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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 230 -
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KIRSTEN WIESE 230 fluss auf die Entwicklung der Kinder nehmen. Für denkbar – wenngleich kaum wahrscheinlich – halte ich deshalb, dass die deutlich als Muslimin er- kennbare Lehrerin mit dem Kopftuch für einzelne Schüler und Schülerinnen den Islam als befolgungswürdig ausweist. Wahrscheinlicher dagegen ist es, dass das Kopftuch einer Lehrerin von muslimischen Mädchen, aber auch von deren Brüdern12 und Vätern als das erwünschte Erscheinungsbild einer Musli- min verstanden wird. Damit kann Druck auf die Schülerinnen ausgeübt wer- den, diesem muslimischen Erscheinungsbild zu entsprechen. Das kann vor allem muslimische Mädchen negativ treffen, die ohnehin Probleme haben, sich gegen ihre traditionsverhafteten Familien zu behaupten (Kelek 2006: 65).13 In den weiteren Ausführungen werde ich mich auf diese mögliche ge- schlechtsspezifische Bedeutung und Wirkung des Kopftuchs beschränken. Der Staat stellt die Bedeutung des Kopftuchs fest Das Kopftuch einer Lehrerin kann also – das liegt jedenfalls im Spektrum möglicher Bedeutungen – von Schülern und Schülerinnen als Symbol für ein Frauen benachteiligendes Geschlechterverhältnis im Islam wahrgenommen werden. Weil staatliche Schulen gehalten sind, Geschlechtergleichberechti- gung als Erziehungsziel zu vermitteln,14 kann dem Dienstherrn eine solche mögliche Wahrnehmung des Kopftuchs nicht egal sein. Ebenso denkbar ist es aber, dass die Trägerin mit dem Kopftuch keinerlei Aussage übermitteln will oder dass sie das Kopftuch als Zeichen weiblicher Emanzipation versteht. Bei einer solchen Funktion des Kopftuchs liegt kein Widerspruch zum Verfas- sungswert der Geschlechtergleichberechtigung vor. Der Dienstherr hätte dann keinerlei Rechtfertigung, gegen das Kopftuch der Lehrerin vorzugehen. Für das staatliche Handeln im Fall einer Kopftuch tragenden Lehrerin ist also zentral, auf wessen Sichtweise es ankommt. Die maßgebliche Perspektive ist – so mein Vorschlag – von der Stufe der Grundrechtsprüfung abhängig. Für die Frage, ob das Kopftuch in den Schutzbereich der Religionsfreiheit oder in den eines anderen Grundrechts fällt, ist das Selbstverständnis der Trägerin entscheidend. Denn die Auslegung der Religionsfreiheit muss sich maßgeb- lich am Selbstverständnis der Grundrechtsträgerinnen orientieren: Derjenige, der von Grundrechts wegen frei sein soll, muss selbst über das Was und Wie des Gebrauchs seiner Freiheit bestimmen können (Morlok 1993: 393). Dage- 12 Siehe auch die von Necla Kelek interviewte Derya, die angibt, mit dem Kopf- tuchtragen angefangen zu haben, als sie acht oder neun Jahre alt war, weil ihr Bruder es wollte; siehe Kelek 2002: 110. 13 Kelek hält die Folgen, die das Kopftuch als Symbol für die Rolle der jungen Frauen hat, die sich in der Pubertät in einem für ihre Persönlichkeitsentwicklung wichtigem Ablösungsprozess befinden, für fatal; siehe Kelek 2006. 14 Eine solche verfassungsrechtliche Pflicht ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 2 und 3 GG.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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