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DAS ISLAMISCHE KOPFTUCH, ›BAYERN MÜNCHEN‹ UND DIE GERECHTIGKEIT
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»äußeres Verhalten, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann,
dass eine Lehrkraft gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung der Menschen
nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-
demokratische Grundordnung auftritt«.
Bemerkenswert daran ist, dass das Gesetz nichts darüber sagt, ob überhaupt
etwas für den Eindruck sprechen muss. Könnte er nicht auch im jeweiligen
Einzelfall ganz unbegründet sein? Und genügte selbst dann der – irrige – Ein-
druck, die Lehrerin führe doch Menschenwürdewidriges im Schilde?
Einem Eindruck, der unbegründet ist, sollte der Staat nicht auch noch
Nachdruck geben, indem er Verbote auf ihn gründet. Gegen Irrtümer ist Auf-
klärung geboten. Den Schülern und auch manchen Eltern täte es gut zu
erfahren, dass nicht jeder Kopf unter einem islamischen Tuch trübe Gedanken
und böse Absichten birgt. Der Wortlaut des neuen SchulG BW hingegen lässt
die Deutung zu, bloße Vorurteile von Eltern oder Schülern genügten, um
Grundfreiheiten von Lehrerinnen zu bescheiden oder sie sogar an der Aus-
übung ihres Berufs zu hindern.
Ein politisches Symbol?
Grundsätzlich das Gleiche ist zu dem Argument zu sagen, das islamische
Kopftuch sei zumindest nicht allein ein religiöses Symbol; es verrate auch
eine politische Gesinnung. Wer wollte leugnen, dass sich Lehrkräfte im staat-
lichen Schuldienst Einschränkungen der Freiheit gefallen lassen müssen,
Schüler politisch zu beeinflussen? Nun argumentieren manche Kopftuch-
gegner, im Falle des Islams seien religiöse von politischen Ausdrucksformen
gar nicht klar zu trennen. Schließlich lasse der Islam seit seinen Anfängen
keine von der Religion unabhängigen weltlichen Gewalten gelten.
Hier mag offen bleiben, was Geschichtsschreibung und Islamwissenschaft
dazu zu sagen haben (dazu umfassend Ende/Steinbach 2006). Ist gemeint,
dass das Kopftuch Ausdruck des Strebens nach einem ›Gottesstaat‹ oder
jedenfalls nach einer von der Scharia geprägten (Sonder-)Gesetzgebung sei,
so gilt das gleiche, was oben über den Fundamentalismusverdacht zu sagen
war: Das wäre am Einzelfall zu belegen. Als genereller Verdacht wäre es mit
Sicherheit unhaltbar. Im Einzelfall mag das, was die Trägerin mit dem Kopf-
tuch politisch verbindet, allenfalls äußerst diffus sein. Sozialdemokratische
Kopftuchträgerinnen sind ebenso beobachtbar wie politisch konservative.
Eine eindeutige politische Botschaft geht von dem Kleidungsstück als sol-
chem nicht aus. Wie und wozu also sollte es Schüler politisch verführen?
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik