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INTERESSEN VERTRETEN MIT VEREINTER STIMME
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der Formulierung der Presserklärung wird hier somit eine Bestimmung der
Zugehörigkeiten zum Islam vorgenommen.
Eine entgegengesetzte Auffassung in Bezug auf Glaubenspflichten vertritt
die ›Alevitische Gemeinde‹ und beansprucht in gleicher generalisierender
Weise eine Interpretation der religiösen Grundsätze in ihrem Statement zu
einem Gesetzesvorhaben in Schleswig-Holstein. Sie nimmt keinen Bezug auf
Religionstraditionen wie die in der Presseerklärung herangezogenen Rechts-
schulen sondern auf die (behauptete) Haltung der Mehrheit sunnitischer
Frauen: »Das Kopftuch ist keine Glaubenssubstanz und keine allgemein gül-
tige Anwendung unter Musliminnen. Die Mehrheit der Frauen sunnitischen
Glaubens sogar lehnt das Kopftuch ab« (Alevitische Gemeinde Deutschland
2004). Die türkischstämmige SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün betont
die Pluralität islamischer Auslegungen und Lebensweisen, die auch die Auf-
fassung beinhalten können müsse, eine Kopftuchpflicht nicht anzuerkennen.
»Der Islam, die zweitgrößte Religion in Deutschland, lebt in und von der Möglichkeit
seiner Pluralität. Hierzu gehören auch die Aussagen vieler Religionsgelehrter im In-
und Ausland, das Tragen des islamischen Kopftuchs sei weder eine religiöse Pflicht,
noch explizit aus dem Koran herzuleiten« (Akgün 2005, Orig. 2003).
Auf die von der Politikerin angesprochenen anderen Gelehrtenmeinungen hin-
sichtlich islamischer Kleidungsgebote oder Ausnahmen von der Bedeckungs-
pflicht geht die Presserklärung der Verbände nicht ein. Ganz ausdrücklich er-
heben die 64 unterzeichnenden islamischen Verbände in ihrer Presseerklärung
den Anspruch auf die Deutungshoheit von Religionsgemeinschaften für
religiöse Gebote und weisen diesbezügliche Interpretationsversuche durch
den Staat bzw. politische Parteien zurück.
Die Presseerklärung thematisiert, dass die Debatte um Kopftuchverbote
über den Bereich des öffentlichen Diensts hinaus »auch zur Legitimation für
Diskriminierungen im privaten Sektor« (Presseerklärung Islamischer Organi-
sationen in Deutschland 2004) herangezogen werde. Mehrmals betont die
Erklärung den Anspruch auf Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften
durch gesetzliche Regelungen. Eine Privilegierung von Religionsgemein-
schaften habe zu unterbleiben. Es schließt sich ein Appell an Landesregierun-
gen und Bundesregierung an, die Empfehlungen des BVerfG zur religiösen
Pluralität an der Schule zu beherzigen und in Zusammenarbeit mit Vertretern
und Vertreterinnen der Muslime in Deutschland ein ganzheitliches Konzept
zur Integration des Islams in Deutschland zu erarbeiten. »Es gilt eine weise
und zukunftsträchtige Politik zu gestalten, die der Vielfalt und Pluralität
unserer Gesellschaft gerecht wird und in der auch die Muslime als Be-
reicherung angenommen werden« (ebd.). Die unterzeichnenden Verbände
bieten sich damit wiederholt als Gesprächs- und Kooperationspartner an und
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik