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FELIX EKARDT
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ausgearbeitete (siehe Anm. 1, v.a. Ekardt 2007 und 2008) – Überlegung dafür,
dass die Grundlagen der Gerechtigkeit trotzdem universal sein müssen, läuft
wie folgt:
In einer pluralistischen Welt streiten die Menschen über normative
Fragen. Selbst fundamentalistisch und autokratisch gesinnte Menschen tun
dies und bedienen sich dabei der menschlichen Sprache. Wer aber mit Grün-
den (also rational, d.h. mit Worten wie weil, da, deshalb) streitet, also bei
normativen Themen Sätze wie X ist richtig, weil Y formuliert, setzt logisch
zweierlei voraus (ob man dies nun rein faktisch will oder nicht): (1) Norma-
tive Fragen können überhaupt mit Gründen und ergo objektiv und nicht nur
subjektiv präferenzgesteuert entschieden werden. (2) Die möglichen Diskurs-
partner verdienen gleiche unparteiische Achtung.
Denn Gründe sind egalitär und das Gegenteil von Gewalt und Herab-
setzung; und sie richten sich an Individuen mit geistiger Autonomie, denn
ohne Autonomie kann man keine Gründe prüfen. Somit sind universale Ge-
rechtigkeitsprinzipien möglich: ›die Achtung vor der Autonomie der Indivi-
duen‹ (Menschenwürde) und ›eine gewisse Unabhängigkeit von Sonderper-
spektiven‹ (Unparteilichkeit – was ich hier nicht vertiefe). Dass man (1) zu-
mindest gelegentlich im hier gemeinten Sinne mit Gründen2 entscheidet und
sich damit logisch in der hier gezeigten Argumentation verfängt, genügt da-
bei. Zum gleichen Ergebnis führt der Gesichtspunkt, dass (2) die These, dass
normative Fragen nicht mit Gründen entschieden werden könnten, auch auf
Grund des oben bei den Präferenztheoretikern aufgezeigten Selbstwider-
spruchs unhaltbar erscheint. Ich lege hier nicht (wie andernorts, siehe bspw.
Ekardt 2007 und 2008) näher dar, dass diese wenigstens gelegentliche nor-
mative Rationalität von Menschen auch in Situationen, in denen man nicht
diskutiert, trotzdem die einzelnen Menschen und damit auch die gesell-
schaftliche Grundordnung auf ›Menschenwürde‹ und ›Unparteilichkeit‹ ver-
pflichtet.
Indem sich freilich nur die zwei letztgenannten Prinzipien zwingend
universal für alle Ordnungen des Zusammenlebens herleiten lassen, kommt
man zu für den ›Kopftuchstreit‹ wesentlichen Konsequenzen. Es sind dies
solche Konsequenzen, die jede liberal-demokratische Verfassung – bei rich-
tiger Interpretation – eigentlich heute immer aussagen sollte. Zunächst einmal
2 Noch einmal: Dies ist eine logische Schlussfolgerung und keine empirische
Aussage darüber, ob Menschen rein faktisch im hier beschriebenen Sinne ratio-
nal entscheiden möchten. ›Rational‹ heißt hier, wie gesehen, nicht wie zumeist
bei Ökonomen ›ein (tendenziell eigennütziges) Ziel mit möglichst effektiven
Mitteln umsetzend‹ (dies wäre schlicht die ›instrumentelle Rationalität‹). ›Ra-
tionalität‹ meint hier vielmehr, dass jemand normative Fragen mit Gründen ent-
scheidet. Ein Grund ist dabei alles, was die besagte weil-/da-/deshalb-Struktur
hat und außerdem im Prinzip von jedem und jeder eingesehen werden kann.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik