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zeichnender Organisationen sowie durch die KNA veröffentlicht. Sie nimmt
konkret Bezug auf das Urteil des BVerfG und darauf folgende Gesetzge-
bungsvorhaben in verschiedenen Bundesländern (siehe auch Berghahn und
Henkes/Kneip in diesem Band) und erklärt eine Versachlichung zum Ziel der
Debatte. In der Erklärung wird die Position vertreten, das Tragen oder Nicht-
tragen eines Kopftuchs entscheide nicht über Zugehörigkeit zum Islam, sollte
kein Maßstab für ethisch-moralische Bewertungen, für die Integrationsbereit-
schaft oder die Verfassungstreue sein.
»Gleichwohl gebietet der Islam, nach allen islamischen Rechtsschulen, das Einhalten
bestimmter Kleidungsvorschriften, und zwar für Mann und Frau. Der Frau ist geboten,
sich bis auf Hände, Füße und Gesicht zu bekleiden, dazu gehören einstimmig die
Kopfhaare« (Presserklärung Islamischer Organisationen in Deutschland 2004).
Die Presseklärung und ihre Unterzeichner bzw. Unterzeichnerinnen bekräf-
tigen damit ein Bekleidungsgebot für Mann und Frau, das für die Frau die
Bedeckung der Kopfhaare einschließt. Dabei heben sie die Einstimmigkeit der
Gelehrten und der Rechtsschulen in dieser Frage hervor. Zudem begegnet die
Erklärung zwei häufigen Vorwürfen: die Wertung des Kopftuchs als politi-
sches oder religiöses Symbol wird zurückgewiesen und betont, dass das Kopf-
tuch ein religiöses Gebot darstelle, dessen Sinn nicht die Unterdrückung der
Frau sei.
»In jedem Fall sollten Frauen nach unserer Überzeugung ein Kopftuch nur aus freiem
Willen tragen. Diskriminierungen wegen des Nicht-Tragens lehnen wir genauso ab,
wie Diskriminierungen wegen des selbstgewählten und selbstbestimmten Tragens
eines Kopftuches« (ebd.).
In der Tat herrscht in Bezug auf das Kopftuchgebot eine weitaus größere
Einigkeit als in anderen Fragen der Religionspraxis und so erklärt sich, wieso
gerade die ›Kopftuchfrage‹ ein solch einigendes Potential entwickeln konnte.
Gerade mit der flexiblen Postulierung des Bekleidungsgebots als individuelle
Entscheidungsfrage wird ein Konsens möglich, der Unterschiede der Reli-
gionspraxis wie Detailfragen im Gebet, Termine zum Ramadanbeginn bzw.
-ende und andere Unterschiede in den Auslegungen der Rechtsschulen über-
brückt. Die Erfüllung der Glaubenspflicht wird somit den einzelnen Gläubi-
gen anheim gestellt, wobei die Verbände sich der Aufgabe annehmen, die
prinzipielle Möglichkeit zur Pflichterfüllung sicherzustellen.
Hier ist ein kleinster gemeinsamer Nenner gefunden, der die großen isla-
mischen Organisationen erfasst, aber dennoch nicht alle Menschen und Grup-
pierungen einschließt, die sich als Muslime und Musliminnen verstehen. Mit
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik