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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 278 -
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UTE SACKSOFSKY 278 Neutralität‹, doch bereits aus der Gesetzesbegründung10 wie aus den Debatten im Hessischen Landtag11 wird deutlich, dass das eigentliche Ziel des Gesetzes das Verbot des Kopftuchtragens ist. CDU-Politiker/innen deuten das Kopf- tuch als »Symbol der Unterdrückung und Objekt des Kampfes« (LT Hessen Pl.Pr. 16/30, S. 1907 (Kultusministerin Wolff)); es müsse verhindert werden, »dass in unserem weltanschaulichem neutralen Staat religiöse Minderheiten die Grundrechte unseres Grundgesetzes gegen unseren Staat ausspielen« (ebd.).12 Die Erstreckung auf alle Beamten/Beamtinnen wird mit der Notwen- digkeit der Neutralität aller Amtsträger und der umfassenden Gewährleistung einer korrekten Amtsführung gerechtfertigt. Privat könne man sich verhalten, wie man wolle, in einem Amt hingegen beanspruchten die Regeln der staatli- chen Neutralität absolute Geltung.13 Das Kopftuch wird in den Debatten auf ein politisches Symbol reduziert und mit parteipolitischer Werbung gleichgesetzt.14 Es sei ein Bekenntnis zum politischen Fundamentalismus, der mit den Grundwerten der Verfassung nicht vereinbar sei.15 Interessant ist dabei der Versuch konservativer CDU-Abge- ordneter, sich mit feministischen Positionen zu verbünden. Bezeichnend ist etwa die Berufung auf Alice Schwarzer und deren Deutung des Kopftuchs als »politisches Symbol fundamentalistischer Gottesstaatler, die uns unmensch- 10 LT Hessen Drs. 16/1897 neu, S. 1 unter A beschreibt das ›Problem‹ so, dass auf das Urteil des BVerfG reagiert werden müsse. 11 Siehe etwa die Äußerungen in der Aktuellen Stunde »Lehrerinnen mit Kopftuch – nicht in Hessen!«, Pl.Pr. 16/17, S. 986, 987, 991; der ersten Lesung, Pl.Pr. 16/30, S. 1897 (Dr. Jung, CDU: »Mit dem von uns eingebrachten Gesetzes- entwurf wollen wir hessischen Lehrerinnen und Beamtinnen das Tragen des is- lamischen Kopftuchs verbieten«.); S. 1898, 1899, 1906 ff; der zweiten Lesung, Pl.Pr. 16/45, S. 2995 f, 3005, 3006. 12 Siehe auch LT Hessen Pl.Pr. 16/49, S. 3321 (Dr. Jung, CDU: »Es trifft doch zu, dass gerade das Tragen des islamischen Kopftuches in staatlichen Institutionen längst zum Kampfprogramm von islamistischen Kräften geworden ist […]«). 13 LT Hessen, Pl.Pr. 16/49, S. 3327 (Innenminister Bouffier). 14 So zum Beispiel der hessische Abg. Dr. Jung, CDU (LT Hessen Pl.Pr. 16/30, S. 1897). In diese Richtung argumentieren auch der rheinland-pfälzische Abg. Bal- dauf, CDU (LT Rheinland-Pfalz Pl.Pr. 14/103, S. 6887), die nordrhein-west- fälische Abg. Speth, SPD (LT Nordrhein-Westfalen Pl.Pr. 13/99, S. 9881), der bayerische Abg. Eisenreich (LT Bayern Pl.Pr. 15/13, S. 738), der baden-würt- tembergische Abgeordnete Dr. Reinhart, CDU (LT Baden-Württemberg Pl.Pr. 13/62, S. 4399) sowie der niedersächsische Abg. McAllister, CDU (LT Nieder- sachsen Pl.Pr. 15/23, S. 2424 f, mit dem Vergleich einer Kopftuch tragenden Lehrerin mit einer Lehrkraft, die einen Stoppt Schröder!-Sticker in der Schule trägt). 15 Stellvertretend für diese Position steht die Aussage des Abg. McAllister, CDU (LT Niedersachsen Pl.Pr. 15/23, S. 2424): »[Das Kopftuch; Anmerkung der Verfasserin] steht sowohl für die Unterdrückung der Frau als auch für eine is- lamistische Weltanschauung. Beides ist mit den Werten in unserer Gesellschaft, ganz unabhängig von der Religionszugehörigkeit, schlicht unvereinbar«.).
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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