis zu voller Bekenntnisfreiheit und offener, übergreifender Neutralität des Staates. Und dies nicht als Ausdruck der Vernachlässigung christlicher Wurzeln und des christlichen Erbes – wer wird Johannes Paul II das vorhalten wollen? – sondern als Teil der kirchlichen Lehre selbst. Offenheit für die Bekenntnisbekundung anderer Religionen, auch im Bereich der Schule, stellt also keineswegs eine Einschränkung und Bedrohung des christlichen Glaubens dar, sondern ist ein Teil von dessen Inhalt. Vielleicht müssen und sollten wir das noch etwas lernen.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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