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BERND LADWIG
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Vorpolitische Grundlagen
Ein viertes Argument stützt sich auf die weltanschaulichen Grundlagen der
liberalen Demokratie. Zu ihnen habe das Christentum, wie auch das Juden-
tum, Entscheidendes beigetragen, der Islam aber nicht (Isensee 2004). Im Ge-
genteil, dieser enthalte viele problematische Bestimmungen, die zur Grundle-
gung eines säkularen Staats bestenfalls ungeeignet seien; auf die Schwie-
rigkeit der Trennung von weltlicher und religiöser Gewalt habe ich hingewie-
sen. Nun sei es ein Gebot der Selbsterhaltung einer liberalen Demokratie, dass
sie für ihre ›vorpolitischen‹ Voraussetzungen Sorge trage, soweit sie dies mit
den Mitteln der Gesetzgebung überhaupt vermag. Am ehesten könne sie es
noch auf dem Gebiet der Bestimmungen für die staatlichen Schulen.
Das Argument enthält zwei Teile: ein (Selbst-)Lob des Christentums – aus
Gründen der politischen Korrektheit auch des Judentums – und ein Urteil über
die (Un-)Vereinbarkeit von Islam und säkularem Staat. Beide Argumente
verdienten ohne Zweifel eine ausführliche Erwiderung, die ich hier nicht
geben kann. Ich will mich daher auf wenige Bemerkungen beschränken.
Auffällig ist zunächst, wie nonchalant die meisten Vertreter der These, die
liberale Demokratie wäre ohne christliche Wurzeln nicht möglich gewesen,
über die Realgeschichte dieser religiösen Richtung(en) hinweggehen.13 So gut
wie alle menschenrechtlichen und demokratischen Errungenschaften mussten
jedenfalls im alten Europa gegen die Vertreter des offiziellen Christentums
mühsam erkämpft werden. Die katholische Kirche ließ sich mit der Aner-
kennung der Menschenrechte Zeit bis in die sechziger Jahre des zwanzigsten
Jahrhunderts. Und noch heute weist ihr Menschenrechtsverständnis einige
Merkwürdigkeiten auf, die in deutlicher Spannung zum Gleichheitsgebot des
demokratischen Verfassungsstaats stehen: Abtreibende Frauen werden als
Mörderinnen diffamiert – vorausgesetzt, die katholischen Bischöfe nehmen
ihre eigene Rhetorik ernst – und Homosexuelle einer widernatürlichen Nei-
gung bezichtigt, die rechtliche Benachteiligung gebiete.
Wichtiger noch ist, dass die Versuche, im Christentum die Wurzeln des
Verfassungsstaats zu finden, allesamt ex-post-facto-Erklärungen der folgen-
den Art sind: Eine normative Errungenschaft wie die Trennung von Kirche
und Staat oder die menschenrechtliche Gleichheit wird, dem offiziellen Chris-
tentum einmal abgerungen und gegen dessen Widerstände zu breiter Aner-
kennung gebracht, von diesem auf Merkmale der christlichen Lehre zurück-
geführt, die ursprünglich ganz anders gemeint waren. Ein Beispiel ist der Ge-
danke der ›Gottesebenbildlichkeit‹. Er mag Christen heute dazu motivieren,
13 Das gilt, bei aller Differenziertheit im Einzelnen, auch für die Studie von Tine
Stein »Himmlische Quellen und irdisches Recht. Religiöse Voraussetzungen des
freiheitlichen Verfassungsstaates« (2006).
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik