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DAS ISLAMISCHE KOPFTUCH, ›BAYERN MÜNCHEN‹ UND DIE GERECHTIGKEIT
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sein, weil Bürger einander reziprok und allgemein als Subjekte gleicher Rech-
te anerkennen müssen. Der geschuldete Respekt vor der Person des anderen
gebietet dann, seine Überzeugungen und Praktiken, wenn auch zähneknir-
schend, hinzunehmen (siehe umfassend Forst 2003; außerdem Heyd 1996;
Forst 2000). Und wie der zivilisierte Umgang mit Unvertrautem, so ist auch
Toleranz eine Fertigkeit, die Schüler besser früher als später lernen sollten.
Das spricht eher für als gegen die Zulassung des Tragens von Kopftüchern in
staatlichen Schulen. Schließlich sollen diese die Schüler auf das Leben in
einer religiös und weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft vorbereiten.
Wenn aber das Kopftuch missionarische Absichten zu erkennen gibt? So
werden diese sich nicht darin erschöpfen, dass die Lehrerin eben dieses
Kleidungsstück trägt. Sie werden in Praktiken zu Tage treten, die dann Sank-
tionen rechtfertigen mögen. Aber nicht das Kopftuch als solches trüge die
Rechtfertigung. Es spielte allenfalls die Rolle eines Indikators, der eine kon-
krete Gefahr anzeigte. Und es wäre schwerlich das einzige oder auch nur das
wichtigste Anzeichen für sie. Um rechtliche Sanktionen zu begründen, ist
jedenfalls der Bezug auf ein tatsächliches oder akut zu befürchtendes Ver-
halten nötig. Das Tragen des Kopftuchs allein ist kein solches Verhalten.
Wie wir es auch drehen und wenden, die mögliche Anstößigkeit des
Kopftuchs ergibt keine hinreichend starken Gründe für ein Verbot, es in
staatlichen Schulen zu tragen. Gläubige können nur teilweise kontrollieren, ob
sie mit den Kleidungsstücken, die ihnen wichtig sind, Anstoß erregen oder
nicht. Menschen können grundlos oder auch aus moralisch falschen Gründen
an etwas Anstoß nehmen, und dann liegt das Problem auf ihrer Seite und nicht
auf der des Gegenstands ihrer Abneigung. Sie können zur Toleranz ange-
halten sein. Oder sie mögen negative Prognosen geben, die dann aber anderen
Verhaltensweisen gelten werden als dem Tragen von Kopftüchern. Sind sol-
che Verhaltensweisen sanktionswürdig, so jedenfalls nicht darum, weil das
Kopftuchtragen ein Teil von ihnen ist.
Die Flagge des Fundamentalismus
Ein weiteres Argument lautet, das islamische Kopftuch könne als Ausdruck
frauenverachtender und daher moralisch verwerflicher Überzeugungen gedeu-
tet werden. Es sei, wie Alice Schwarzer unnachahmlich formulierte, »die
Flagge des Islamismus« (Schwarzer 2006). Wahr ist natürlich, dass viele Isla-
mistinnen Kopftücher tragen. Wahr ist ebenso, dass andere Islamisten Frauen
zum Tragen von Kopftüchern zwingen und barhäuptige Frauen bedrohen.
Wahr scheint mir auch zu sein, dass ein Zusammenhang besteht zwischen
dem Vordringen konservativer oder gar reaktionärer Religionsauslegungen
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik