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BERND LADWIG
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verlangen. Sie müssen vor Menschen bestehen können, die jene Selbstachtung
an den Tag legen, die selbstbewusste Subjekte gleicher Rechte auszeichnet
(siehe dazu Hahn 2008).Können sie das nicht, so müssen wir über den Rück-
gang ihres Einflusses nicht traurig sein.10
Gerechtfertigte Ungleichheit? Fünf Versuche
Was folgt aus all dem für den Fall ›Ludin‹ und verwandte ›Kopftuchfälle‹?
Ich will mögliche Argumente dafür betrachten, das Tragen des islamischen
Kopftuchs zu verbieten, ohne ebenso restriktiv gegen Träger anderer reli-
giöser Kleidungsstücke vorzugehen. Dabei setze ich voraus, dass das Argu-
ment, die einen Symbole seien solche der Mehrheit, die anderen solche von
Minderheiten, keinen Grund für eine Ungleichbehandlung hergibt. Soll diese
legitim sein, so müssen allgemein, unter allen Bürgern, teilbare Gründe für sie
sprechen. Ein gerechtes Gemeinwesen muss dabei offen sein für Verände-
rungen in der Zusammensetzung des Demos. Auch wer später dazu gestoßen
ist, hat ein Recht darauf, mit gleicher Rücksicht und Achtung behandelt zu
werden. Traditionen, die unter Bedingungen bisheriger relativer Homogenität
die Gesetzgebung prägen durften, dürfen dies womöglich nicht mehr, wo die
relative Homogenität dahin ist. Minderheiten müssen keineswegs tolerieren,
dass Mehrheiten sich gegen Regelungen stemmen, die ein Gebot der Ge-
rechtigkeit im Angesicht ethnisch-kultureller Vielfalt sind.
Sind andere Argumente für eine Privilegierung christlicher Symbole und
christlich geprägter Kleidungsstücke verfügbar? Ich will fünf Versuche be-
trachten, solche Privilegien zu begründen, ohne gegen das Diskriminierungs-
verbot zu verstoßen, von dessen Beachtung die Legitimität einer liberalen
Grundordnung abhängt. Schon die Formulierung des Problems deutet an, wie
10 Ein möglicher – und tragischer – Sonderfall sind indigene Gemeinschaften, de-
ren konstitutive Normen und Werte zu den Eigenarten des Lebens in einem mo-
dernen, funktional differenzierten und sozial mobilen Gemeinwesen beim besten
Willen nicht passen wollen. Sie können grundsätzlich Ansprüche auf besonderen
Schutz und besondere Förderung geltend machen, die allerdings nicht das Recht
einschließen, die Menschenrechte von Gemeinschaftsangehörigen zu missachten.
Wahrhaft tragisch ist die Situation, wo menschenrechtliche Freiheiten der auto-
nomen Stellungnahme und des Austritts beinahe gewiss zur Folge haben, dass die
Lebensformen absterben werden. Einen Grund, dies zu bedauern, haben wir nicht
nur deshalb, weil solche Gemeinschaften in der Vergangenheit schweres Unrecht
erlitten haben, sondern vor allem, weil ihr Niedergang in der Gegenwart regel-
mäßig anomische Zustände schafft: Apathie, Fehlernährung, Alkoholismus,
Gewalt und andere Merkmale moralischer Selbstpreisgabe sind in allen indi-
genen Populationen, von den australischen Aborigines über die neuseelän-
dischen Maoris bis zu den Indianern Nord-, Mittel- und Südamerikas, unver-
hältnismäßig oft anzutreffen; siehe den Überblick der Gesellschaft für bedrohte
Völker 2006.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik