Seite - 200 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Bild der Seite - 200 -
Text der Seite - 200 -
ERNST GOTTFRIED MAHRENHOLZ
200
Die abweichende Meinung bemüht die Wesentlichkeitstheorie, um die eigene
Auffassung zu profilieren:
»Unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit könnte daher lediglich von Bedeutung
sein, wenn ein Land die Verwendung des Kopftuchs oder anderer konfliktgeeigneter
religiöser oder weltanschaulicher Symbole im Unterricht zulassen würde. Denn dann
wäre auch ohne den bereits konkret geltend gemachten Grundrechtseingriff im
Schüler- und Elternrecht eine grundrechtliche Gefahrenlage entstanden, die der ge-
setzlichen Regelung bedürfte« (S. 320).
Liegt im Begriff der Konfliktgeeignetheit die sonst verschwiegene Antwort
auf die Frage, wie sich die Situation für die drei dissentierenden Richter dar-
stellt, wenn es darum ginge, eine Lehrerin einzustellen, die einem Nonnen-
orden angehört, der einen Ordenshabit als Regel kennt? Was aber, wenn auch
sie, bei evangelischen Eltern, auf Protest stieße?
3. Der Neutralitätsbegriff der
Kopftuchentscheidung
Oben wurde ausgeführt, dass der Zweite Senat in der Urteilsbegründung den
Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des Ersten Senats zum Thema El-
ternrecht, Religion und staatliche Schulverantwortung gesucht hat (S. 300 ff);
er betrifft in erster Linie das ›badische Schulurteil‹.16
a) Das ›Kopftuchurteil‹ leitet die Erörterung eines möglichen Konflikts
zwischen der Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerin, derjenigen von Eltern
und Schülern und der staatlichen Neutralität mit einem Referat des ent-
scheidenden Teils der Maßstabsbildung aus dem ›badischen Schulurteil‹ ein:
Der freiheitliche Staat des GG sei gekennzeichnet von Offenheit gegenüber
der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen und gründe dies auf
ein Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Ent-
faltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung ge-
prägt sei. Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität sei in-
dessen »nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von
Staat und Kirche, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubens-
freiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu verstehen«.
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG fordere in positivem Sinn, den Raum für die aktive
Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen
Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Die Schule
müsse auch für andere als christliche religiöse Inhalte und Werte offen sein.
16 BVerfGE 41, 29.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik