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DAS KOPFTUCH UND SEINE VERWICKLUNGEN
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e) Wie das BVerwG hält das BVerfG es für notwendig, angesichts »wach-
sender kultureller und religiöser Vielfalt« (S. 304) und damit verbunden
»gesellschaftlichen Wandels« (ebd.) die staatliche Pflicht zur Neutralität im
Bereich der Schule nunmehr strenger zu handhaben. Ob die einzige Hand-
lungsmöglichkeit des Staates, die eine strengere Handhabung der Neutra-
litätspflicht des Staates zum Inhalt hat, darin besteht, dass sie sich gegen die
Kopftuch tragende Lehramtsbewerberin richtet, bleibt unreflektiert. Gemessen
an der schulischen Realität hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgeber
mit mehr Recht als BVerwG und BVerfG einen strengen, materiell zu
verstehenden, Neutralitätsbegriff normiert und zugleich den Konkordanzmaß-
stab des ›badischen Schulurteils‹ vorweggenommen.
Das Gericht hat damit die Tatsachenebene betreten. Woher es seine Auf-
fassungen geschöpft hat, bleibt offen. Der einzige tatsächliche Hinweis –
derjenige auf einen zunehmenden Anteil an konfessionslosen Schülern und
Schülerinnen (S. 309) – ist aus dem Urteil des BVerwG übernommen, dort
aber nicht belegt worden; so wenig wie eine schlüssige Verbindung zwischen
Konfessionslosigkeit der Schülerinnen und Schüler und dem Kopftuch einer
Lehrerin dargetan wird. Aber der Hinweis des Senats delegitimiert den Ein-
fluss des Christentums auf die Schulinhalte, den das ›badische Schulurteil‹
verfassungsrechtlich begründet und begrenzt hat. Nicht nur hier hat man den
Eindruck, dass die in Deutschland bewährten Maßstäbe im Verhältnis zwi-
schen Säkularität und Religion aus dem Blickfeld geraten, wenn es sich da-
rum handelt, muslimische Einflüsse abzuwehren.
Ganz offenkundig hat der Senat den Sachverhalt, der seiner Diagnose zu
Grunde liegen muss, nicht reflektiert. Bedeutet die »zunehmende religiöse
Pluralität« (S. 309) etwas anderes als: Wir haben zunehmend mehr Muslime in
der Schule? Reicht das aber aus – die Umrisse verwischend –, von wachsen-
der kultureller und religiöser Vielfalt zu sprechen, wenn es doch in Wahrheit
um ein stärkeres Hervortreten einer einzigen weiteren religiösen Kultur geht,
nämlich der muslimischen? Und was bedeutet der konturenlose Begriff »ge-
sellschaftlicher Wandel« (S. 309 f)? Bedeutet er etwas anderes, als dass die
gedankliche Brücke zwischen diesem Wandel und den Elternprotesten die
weit verbreitete Ablehnung der muslimischen Kultur ist? Ist aber nicht gerade
hier die energische Geltendmachung des staatlichen Neutralitätstitels, unter-
mauert durch Art. 7 Abs. 1 GG unausweichlich?
f) Als Richtpunkt für die Erkenntnis eines gesellschaftlichen Wandels in der
Bundesrepublik muss gelten, dass sie – wie alle wichtigen zentral- und west-
europäischen Länder – ein Einwanderungsland ist (hierzu ausführlich und
mit diesem Verständnis der einschlägigen Bestimmung der Landesverfassung
nicht verzichten können.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik