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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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ERNST GOTTFRIED MAHRENHOLZ 200 Die abweichende Meinung bemüht die Wesentlichkeitstheorie, um die eigene Auffassung zu profilieren: »Unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit könnte daher lediglich von Bedeutung sein, wenn ein Land die Verwendung des Kopftuchs oder anderer konfliktgeeigneter religiöser oder weltanschaulicher Symbole im Unterricht zulassen würde. Denn dann wäre auch ohne den bereits konkret geltend gemachten Grundrechtseingriff im Schüler- und Elternrecht eine grundrechtliche Gefahrenlage entstanden, die der ge- setzlichen Regelung bedürfte« (S. 320). Liegt im Begriff der Konfliktgeeignetheit die sonst verschwiegene Antwort auf die Frage, wie sich die Situation für die drei dissentierenden Richter dar- stellt, wenn es darum ginge, eine Lehrerin einzustellen, die einem Nonnen- orden angehört, der einen Ordenshabit als Regel kennt? Was aber, wenn auch sie, bei evangelischen Eltern, auf Protest stieße? 3. Der Neutralitätsbegriff der Kopftuchentscheidung Oben wurde ausgeführt, dass der Zweite Senat in der Urteilsbegründung den Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des Ersten Senats zum Thema El- ternrecht, Religion und staatliche Schulverantwortung gesucht hat (S. 300 ff); er betrifft in erster Linie das ›badische Schulurteil‹.16 a) Das ›Kopftuchurteil‹ leitet die Erörterung eines möglichen Konflikts zwischen der Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerin, derjenigen von Eltern und Schülern und der staatlichen Neutralität mit einem Referat des ent- scheidenden Teils der Maßstabsbildung aus dem ›badischen Schulurteil‹ ein: Der freiheitliche Staat des GG sei gekennzeichnet von Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen und gründe dies auf ein Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Ent- faltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung ge- prägt sei. Die dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität sei in- dessen »nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubens- freiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu verstehen«. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG fordere in positivem Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Die Schule müsse auch für andere als christliche religiöse Inhalte und Werte offen sein. 16 BVerfGE 41, 29.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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