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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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KOPFTUCHTRAGEN IM WIDERSPRUCH ZUM ERZIEHUNGSZIEL ›GLEICHBERECHTIGUNG‹? 241 spiel ein Rock auf eine Gesellschaftsordnung, die das Durchbrechen der fest- gelegten Rollen sanktioniert. Als Symbolgehalt des Kopftuchs schwingt im- mer mit, dass das Wahrnehmen gleicher Rechte nur möglich ist, solange die Muslimin mit dem Kopftuch ihre weibliche Pflicht erfüllt. Dieser Symbol- gehalt widerspricht aber einem Verständnis von Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, wo- nach es dem Staat verboten ist, tradierte Rollen zum Nachteil von Frauen fest- zuschreiben.31 Zwar ist dem Staat das Kopftuch – anders als ein im Unter- richtsraum aufgehängtes Kreuz – nicht unmittelbar zuzurechnen. Zuzurechnen ist ihm aber, wenn er eine Lehrerin mit Kopftuch einstellt bzw. diese Kopfbe- deckung duldet. Besondere Rolle einer Lehrerin mit Kopftuch gegenüber muslimischen Schülerinnen Gegenüber muslimischen Schülerinnen könnte die Lehrerin gerade wegen ihres Kopftuchs dennoch eine positive Wirkung erzielen. Denn gegenüber muslimischen Schülerinnen stößt die Vermittlung des Erziehungsziels der Gleichberechtigung teilweise auf Grenzen: Einige muslimische Schülerinnen oder ihre Eltern streben keine Emanzipation nach Maßstäben des GG an. Un- ter Berufung auf ihre Religionsfreiheit fordern muslimische Schülerinnen bzw. ihre Eltern geradezu ein Recht auf Ungleichbehandlung ein. Das zeigen z.B. die Anträge auf Befreiung vom koedukativen Sportunterricht oder vom Sexualkundeunterricht. Der Staat muss zwar dennoch auch gegenüber musli- mischen Schülerinnen versuchen, Gleichberechtigung durchzusetzen. Zu- gleich kann der Staat aber muslimische Mädchen nicht zur Emanzipation nach westlicher Vorstellung zwingen. Ein dementsprechender Zwang würde gegen das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen und wäre auch faktisch unmöglich. In diesem schwierigen Umfeld könnte die muslimische Lehrerin mit Kopftuch gerade muslimische Mädchen zu einem eigenständigen Leben erziehen. Sie zeigt, dass eine islamische Identität sich mit einer beruflichen Karriere gut vereinbaren lässt und kann muslimischen Mädchen Mut machen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. So könnte die schwierige Situation der muslimischen Mädchen, die zwischen Elternhaus und Schule von konfligierenden Interessen betroffen sind, erleichtert werden. Allerdings ist zudem denkbar, dass es die Lehrerin allein dadurch, dass sie ein Kopftuch trägt, muslimischen Schülerinnen erschwert, ihren Lebensentwurf frei von den Vorstellungen ihrer Väter und Brüder zu wählen.32 So könnte muslimischen Schülerinnen und vor allem ihren Brüdern und Vätern vermit- telt werden, dass das Kopftuch erwünschter Teil des Erscheinungsbilds einer 31 Siehe VGH Mannheim v. 26.06.2002, NJW 2001, 2899, 2905; anderer Ansicht VG Lüneburg v. 16.10.2000, NJW 2001, 767, 771. 32 Zu dieser Ansicht siehe auch BVerfG v. 24.09.2003, NJW 2003, 3111, 3114.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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