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KOPFTUCHTRAGEN IM WIDERSPRUCH ZUM ERZIEHUNGSZIEL ›GLEICHBERECHTIGUNG‹?
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spiel ein Rock auf eine Gesellschaftsordnung, die das Durchbrechen der fest-
gelegten Rollen sanktioniert. Als Symbolgehalt des Kopftuchs schwingt im-
mer mit, dass das Wahrnehmen gleicher Rechte nur möglich ist, solange die
Muslimin mit dem Kopftuch ihre weibliche Pflicht erfüllt. Dieser Symbol-
gehalt widerspricht aber einem Verständnis von Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, wo-
nach es dem Staat verboten ist, tradierte Rollen zum Nachteil von Frauen fest-
zuschreiben.31 Zwar ist dem Staat das Kopftuch – anders als ein im Unter-
richtsraum aufgehängtes Kreuz – nicht unmittelbar zuzurechnen. Zuzurechnen
ist ihm aber, wenn er eine Lehrerin mit Kopftuch einstellt bzw. diese Kopfbe-
deckung duldet.
Besondere Rolle einer Lehrerin mit Kopftuch
gegenüber muslimischen Schülerinnen
Gegenüber muslimischen Schülerinnen könnte die Lehrerin gerade wegen
ihres Kopftuchs dennoch eine positive Wirkung erzielen. Denn gegenüber
muslimischen Schülerinnen stößt die Vermittlung des Erziehungsziels der
Gleichberechtigung teilweise auf Grenzen: Einige muslimische Schülerinnen
oder ihre Eltern streben keine Emanzipation nach Maßstäben des GG an. Un-
ter Berufung auf ihre Religionsfreiheit fordern muslimische Schülerinnen
bzw. ihre Eltern geradezu ein Recht auf Ungleichbehandlung ein. Das zeigen
z.B. die Anträge auf Befreiung vom koedukativen Sportunterricht oder vom
Sexualkundeunterricht. Der Staat muss zwar dennoch auch gegenüber musli-
mischen Schülerinnen versuchen, Gleichberechtigung durchzusetzen. Zu-
gleich kann der Staat aber muslimische Mädchen nicht zur Emanzipation nach
westlicher Vorstellung zwingen. Ein dementsprechender Zwang würde gegen
das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen
und wäre auch faktisch unmöglich. In diesem schwierigen Umfeld könnte die
muslimische Lehrerin mit Kopftuch gerade muslimische Mädchen zu einem
eigenständigen Leben erziehen. Sie zeigt, dass eine islamische Identität sich
mit einer beruflichen Karriere gut vereinbaren lässt und kann muslimischen
Mädchen Mut machen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. So könnte die
schwierige Situation der muslimischen Mädchen, die zwischen Elternhaus
und Schule von konfligierenden Interessen betroffen sind, erleichtert werden.
Allerdings ist zudem denkbar, dass es die Lehrerin allein dadurch, dass sie ein
Kopftuch trägt, muslimischen Schülerinnen erschwert, ihren Lebensentwurf
frei von den Vorstellungen ihrer Väter und Brüder zu wählen.32 So könnte
muslimischen Schülerinnen und vor allem ihren Brüdern und Vätern vermit-
telt werden, dass das Kopftuch erwünschter Teil des Erscheinungsbilds einer
31 Siehe VGH Mannheim v. 26.06.2002, NJW 2001, 2899, 2905; anderer Ansicht
VG Lüneburg v. 16.10.2000, NJW 2001, 767, 771.
32 Zu dieser Ansicht siehe auch BVerfG v. 24.09.2003, NJW 2003, 3111, 3114.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik