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DIE PLENARDEBATTEN UM DAS KOPFTUCH IN DEN DEUTSCHEN LANDESPARLAMENTEN
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te – er verletzte damit ihre Individualrechte.8 Das in Deutschland vorherr-
schende System der wohlwollenden Trennung zwischen Religion und
Staat steht einem solchen Leitbild sehr nahe, allerdings werden seine um-
fassenden Implikationen so lange nicht offensichtlich, wie nur eine über-
wältigende Mehrheitsreligion von den Regelungen betroffen ist.
(3) Ein möglicher dritter Ansatz operiert mit dem Begriff des ›Ausnah-
merechts‹ und kann je nach konkreter Ausgestaltung zu zwei sehr un-
terschiedlichen religionspolitischen Leitbildern führen. Ausgangspunkt
einer ersten Variante dieses Modells ist die Erkenntnis, dass unterschied-
liche Religionen unterschiedlich gut mit allgemein gültigen Gesetzen zu
vereinbaren sind. Wenn rechtliche Regelungen bestimmte Religions-
gruppen besonders stark einschränken, wird von den Befürwortern dieses
Ansatzes ein mögliches Ausnahmerecht für diese Gruppen in Betracht ge-
zogen, um dadurch Gruppen mit spezifischen Eigenschaften dennoch in
die Gesamtgesellschaft zu integrieren. Kymlicka (1995: 30 f) nennt solche
Individualrechte ›polyethnische‹ Rechte, die im hier diskutierten Kontext
›polyreligiös‹ genannt werden können.9 Für dieses Modell lässt sich eben-
falls eine gewisse Nähe zum pluralistischen Modell feststellen, auch wenn
hier nicht eine generelle Anerkennung bzw. eine Aufhebung gesetzlicher
Regelungen gewährt wird, sondern eine gruppenspezifische Ausnahme
bei Weitergeltung der allgemeinen Regelungen vorgenommen wird. Unter
dem Rubrum ›Ausnahmerecht‹ ist jedoch auch eine zweite Variante denk-
bar, in welcher nicht die religiösen Verhaltensweisen oder Ausdrucksfor-
men der Minderheits-, sondern die der Mehrheitsgruppe von einem allge-
meingültigen Gesetz ausgenommen werden; es handelt sich also um eine
positive Förderung der Mehrheitsreligion. Die Nähe zu einem integrati-
onspolitisch exklusiven Modell ist in dieser Variante unverkennbar. Zur
normativen Legitimierung wird weniger ein liberales Gleichheitspostulat
bemüht, als vielmehr die Wichtigkeit der in Rede stehenden Religionen
für das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger betont
und auf ihre wesentlichen Beiträge zur Stabilität der Gesellschaft ver-
8 Liberale Staaten müssen diese Anerkennung allerdings nur im Rahmen der libe-
ralen Grundfreiheiten leisten (Rawls 1998) und illiberale Verhaltensweisen zum
Schaden Dritter nicht akzeptieren (weiterführend Okin 1999; Shachar 2001);
siehe auch Ekardt und Ladwig in diesem Band.
9 Klassische Beispiele für solche ›polyreligiösen‹ Rechte sind die Ausnahme-
regelungen für Katholiken und Juden bezüglich Alkoholbesitzes während der
amerikanischen Prohibitionszeit oder die Befreiung von der allgemeinen Schul-
pflicht ab einem bestimmten Alter für den ›Old Amish Order‹ (Wisconsin vs.
Yoder, 406 U.S. 2005 (1972)). Moderne Formen sind z.B. die Ausnahme-
regelungen für bestimmte ethnisch oder religiös motivierte Kleidungsstücke bei
der Polizeiuniform in Kanada.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik